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Landtag
08Sep

Polizei und Verfassungsschutz beim NPD-Bombenbastler in Südbaden – weggeschaut oder ahnungslos?

Der Fall des rechtsextremen Bombenlegers aus Südbaden offenbart schwere Versäumnisse von Ermittlungsbehörden und Landesamt für Verfassungsschutz.
Der Vorgang ist einmalig im Land, denn die Verhaftung eines offensichtlich zu einem Terroranschlag entschlossenen Nazi-Attentäters wurde nur durch die Aufmerksamkeit einer politischen Gruppierung, und das ausgerechnet der beim Verfassungsschutz so beliebten Autonomen Antifa (Freiburg) möglich. Polizei und Landesamt waren entweder ahnungslos oder haben weggeschaut. Das muss jetzt dringend aufgeklärt werden, denn die Öffentlichkeit hat ein Anrecht zu erfahren, was und warum das so gründlich schief gelaufen ist.
Um diese Aufklärung voranzutreiben, haben die Grünen jetzt einen Antrag eingereicht. Innenminister Rech höchstpersönlich ist in den vergangenen Monaten nicht müde geworden, zum einen die Gefahren durch Rechtsextremisten und Neonazis im Lande als gering darzustellen, zum anderen die Tätigkeit seiner V-Leute und das vom Landesamt insgesamt installierte „Frühwarnsystem“ über den grünen Klee zu loben. Und dann das: Bei einem Fall mit dieser Tragweite passiert eine derartige Panne, von einem funktionierenden Frühwarnsystem kann ja wohl nicht die Rede sein. Beim Bombenbastler handelt es sich immerhin um einen öffentlich agierenden Funktionär der NPD, nicht um einen Einzelgänger, der im Verborgenen tätig war. Deshalb muss das Umfeld des Bombenbauers enttarnt werden. Denn nichts spricht für einen Einzeltäter, vieles dagegen für ein Umfeld und Netzwerk. Unter Umständen muss man von einer terroristischen Vereinigung von Rechtsextremisten ausgehen. Das aber muss mit aller Energie aufgeklärt werden, sonst brauchen wir keine speziellen Kräfte zur Beobachtung neonazistischer Umtriebe im Lande!
Vom Innenminister muss eine sofortige Korrektur seiner Politik gegen rechtsextremistische Bestrebungen und Organisationen im Land gefordert werden. Kleinreden zählt jetzt nicht mehr, es ist bundesweit kein Fall aus den vergangenen Jahren bekannt, von dem eine derartige Anschlagsgefahr ausging wie dieser in Südbaden!. Dies muss auch klare Konsequenzen für die Haltung zur NPD haben. Wenn ein NPD-Funktionär Bomben bastelt, stellt sich die Verbotsfrage in einem neuen Licht. Die Landesregierung muss ihre laxe Haltung hierzu jetzt aufgeben.


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24Aug

Fehlender Persönlichkeitsschutz bei der DNA-Affäre

Für die frühere Mitarbeiterin eines Zulieferers für die Wattestäbchen-Produktion hatte die Aufklärung der Nicht-Existenz der sog. „Phantom-Mörderin“ schlimme Folgen. Die Identität der Frau, deren DNA-Spuren unbeabsichtigt an die Wattestäbchen gelangt waren, wurde preisgegeben. Die Frau erkrankte aufgrund des enormen öffentlichen Wirbels um ihre Person und musste u.a. zu einem längeren stationären Aufenthalt ins Krankenhaus. Unter den Folgen leidet sie bis heute noch. Für mich ist diese schwerwiegende Verletzung der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Frau Anlass, von Innenminister Rech Aufklärung zu verlangen, wer für die Preisgabe ihrer Identität verantwortlich ist. Es können ja nur wenige Personen in Frage kommen, die entweder mit den Ermittlungen direkt zu tun oder sie mit erlebt haben.

Das Innenministerium hat in seiner Stellungnahme auf einen Antrag von mir jetzt ausdrücklich nicht ausgeschlossen, dass entsprechende Informationen auch aus „Ermittlerkreisen“ an die Öffentlichkeit gelangen konnten. Zugleich werden aber frühere Aussagen des LKA-Präsidenten bekräftigt, wonach die Speichelproben der betroffenen Frauen aus dem bayerischen Zulieferbetrieb anonymisiert worden seien. Diese Anonymisierung soll wegen des kleinen Personenkreises, der für die Untersuchungen in Frage gekommen war, weitgehender gewesen sein als sonst üblich. Eine nachträgliche Zuordnung sollte angeblich damit ausgeschlossen werden. Der gesamte Vorgang ist aber weiterhin klärungsbedürftig.
Was stimmt jetzt, wurden die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Frau von den Ermittlungsbehörden gewahrt oder nicht? Wo ist die undichte Stelle? Warum wurden keine Befragungen der mit den Ermittlungen betrauten Personen durchgeführt?

