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Polizei
19Mrz

Bilanz der Bürgerrechte in Baden-Württemberg fällt zwiespältig aus – Das Landes-Polizeigesetz muss dringend auf den Prüfstand

Im Land geht die Diskussion über die Auswirkungen des Grundsatzurteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung weiter. Strittig ist nach wie vor, welchen Korrekturbedarf das Urteil für das Landespolizeigesetz ausgelöst hat.
Der Innenminister behauptet, sein Polizeigesetz habe Bestand. Die Grünen halten es dagegen in wichtigen Teilbereichen eindeutig für verfassungswidrig. Diese Einschätzung wird jetzt durch die Stellungnahme der Landesregierung auf einen Antrag der grünen Landtagsfraktion „Bilanz der Bürgerrechte in Baden-Württemberg“ (Drs. 14/5931) bestätigt. Der Innenminister muss darin einräumen, dass die Ermächtigung des Polizeigesetzes zur Nutzung von Telekommunikationsdaten im Kampf gegen terroristische Gefahren eine stumpfe Waffe ist. Von 863 Fällen, in denen im Jahr 2009 in Baden-Württemberg Telekommunikationsdaten erhoben wurden, betraf der Löwenanteil von 854 Fällen die Suche nach vermissten oder hilflosen Personen.

Ursache für diesen völlig anderen Schwerpunkt bei der Nutzung des Polizeigesetzes ist, dass die Ermächtigung zur Erhebung und Nutzung von Telekommunikationsdaten verfassungswidrig ist. Das BVG in Karlsruhe hat nämlich klargestellt, das ein Abruf von gespeicherten Telekommunikationsdaten nur zur Abwehr von Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes zulässig ist. Das Polizeigesetz des Landes aber ist in diesen Punkten viel zu unbestimmt. Auch im Umgang mit den Daten in den Polizeibehörden selbst sehen die Grünen dringenden Regelungsbedarf. Es muss bereits gesetzlich sichergestellt sein, dass die Daten unverzüglich ausgewertet und sofort gelöscht werden, wenn sie nicht benötigt werden. Eine Löschung der Daten ist im Polizeigesetz bisher aber gar nicht ausdrücklich vorgesehen.

Die nach dem Karlsruher Urteil nötige Novellierung des Polizeigesetzes muss auch genutzt werden, um die derzeitigen aus grüner Sicht unzulässigen Eingriffe in die Berufsfreiheit der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu beseitigen.

Nötig ist jetzt die rasche Vorlage einer Novelle des Polizeigesetzes. Bei dieser Gelegenheit muss der Innenminister mit einer Reihe weiterer strittiger Fragen konfrontiert werden, wie z.B. die geplante Erfassung von KFZ-Kennzeichen oder die Ermächtigung für eine erweiterte polizeiliche Videoüberwachung. Es ist erstaunlich, dass der Innenminister in seiner Stellungnahme zum Grünen-Antrag nicht wissen will, dass seit November 2009 eine Verfassungsbeschwerde gegen die Ermächtigung zum Einsatz von automatischen KFZ-Kennzeichen-Lesesystemen Baden-Württemberg vorliegt. Die Grünen fordern, von dieser Ermächtigung des Polizeigesetzes bis zur Klärung in Karlsruhe keinen Gebrauch zu machen. Rech aber behält sich vor, Lesegeräte jetzt zu kaufen und damit loszulegen. Der Innenminister war gut beraten, bisher die Finger davon zu lassen. Ausgaben für Geräte, die dann nicht zum Einsatz kommen, müssen unterbleiben, sonst wird das nicht nur den Rechnungshof beschäftigen.


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15Mrz

Zur Kriminalstatistik: Bürgernahe Polizei statt Bürgerüberwachung!

