Im Land geht die Diskussion über die Auswirkungen des Grundsatzurteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung weiter. Strittig ist nach wie vor, welchen Korrekturbedarf das Urteil für das Landespolizeigesetz ausgelöst hat.
Der Innenminister behauptet, sein Polizeigesetz habe Bestand. Die Grünen halten es dagegen in wichtigen Teilbereichen eindeutig für verfassungswidrig. Diese Einschätzung wird jetzt durch die Stellungnahme der Landesregierung auf einen Antrag der grünen Landtagsfraktion „Bilanz der Bürgerrechte in Baden-Württemberg“ (Drs. 14/5931) bestätigt. Der Innenminister muss darin einräumen, dass die Ermächtigung des Polizeigesetzes zur Nutzung von Telekommunikationsdaten im Kampf gegen terroristische Gefahren eine stumpfe Waffe ist. Von 863 Fällen, in denen im Jahr 2009 in Baden-Württemberg Telekommunikationsdaten erhoben wurden, betraf der Löwenanteil von 854 Fällen die Suche nach vermissten oder hilflosen Personen.
Ursache für diesen völlig anderen Schwerpunkt bei der Nutzung des Polizeigesetzes ist, dass die Ermächtigung zur Erhebung und Nutzung von Telekommunikationsdaten verfassungswidrig ist. Das BVG in Karlsruhe hat nämlich klargestellt, das ein Abruf von gespeicherten Telekommunikationsdaten nur zur Abwehr von Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes zulässig ist. Das Polizeigesetz des Landes aber ist in diesen Punkten viel zu unbestimmt. Auch im Umgang mit den Daten in den Polizeibehörden selbst sehen die Grünen dringenden Regelungsbedarf. Es muss bereits gesetzlich sichergestellt sein, dass die Daten unverzüglich ausgewertet und sofort gelöscht werden, wenn sie nicht benötigt werden. Eine Löschung der Daten ist im Polizeigesetz bisher aber gar nicht ausdrücklich vorgesehen.
Die nach dem Karlsruher Urteil nötige Novellierung des Polizeigesetzes muss auch genutzt werden, um die derzeitigen aus grüner Sicht unzulässigen Eingriffe in die Berufsfreiheit der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu beseitigen.
Nötig ist jetzt die rasche Vorlage einer Novelle des Polizeigesetzes. Bei dieser Gelegenheit muss der Innenminister mit einer Reihe weiterer strittiger Fragen konfrontiert werden, wie z.B. die geplante Erfassung von KFZ-Kennzeichen oder die Ermächtigung für eine erweiterte polizeiliche Videoüberwachung. Es ist erstaunlich, dass der Innenminister in seiner Stellungnahme zum Grünen-Antrag nicht wissen will, dass seit November 2009 eine Verfassungsbeschwerde gegen die Ermächtigung zum Einsatz von automatischen KFZ-Kennzeichen-Lesesystemen Baden-Württemberg vorliegt. Die Grünen fordern, von dieser Ermächtigung des Polizeigesetzes bis zur Klärung in Karlsruhe keinen Gebrauch zu machen. Rech aber behält sich vor, Lesegeräte jetzt zu kaufen und damit loszulegen. Der Innenminister war gut beraten, bisher die Finger davon zu lassen. Ausgaben für Geräte, die dann nicht zum Einsatz kommen, müssen unterbleiben, sonst wird das nicht nur den Rechnungshof beschäftigen.
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