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Vorratsdatenspeicherung
02Sep

Terminhinweis und Diskussionsforum für: Leben im Netz – zwischen Datenschutz und Chancen des Internets

am Donnerstag, den 23. September ab 18 Uhr in der Jackson Pollock Bar unterm Freiburger Stadttheater

In den letzten 15 Jahren hat sich das Internet von der digitalen Spielwiese zur digitalen Öffentlichkeit entwickelt: weltweite elektronische Kommunikation, Soziale Netzwerke, Mobiles Internet. Gehen wir mit persönlichen Daten zu unüberlegt um? Wie viel Macht erlangt der Staat durch Vorratsdatenspeicherung und ELENA? Nicht erst seit Google Street View müssen unsere Daten geschützt werden. Andererseits stecken große Chancen im E-Commerce, nicht nur bei Marketing und Vertrieb sondern auch in Produktion und Management.

Andreae diskutiert mit der Medienpädagogin Dr. Friederike Siller, die sich für einen bewussten Umgang mit dem Medium Internet einsetzt und Dr. Konstantin von Notz MdB, Rechtsanwalt und innen- und netzpolitischer Sprecher der Grünen Bundestagsfraktion. Er regt angesichts der enormen Potentiale und Bedeutung von Google Street View eine Beteiligung der Öffentlichkeit an den Gewinnen an.

Wie seht ihr die Rolle der Politik im Umgang mit dem Netz? Wo liegen die sozialen Chancen? Wo die wirtschaftlichen? Hat Internet unsere Gesellschaft bereits revolutioniert?


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03Mrz

Polizeigesetz des Landes verstößt gegen die Verfassung

Das Karlsruher Grundsatzurteil zur Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten hat unmittelbare Auswirkung für Baden-Württemberg. Das Polizeigesetz von 2008 ist nicht mehr zu halten. Mindestens Artikel 23 a, der die Erhebung und Nutzung von Telekommunikationsdaten regelt, ist klar verfassungswidrig. Wir fordern deswegen Innenminister Rech auf, die bisher geübte Praxis der polizeilichen Vormerkung für bei den Providern gespeicherte Daten unverzüglich zu beenden und entsprechende Datensätze löschen zu lassen. Außerdem muss Rech nun eine Novelle zum Polizeigesetz vorlegen. In diesem Zug können eine Reihe weiterer strittiger Fragen geklärt werden, wie z.B. die geplante Erfassung von KFZ-Kennzeichen.

Ausdrücklich begrüßen wir das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts. Im bisher umfangreichsten Massenklageverfahren in der Geschichte des Gerichts hatten ca. 35 000 Bürger Beschwerde gegen das seit 2008 geltende Bundesgesetz eingelegt, das eine EU-Richtlinie umsetzt. Ich selbst war, zusammen mit vielen Grünen aus Baden-Württemberg an der Verfassungsbeschwerde beteiligt.

Mit diesem Urteil bestätigt Karlsruhe seinen klaren Kurs zum Schutz der Persönlichkeitsgrundrechte in den vergangenen Jahren. Deutlich wird nun auch, dass die Verbindungsdaten viel sensibler sind als bisher angenommen wurde. Sie erlauben eine effizientere Auswertung als Gesprächsinhalte und ermöglichen konkrete Rückschlüsse auf persönliches Verhalten und das soziale Umfeld von Betroffenen. Zudem macht die neue Handy-Generation Mobilgeräte zu regelrechten Ortungswanzen.

Weitere Infos gibt es unter: www.vorratsdatenspeicherung.de


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02Mrz

Grünzeug am Mittwoch 056: Linda, Amflora, Xynthia und die Piratinnen

Die Tage sind kürzer geworden. Nicht der Frühling, der hat, mal abgesehen von Xynthia, den umgekehrten Effekt, sondern das Erdbeben in Chile. Sagt jedenfalls die NASA – es geht um Mikrosekunden. Apropos Frühling: der IPCC-Bericht enthält zwar Fehler – aber keine, die den Klimawandel als solchen in Frage stellen. Weshalb, erklärt Hermann Ott. Welche Aussagen der IPCC-Bericht zur Kartoffelernte enthält, ist mir nicht bekannt. Kartoffeln sind allerdings heute durchaus Thema. Weil die EU-Kommission den Anbau der BASF-Genkartoffel Amflora genehmigt hat. Es gibt aber auch gute Nachrichten: Linda is back – und darf jetzt lizenzfrei angebaut und vermehrt werden. Statt vom Kartoffelacker zu Ackermann und von da zu Westerwelle zu kommen (Wie wär’s mit einem Gesetz zur genauen Offenlegung aller Parteieinnahmen?) – springe ich lieber von der bisher im Fall Linda notwendigen Biopiraterie zur Piratenpartei. Deren Parteigründungsprozess macht Fortschritte. Nach „Junge-Freiheit“-Interviews und Kriegsfans im Bundesvorstand sorgt jetzt die Gender-Thematik für Furore. Trotz der Ausheblung jeglicher real existierender Diskriminierungen per Satzungsdefinition („der Pirat hat kein Geschlecht“), wurde vorgeschlagen, eine Mailingliste nur für weibliche Mitglieder einzurichten. Aus grüner Sicht ein ganz normaler Vorgang – bei Piratens Auslöser einer Löschdebatte, die es bis in den Spiegel schaffte. Und beim Herzensthema Vorratsdatenspeicherung? Da jubeln Piraten noch, wo Grüne schon analysieren.