Die von der Landesregierung geplante flächendeckende Ausweitung von Videoüberwachung ist kein Allheilmittel zur Verhinderung von Gewalt im öffentlichen Raum. Es gibt Bereiche, da stärken Kameras schon das subjektive Sicherheitsgefühl von Menschen, so z.B. abends und nachts in Bussen und S-Bahnen. Das macht Sinn. Die Kamera künftig an jeder Ecke in unseren Kommunen aber kann weder ständig kontrolliert werden noch Gewalttaten verhindern. Stattdessen werden mit den flächendeckenden Aufzeichnungen wahre Datenfriedhöfe angelegt. Nicht einmal das Personal ist vorhanden, um die zu erwartenden Datenmengen auszuwerten. In der Abwägung zwischen dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Bürger und völlig unbestimmten Sicherheitszwecken muss mit Augenmaß vorgegangen werden und sehr eng umrissene Einsatzmöglichkeiten für Videoüberwachung gelten. So wie Rech das will, kommt das für uns nicht in Frage. Da muss der Schutz der Persönlichkeitsrechte der Bürger eindeutig den Vorrang haben.

Es muss vielmehr eine Rückkehr zu einer präsenten bürgernahen Polizei in den Gemeinden bei Volksfesten und großen Menschenansammlungen geben. Die Polizei kann keine Kamera ersetzen, deshalb ist die zunehmende Gewalt gegen Polizisten für uns ein ernstes Thema. Wir brauchen ein gesellschaftliches Bündnis, das derartige Gewalt ächtet.

Zum „Sicherheitseuro“, der vom Innenminister als Zuschlag zu den Fußballeintrittsgeldern ins Gespräch gebracht wurde muss bemerkt werden, dass die ewigen Debatten über die ausufernden Kosten für Sicherheit rund um Fußballspiele aller Ligen endlich ein Ergebnis haben müssten. An der Aufgabenteilung, hier Zuständigkeit der Vereine in den Stadien, dort Zuständigkeit der Polizei rund um die Stadien, kann sich aus Rechtsgründen nichts ändern. Wir sind nicht für die Ausdehnung der Kompetenzen von Sicherheitsdiensten in den öffentlichen Raum hinein. Es muss aber geklärt werden, ob nicht mindestens die Vereine der 1. bis 3. Liga ihren Beitrag zur Deckung der den hohen Kosten von Polizeieinsätzen leisten können.

Hinweis:
Der aktuelle, noch nicht beantwortete Antrag der Landtagsgrünen zum Thema Videoüberwachung ist hier zu finden: http://www.landtag-bw.de/dokumente/initiativen/initiativen.asp?Art=AN&Drs=14_5932


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03Mrz

Polizeigesetz des Landes verstößt gegen die Verfassung

Das Karlsruher Grundsatzurteil zur Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten hat unmittelbare Auswirkung für Baden-Württemberg. Das Polizeigesetz von 2008 ist nicht mehr zu halten. Mindestens Artikel 23 a, der die Erhebung und Nutzung von Telekommunikationsdaten regelt, ist klar verfassungswidrig. Wir fordern deswegen Innenminister Rech auf, die bisher geübte Praxis der polizeilichen Vormerkung für bei den Providern gespeicherte Daten unverzüglich zu beenden und entsprechende Datensätze löschen zu lassen. Außerdem muss Rech nun eine Novelle zum Polizeigesetz vorlegen. In diesem Zug können eine Reihe weiterer strittiger Fragen geklärt werden, wie z.B. die geplante Erfassung von KFZ-Kennzeichen.

Ausdrücklich begrüßen wir das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts. Im bisher umfangreichsten Massenklageverfahren in der Geschichte des Gerichts hatten ca. 35 000 Bürger Beschwerde gegen das seit 2008 geltende Bundesgesetz eingelegt, das eine EU-Richtlinie umsetzt. Ich selbst war, zusammen mit vielen Grünen aus Baden-Württemberg an der Verfassungsbeschwerde beteiligt.

Mit diesem Urteil bestätigt Karlsruhe seinen klaren Kurs zum Schutz der Persönlichkeitsgrundrechte in den vergangenen Jahren. Deutlich wird nun auch, dass die Verbindungsdaten viel sensibler sind als bisher angenommen wurde. Sie erlauben eine effizientere Auswertung als Gesprächsinhalte und ermöglichen konkrete Rückschlüsse auf persönliches Verhalten und das soziale Umfeld von Betroffenen. Zudem macht die neue Handy-Generation Mobilgeräte zu regelrechten Ortungswanzen.

