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Waffenkontrollen
29Apr

Landesregierung unter Waffen?

Nach der jüngsten Aussage von Justizminister Goll, er besitze zwei Waffen, haken wir mit einem Antrag ein wenig nach. Denn die Aussage des Ministers ist ja schon erstaunlich. Es ist immerhin Goll, der auf angemessenen Personenschutz verzichtet und sich damit auch immer wieder brüstet. Andererseits begründet er den privaten Waffenbesitz gerade damit, zu einer gefährdeten Zielgruppe zu gehören…. Es kann doch nicht sein, dass der Justizminister einerseits auf den angemessenen Personenschutz verzichtet und andererseits der Waffenbesitz unter anderem mit der Tatsache begründet wird, der Justizminister sei eine gefährdete Person. Wir sind ja schließlich nicht im Wilden Westen, sondern in einem Rechtsstaat, in dem die Polizei für Schutz und Ordnung zuständig ist.

Deswegen wollen wir jetzt mit einem frisch eingereichten Antrag schon wissen, ob denn der Herr Minister von den zuständigen Waffenbehörden auch überprüft wurde und ob es Beanstandungen bezüglich der Aufbewahrung der Waffen gab. Außerdem soll die Landesregierung uns mal sagen, wie der Innenminister reagiert hat, der schließlich verlautbaren hat lassen, dass jede abgegebene Waffen ein Stückchen mehr Sicherheit sei. Und schließlich: Vielleicht gibt es ja eine dienstliche Anweisung, dass Minister eine Waffe führen müssen? Könnte schließlich sein… bei dieser Landesregierung ist man sich inzwischen nicht mehr so sicher. Manchmal schießen die schließlich auch mit Kanonen auf Spatzen…

Mein Sinn für Humor hört aber an der Stelle auf, an der ein Mitglied der Landesregierung seiner Vorbildfunktion nicht nur nicht gerecht wird, sondern diese sogar mit solch einer lächerlichen Argumentation konterkariert. Da setzen wir uns – parteiübergreifend – im Sonderausschuss fast ein Jahr lang dafür ein, dass das Thema Waffenkontrollen auf die Tagesordnung kommt, da fordern wir die Bevölkerung auf, ihre Waffen im Rahmen einer Waffenamnestie abzugeben – mit großem Erfolg – nur, damit sich dann der Justizminister hinstellt und sich damit brüstet zu Hause zwei Waffen liegen zu haben? Nein, da ist auch mein Sinn für Humor zur Gänze ausgeschöpft.

Deswegen Herr Minister: Seien Sie Vorbild und geben Sie Ihre Waffen ab.


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31Mrz

Aus Winnenden nichts gelernt – Waffenschau in Sinsheim

Vom 26.-28.-3.2010 fand – nach Ablauf der sog. „Schamfrist wegen Winnenden“ zum ersten Mal seit 2008 wieder die „Internationale Waffenbörse“ (IWB) an ihrem neuen Standort, der Messe Sinsheim (Rhein-Neckar-Kreis) statt. Im letzten Jahr war die IWB im Mittleren Neckarraum nicht mehr durchsetzbar und wurde nach der Absage der Messe Stuttgart auch in Sindelfingen untersagt. Öffentliche Waffenschauen, bei denen es alles zu kaufen gibt, was das Herz begehrt, werden also wieder genehmigt. Offensichtlich ist es mit der Bereitschaft dieser Landesregierung und ihrer nachgeordneten Behörden nicht sehr weit her, nachhaltige Konsequenzen aus einer wesentlichen Erkenntnis über die Ursachen von Amokläufen zu ziehen und die leichte Verfügbarkeit von Waffen, auch großkalibriger Faustfeuerwaffen, deutlich einzuschränken. Insbesondere Kinder und Jugendliche sollen nicht der vermeintlichen Faszination von Waffen wehrlos ausgesetzt werden.

Das krasse Gegenteil passierte aber in Sinsheim. Nachdem es in den letzten Jahren wenigstens Standard war, dass Kinder und Jugendliche zu Waffenmessen keinen Zutritt haben, wurde auch das über Bord geworfen.Der Veranstalter der IWB, warb bezeichnenderweise mit dem Slogan „eine Veranstaltung nicht nur für Sammler und Schützen, sondern für die ganze Familie.“ Die Waffenbörse fand „passend“ in direkter Verbindung mit einer Sammlerausstellung statt, deren Kern eine Spielwarenschau war. Für beide Schauen gab es günstige Familienkarten. Wir haben die Landesregierung aufgefordert, die IWB und alle anderen öffentlichen Waffenschauen zu untersagen.