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18Dez

Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht

Wenn das Bundesverfassungsgericht seiner bisherigen Rechtssprechung weiter folgt, wird das baden-württembergische Polizeigesetz im Frühjahr novelliert werden müssen. Das wird anlässlich der mündlichen Verhandlung über die größte Massenbeschwerde in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte mit 35.000 Beschwerdeführern, zu denen auch ich selbst zähle, ganz deutlich.
Denn auf die Nutzung der Vorratsdatenspeicherung setzt insbesondere Innenminister Rech mit seinem Polizeigesetz vom November 2008. Wir hatten das Polizeigesetz abgelehnt und schon zum damaligen Zeitpunkt die Verfassungsmäßigkeit der Novelle bezweifelt. Klar ist, dass die bisherige Aussetzung der entsprechenden Passagen im Landespolizeigesetz bis zur Urteilsverkündung weiterbestehen müssen.
Seit Anfang 2008 werden sämtliche Telekommunikations- und Standortdaten zwangsweise sechs Monate lang auf Vorrat gespeichert – ohne Verdacht und Anlass, nur um sie bei Bedarf zur Strafverfolgung verwenden zu können. Die zahlreichen Missbrauchsfälle bei der Telekom in diesem Jahr haben gezeigt, was alles möglich ist.
Auch wenn es „nur“ um die Speicherung von Verbindungsdaten geht, so werden doch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation möglich. Dies stellt eine Bedrohung der freien Kommunikation und Privatsphäre aber auch von Berufsgeheimnissen und Pressefreiheit dar. Unbescholtene Bürgerinnen und Bürger werden so unter Generalverdacht gestellt.
Wir vertrauen erneut auf die Urteilskraft der Verfassungsrichter, die bereits im Eilverfahren am 11. März 2008 die Nutzung des Gesetzes drastisch eingeschränkt hatten: Die Vorratsdaten dürfen seitdem – anders als es das Gesetz erlaubt – nur noch zur Ermittlung und Aufklärung besonders schwerer Straftaten verwendet werden.


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15Dez

Grünzeug am Mittwoch 045: Neues aus dem Netz

Nachdem nicht so ganz absehbar ist, wie Kopenhagen aka Kyoto 2.0 läuft, und ich mir noch nicht so ganz klar darüber bin, was ich von „Bologna 2.0″ halten soll, bleibe ich lieber bei der Netzpolitik.

Oder, um es mit Julia Seeligers Worten zu sagen, bei der Bürgerrechtsbewegung 2.0. 26 Jahre nach dem Volkszählungsurteil wurde heute vor dem Bundesverfassungsgericht die Massen-Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung erörtert. Der Verhandlungsverlauf wurde getwittert. Demnach sorgte die Bundesregierung wohl eher für Stirnrunzeln auf der Richterbank, wohingegen die neue Bürgerrechtsbewegung, die Grünen (u.a. sprach Volker Beck; da waren auch Claudia Roth, Malte Spitz und Konstantin von Notz) und die FDP (hier im Sinne von Hirsch und Leutheusser-Schnarrenberg) dem Vernehmen nach gut ankamen. Es gibt Hoffnungen, dass das Verfassungsgericht der Vorratsdatenspeicherung einen Verweis erteilt.

Die SPD fehlte heute in Karlsruhe. Dafür überrascht sie anderswo. Eines der heißen netzpolitischen Wahlkampfthemen war der von der SPD gedeckte Vorstoss, eine Netzzensurinfrastruktur einzurichten. Unter anderem kam es darüber zum öffentlichen Zerwürfnis mit dem SPD-Onlinebeirat und zu einem seltsamen Programmparteitag. Jetzt plötzlich ist die SPD gegen Netzsperren. Die Fakten waren ihr schon im Sommer bekannt. Inhaltlich ist der Schwenk ja richtig – aber merkt die SPD nicht, wie unglaubwürdig sie sich macht, wenn Sachfragen dermaßen von Machtfragen überschattet sind?


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