Weitere Infos gibt es unter: www.vorratsdatenspeicherung.de


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16Apr

Kommunkation von Rech am Beispiel Winnenden

Nachdem nun die schrecklichen Ereignisse von Winnenden und Wendlingen etwas zurück liegen, steht in der Politik die Aufarbeitung der Vorfälle an. Hierbei hat sich, was seine Kommunikationspolitik anbelangt, Innenminister Rech nicht unbedingt mit Ruhm bekleckert.

Nach den am Samstag, 4. April 2009, durch Nachrichtendienste und „Focus-Online“ verbreiteten Meldungen über einen anderen Verlauf des Amoklaufs in Wendlingen und den damit verbundenen Spekulationen über angebliche „Polizeipannen“ habe ich am gleichen Tag eine Sondersitzung des Innenausschusses beantragt. Diese hat am 8.4.2009 stattgefunden. Zum Einen war es dringend notwendig, dass der zuständige und politisch verantwortliche Fachausschuss des Landtags umgehend unterrichtet wird, welche Veränderungen des Tat- und Ermittlungshergangs festgestellt worden waren.

Zum Anderen aber gab es erhebliche Irritationen über Innenminister Rech, der dem Innenausschuss am 1. April 2009 diese jetzt in allen Nachrichten veröffentlichten neuen Erkenntnisse vorenthalten hatte. Und das, obwohl der Ausschuss an diesem 1. April einen aktuellen Bericht von ihm über den Amoklauf hörte und zu diesem Zweck unter besonders strengen Geheimhaltungs-Vorschriften tagte!

Es war klar, dass die Behauptung der Nachrichtendienste vom 4. April 2009, dass der Amokschütze durch eine „Polizeipanne“ unter Umständen sein mörderisches Werk im Autohaus fortsetzen konnte, für Turbulenzen sorgen könnte. Ich habe deshalb am gleichen Tag auch vom Innenminister eine umgehende Stellungnahme gerade dazu gefordert, die leider bis zum 8.4.2009 unterblieben ist.

Aus meiner Sicht ist der Polizei und konkret den Beamten, die es am Autohaus mit Tim K. zu tun hatten und die in Winnenden wie in Wendlingen insgesamt einen verdammt schweren Job zu erledigen hatten, überhaupt kein Vorwurf zu machen.

Die genauen Umstände des Amoklaufs und der Geschehnisse in Winnenden und Wendlingen werden wir in einem abschließenden Ermittlungsbericht zur Kenntnis nehmen und dann bewerten. Das hat der Innenminister in der von SPD und Grünen herbeigeführten Sondersitzung des Innenausschusses am 8.4.2009 zugesagt.

Kritik habe ich allerdings weiterhin am Minister und an seiner Polizeiführung im Ministerium, die ebenso wie die Oberstaatsanwaltschaft Stuttgart seit dem 23. März 2009 über die neuen Erkenntnisse unterrichtet waren. In einer derart brisanten Angelegenheit geht es einfach nicht, dass das Parlament nicht unterrichtet wird. Das wäre – wie gesagt – vertraulich jederzeit möglich gewesen. Die Opposition im Landtag hat in der Diskussion in der Woche vor Ostern deutlich gemacht, dass der für die Polizei zuständige Ausschuss seine Aufgaben und Verantwortung nur wahrnehmen kann, wenn er über die nötigen Informationen verfügt. Wir sind gespannt, ob sich an der Amtsführung im Hause Rech nun etwas ändern wird. Sehr hoffnungsvoll bin ich aber mit Hinblick auf die Liste der Verfehlungen, angefangen mit der Libyenaffäre bis jetzt, nicht wirklich.


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13Apr

Zensur im Internet

In all dem Trubel um den Mandatsverzicht von Jörg Tauss, SPD ist völlig untergegangen, dass er neben der Justizministerin derjenige MdB war, der am Lautesten gegen die von Familienministerin von der Leyen forcierte Zensur des Internets aufgrund angeblicher möglicher zufälliger Funde von Kinderpornografie die Stimme erhoben hatte. Auch wenn dies im typischen Verharmlosungsjargon “Web-Sperren gegen Kinderporno“ genannt wird – hmm, klingt für mich arg nach BILD-Schlagzeile – ändert sich nichts an den Tatsachen:  die Bundesregierung plant die Zensur des Internets. Das Totschlagargument dabei ist ja „Kinderpornos“. Schon alleine das Wort setzt soviele Emotionen frei, dass eine sachliche Argumentation oft sehr schwierig wird – oft genug heißt es einfach: „Ja, willst Du, dass es weiterhin SO einfach ist, an Kinderpornos heranzukommen?“

Nein, will ich nicht. Aber es ist heute schon NICHT einfach, an solche Dateien heranzukommen und es bedarf beträchtlicher krimineller Energie bzw. einer sehr aktiven Suche, um an solches zu kommen, sei es in Form von Bildern, Videos, Texten, Liedern, ….

