Die Landesregierung geht bei den Waffenkontrollen im Land offensichtlich mit unterschiedlichen Maßstäben vor. Bei den unangemeldeten Kontrollen im Oktober 2009 wurden Sportschützen und Jäger von vorneherein ausgenommen. Das ist mit der vom Gesetz geforderten Gleichbehandlung nicht zu vereinbaren.“
Als Konsequenz aus dem Amoklauf von Winnenden und Wendlingen und in Folge des neuen Waffenrechts des Bundes hatte das baden-württembergische Innenministerium im Oktober 2009 angeordnet, landesweit alle Waffenbesitzer auf die ordnungsgemäße Aufbewahrung ihrer Waffen hin zu überprüfen. Die Vorlage des entsprechenden Nachweises musste von den Betroffenen bis Ende Oktober 2009 erbracht werden. Die im Waffengesetz vorgesehenen verdachtsabhängigen Kontrollen wurden bei dieser landesweiten Aktion dann bei denjenigen Waffenbesitzern durchgeführt, die bis zum Stichtag keine Nachweise über die Aufbewahrung ihrer Waffen vorgelegt hatten. Eine ganze Reihe von kommunalen Waffenbehörden hatte für diese Rückmeldung spätere Fristen eingeräumt. Um auch denen die Teilnahme an der ersten landesweiten Überprüfung seit etlichen Jahren zu ermöglichen, hatte das Innenministerium zusätzlich angeordnet, unangekündigte Kontrollen von Waffenbesitzern durchzuführen.
In ihrer Stellungnahme auf einen Grünen-Antrag muss die Landesregierung nun einräumen, dass bei den unangekündigten Kontrollen Sportschützen und Jägern ausdrücklich ausgenommen wurden. Das aber geht auf keinen Fall. Es kann keine Waffenkontrollen 1. und 2. Klasse geben. Tatsächlich waren von den unangekündigten Hausbesuchen nur Besitzer von geerbten oder von alten Waffen betroffen, sowie Waffen- und Munitionssammler. Das kann natürlich nicht angehen. Nur die strikte Gleichbehandlung aller Waffenbesitzer wird die neuen Kontrollen mit den erweiterten Befugnissen erfolgreich machen und die nötige Akzeptanz verschaffen.
Die Stellungnahme der Landesregierung macht weiter deutlich, dass die Landesregierung sich beim Thema Waffenbesitz immer noch „im Blindflug“ befindet.
Es liegen keine Angaben vor, in wie vielen Fällen Verstöße gegen die Aufbewahrungsvorschriften festgestellt wurden. Landesregierung und Waffenbehörden wissen noch nicht einmal, über wie viele Waffen jeder einzelne Waffenbesitzer verfügt. Die Grünen sehen sich in ihrer Forderung bestätigt, die Einführung eines landesweiten elektronischen Waffenregisters zu beschleunigen.
Artikel versenden:
Artikel kommentieren: Kommentar schreiben