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01Mrz

Innenministerium klammert bei landesweiter Überprüfung von Waffenbesitzern Sportschützen und Jäger aus

Die Landesregierung geht bei den Waffenkontrollen im Land offensichtlich mit unterschiedlichen Maßstäben vor. Bei den unangemeldeten Kontrollen im Oktober 2009 wurden Sportschützen und Jäger von vorneherein ausgenommen. Das ist mit der vom Gesetz geforderten Gleichbehandlung nicht zu vereinbaren.“

Als Konsequenz aus dem Amoklauf von Winnenden und Wendlingen und in Folge des neuen Waffenrechts des Bundes hatte das baden-württembergische Innenministerium im Oktober 2009 angeordnet, landesweit alle Waffenbesitzer auf die ordnungsgemäße Aufbewahrung ihrer Waffen hin zu überprüfen. Die Vorlage des entsprechenden Nachweises musste von den Betroffenen bis Ende Oktober 2009 erbracht werden. Die im Waffengesetz vorgesehenen verdachtsabhängigen Kontrollen wurden bei dieser landesweiten Aktion dann bei denjenigen Waffenbesitzern durchgeführt, die bis zum Stichtag keine Nachweise über die Aufbewahrung ihrer Waffen vorgelegt hatten. Eine ganze Reihe von kommunalen Waffenbehörden hatte für diese Rückmeldung spätere Fristen eingeräumt. Um auch denen die Teilnahme an der ersten landesweiten Überprüfung seit etlichen Jahren zu ermöglichen, hatte das Innenministerium zusätzlich angeordnet, unangekündigte Kontrollen von Waffenbesitzern durchzuführen.

In ihrer Stellungnahme auf einen Grünen-Antrag muss die Landesregierung nun einräumen, dass bei den unangekündigten Kontrollen Sportschützen und Jägern ausdrücklich ausgenommen wurden. Das aber geht auf keinen Fall. Es kann keine Waffenkontrollen 1. und 2. Klasse geben. Tatsächlich waren von den unangekündigten Hausbesuchen nur Besitzer von geerbten oder von alten Waffen betroffen, sowie Waffen- und Munitionssammler. Das kann natürlich nicht angehen. Nur die strikte Gleichbehandlung aller Waffenbesitzer wird die neuen Kontrollen mit den erweiterten Befugnissen erfolgreich machen und die nötige Akzeptanz verschaffen.

Die Stellungnahme der Landesregierung macht weiter deutlich, dass die Landesregierung sich beim Thema Waffenbesitz immer noch „im Blindflug“ befindet.
Es liegen keine Angaben vor, in wie vielen Fällen Verstöße gegen die Aufbewahrungsvorschriften festgestellt wurden. Landesregierung und Waffenbehörden wissen noch nicht einmal, über wie viele Waffen jeder einzelne Waffenbesitzer verfügt. Die Grünen sehen sich in ihrer Forderung bestätigt, die Einführung eines landesweiten elektronischen Waffenregisters zu beschleunigen.


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17Feb

Die Ahnungslosigkeit der Regierung macht Waffenregister zwingend

Während der dreimonatigen Waffenamnestie im Land sind mehr als 53.000 Waffen zurückgegeben worden. Das ergibt sich aus der Antwort der Landesregierung auf einen Antrag von uns. Im Zeitraum 25.07. bis 31.12.2009 wurden bei den Waffenbehörden des Landes exakt 53.205 Waffen abgegeben, darunter 46.188 legale und 7.017 illegale Waffen.
Diese Zahlen sind ein klarer Beleg für den Erfolg der Amnestie und die gestiegene Sensibilität der Bevölkerung, insbesondere in Folge der breiten gesellschaftlichen Diskussionen nach dem Amoklauf von Winnenden und Wendlingen. Es spricht alles dafür, im Laufe des Jahres eine neue Amnestieregelung auf den Weg zu bringen, um die privaten Waffenbestände weiter zu reduzieren. Es ist völlig unverständlich, dass die Landesregierung dies in ihrer Stellungnahme ablehne. Hier wird eine große Chance vertan, für mehr Sicherheit zu sorgen. Wir fordern daher eine Neuauflage der Amnestieregelung.