Aber darum geht es dabei nicht.

Das Problem ist, dass versucht wird, einen Zensurmechanismus
für das Internet in Deutschland einzuführen. Denn einmal den Hebel am Telemediengesetz besteht die Möglichkeit, auch weitere Mechanismen einzuführen, andere Themen als  „kriminiell“ einzustufen. Da sei jede/r selbst gefragt, was er/sie sich vorstellen kann. Anlassbezogen kann jede/r MinisterIn entscheiden, was ihm/r grade so passt.

Hysterisch ist das keineswegs. Schon die Beobachtungen auf der Demonstration gegen die NATO in Kehl zeigen, dass die Staatsmacht tut, was sie möchte. Unerlaubte Videoaufnahmen sind kein Pappenstiel, vor allem nicht, wenn man die Gesetzeshüter auf ihren Rechtsbruch anspricht und diese einen offensichtlich anlügen – wissend, dass sie Unrecht tun. Auch der wiederholte Einsatz der Bundeswehr im Inneren – Heiligendammm, Kehl – zeigen, dass diese Regierung bereit ist, die von den Vätern und Müttern der BRD gewollte Trennung von Polizei und Militär aufzuheben – entgegen den jetzigen Regelungen des Grundgesetzes und im Vorgriff aller gescheiterten Versuche des jetzigen Ministers Schäuble, dies zu ändern. Ebenfalls sei an Verteidigungsminister Jung erinnert, der entgegen einem Urteil des Verfassungsgerichts Passagierflugzeuge abschießen lassen möchte, sollten diese für einen terroristischen Angriff missbraucht werden.

Es sind vor allem CDU-Minister, die für eine Aushöhlung des Rechtstaates stehen, für Gesetzesbrüche und Versuche, das Grundgesetz zu ändern, um ihre Repressionspolitik durchzusetzen. Es bedarf des aktiven Widerstandes gegen diese Politik und auch den Mut, dies zu formulieren, um dem Einhalt zu gebieten. Eine Wiederwahl der CDU im September als Regierungspartei birgt im Falle Freiheit unbändige Risiken – die eine FDP wahrscheinlich nicht aufzuhalten bereit wäre.

Was kann man im Falle Internetzensur tun? Ich für meinen Teil habe festgestellt, dass mein Provider bereit ist, die freiwillige Vereinbarung mit Ministerin von der Leyen zu treffen. Ich habe ihn angeschrieben und ihmdie fristlose Kndigung angedroht, sollte er dies tun. Dies werde ich auch tun und notfalls klagen. Alles andere als wirtschaftlichen Druck – durch Boykott der Zensurprovider – wird vermutlich nicht helfen. Dass das Gesetz durch den Bundesrat kommt, glaube ich nicht, dazu gibt es in der SPD zuviel Widerstand – insofern hilft nur der Boykott zensurwilliger Provider. Sollten Sie in diesen Tagen eine Vertragsverlängerung oder einen Vertragsneuabschluss mit einem Interentprovider planen – schauen Sie nach, fragen Sie nach, wie dieser sich zu der geplanten Vereinbarung verhält. Es gibt welche, die bspw. auf eine gesetzliche Regelung warten. Dies scheint mir der geeignete Weg zu sein, wie ein Anbieter mit dieser Problematik umgehen sollte.

Denn, wie ein Kinderschutzverein nachgewiesen hat, ist es überhaupt kein Problem, Seiten, auf denen sich Kinderpronografie befindet, international mittels Meldung an die jeweiligen Hoster aus dem Netz zu bekommen – binnen Stunden. Dazu braucht es keine Zensur. Und: ich bin seit 15 Jahren im Internet unterwegs. Zufällige Kinderpornofunde in dieser Zeit: NULL.


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