Bezeichnend ist die Ahnungslosigkeit von Regierung und Behörden über Waffen und ihre Besitzer im Land. Jede Nische in unserer Gesellschaft ist statistisch erforscht, bei den Waffen aber herrscht Schweigen. Das wird aus der Regierungsantwort erneut deutlich. Ein besonders Interesse an größeren Erkenntnissen über den Waffenbesitz, insbesondere bei illegalen Waffen, hat die Landesregierung bei der Amnestieregelung nicht gezeigt, Vorgaben hat es nicht gegeben. Sie kann nun nicht einmal über die Zahl der abgegebenen Kriegswaffen wie Maschinenpistolen Angaben machen.

Wir brauchen Licht im Dunkel der vielen tausend Waffenarsenale im Land. Das elektronische nationale Waffenregister duldet keinen Aufschub mehr. Seine Einführung muss auf 2011 vorgezogen werden. Hamburg hat es vorgemacht, Baden-Württemberg stochert hingegen bei der Zahl der Waffen in Privatbesitz und noch mehr bei illegalen Waffen im Nebel herum.


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09Nov

Stichproben sprechen klare Sprache – Waffenkontrollen sind zwingend notwendig

Wer will, dass es vermehrt verdachtsunabhängige und regelmäßige Kontrollen der Aufbewahrung von Waffen in baden-württembergischen Privatwohnungen gibt und damit neue Aufgaben auf die Waffenbehörden der Kommunen überträgt, muss für deren Finanzierung sorgen, kritisiert die grüne Landtagsfraktion das derzeitige Geschachere um die durch die Kontrollen erheblich steigenden Kosten der Waffenbehörden in den Stadt-und Landkreisen. Die Umsetzung des neuen Waffenrechts hatte endlich mit der Aufforderung des Innenministeriums an alle Waffenbehörden im Land begonnen, in der letzten Oktoberwoche unangemeldete Kontrollen in Privatwohnungen durchzuführen. Die Bilanz dieser Stichproben zeigt nun den dringenden Handlungsbedarf und die eindeutige Berechtigung für verschärfte Kontrollen. In über 50% der kontrollierten Fälle (576 von 1.073 im ganzen Land!) gab es Beanstandungen. In erster Linie entsprachen die Waffenschränke nicht den Vorschriften oder waren schlicht nicht vorhanden. Waffenkontrolleure berichteten aber auch von Fällen, in denen Waffen und Munition für jedermann zugänglich in den Wohnungen herumlagen. Winnenden hat offensichtlich nicht lange als Warnung gewirkt. Von jedem Waffenbesitzer muss aber jetzt ein Beitrag zu mehr Sicherheit gefordert werden. Um die Überprüfung der Aufbewahrung von Waffen und damit den Gesetzesvollzug zu gewährleisten, fordern Die Grünen vom Innenminister klare Signale. Entweder gibt es Mittel für die Kommunen, damit deren Waffenbehörden qualifiziertes Personal beschäftigen und auch fortbilden können, oder es wird eine eindeutige Rechtsgrundlage für das Erheben von Gebühren für Waffenkontrollen geschaffen. Dann nämlich können die Kommunen diese Aufgaben selbst sachgerecht finanzieren. Vor dieser Verantwortung aber drücke sich der Innenminister bisher. Alle Kommunen und die kommunalen Landesverbände haben zwischenzeitlich ihren personellen Bedarf offen gelegt. Wer zu recht keine Minijobber bei der Waffenkontrolle will, der muss jetzt handeln, sonst ist die Kritik an Waffenbehörden, die Teilzeitstellen ausschreiben, pure Heuchelei. Die Grünen fordern in diesem Zusammenhang auch eine Verlängerung der Amnestieregelung für die straffreie Rückgabe illegaler Waffen über den 31. Dezember hinaus. Jede Waffe, die auf diesem Wege eingezogen wird, ist ein Beitrag zu mehr Sicherheit. Allerdings muss es beim strikten Verkaufsverbot von eingezogenen Waffen für die Kommunen bleiben! Die Waffen sollen zu Pflugscharen werden!


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