Was die Frau durchmachen musste, ist schließlich kein Kavaliersdelikt. Es reicht daher nicht, wenn der Innenminister etwas nicht ausschließen kann. Da es mehrfach in den letzten Wochen Spekulationen gegeben hat, dass die Preisgabe der Identität der betroffenen Frau durch Ermittlungsbehörden erfolgt sei, muss das jetzt dringend aufgeklärt werden. Sonst ist die polizeiliche Garantie des Persönlichkeitsschutzes nichts mehr wert. Damit steht aber einiges auf dem Spiel, denn dieser Persönlichkeitsschutz war rechtlich zwingend. Die Frau war schließlich völlig unverdächtig und hatte ihre DNA-Probe freiwillig abgegeben. Sie musste sich auf den Schutz ihrer Identität verlassen können.


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12Aug

Geschichte der „DNA-Panne“ nimmt immer absurdere Züge an

Der Innenminister mauert weiter und will die „DNA-Panne“ nicht aufklären. Seine aktuelle Stellungnahme ist über weite Strecken eine Zumutung In einem aktuellen Antrag hatten die Landtagsgrünen den Innenminister mit einer Reihe von Widersprüchen bei seinen bisherigen Erklärungsversuchen für die Ursachen der größten polizeilichen Fahndungspanne in der baden-württembergischen Nachkriegsgeschichte konfrontiert und Aufklärung verlangt. Es gibt inzwischen klare Hinweise dafür, dass die Existenz der „weiblichen Phantommörderin“ noch monatelang aufrecht erhalten wurde, obwohl intern längst klar war, dass es sie gar nicht geben konnte. Spätestens im Dezember 2008 musste das Landeskriminalamt wissen, dass man 20 Monate lang einem tatsächlichen Phantom hinterher gejagt war. Die DNA-Spuren der angeblichen „Phantommörderin“, die im Dezember 2008 bei einer Discoschlägerei mit Todesfolge in Oberösterreich und bei einem Einbruch in eine Schule in Saarbrücken gefunden wurden, haben nämlich die ganzen Ermittlungstheorien wie ein Kartenhaus zusammenfallen lassen. In Oberösterreich waren nur Männer beteiligt, beim Einbruch in Saarbrücken nur Kinder und Jugendliche. Die vermeintliche „Phantomfrau“ konnte bei beiden Ereignissen gar nicht dabei gewesen sein. Dennoch hält der Minister an der bisherigen Erklärung fest, dass es erst im März dieses Jahres zu den neuen Erkenntnissen über verunreinigte Wattestäbchen gekommen sei. Die Begründungen dafür nehmen inzwischen abenteuerliche Züge an. Es wird mit allen Mitteln gemauert, um von peinlichen Fehlern der Polizei-und LKA-Führung abzulenken. Der Minister tut sich damit keinen Gefallen. Zudem ist sein Verhalten gegenüber der noch im März 2009 massiv beschuldigten Wattestäbchen-Herstellerfirma Greiner Bio-One undiskutabel. Alle Vorwürfe haben sich in Luft aufgelöst, es ist nichts übrig geblieben. Die Staatsanwaltschaft hat ihren sog.“Beobachtungsvorgang“ längst einstellen müssen, es wird kein Ermittlungsverfahren gegen Greiner geben. Die Grünen hatten deshalb eine Entschuldigung des Innenministers bei Greiner Bio-One gefordert. Wer einer Firma mit haltlosen Anschuldigungen Schaden zufügt, muss hinterher dafür gerade stehen und mindestens den Anstand haben, sich dafür zu entschuldigen. Das aber lehnt Minister Rech rundweg ab. Gleichzeitig hält er noch im August 2009 seine Behauptung vom März über angebliche Manipulationen am Internetauftritt der Firma aufrecht, obwohl diese bereits im Juni 2009 mit Gutachten das Gegenteil nachgewiesen und die Staatsanwaltschaft den Vorgang im Juli abgeschlossen hat. Hütet Euch vor solchen Ministern!


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03Aug

Alkoholverbot – keine voreiligen Schuldzuweisungen bitte

Der VGH hat das Freiburger Alkoholverbot in einer bemerkenswert liberalen Entscheidung gekippt und Eingriffsrechte der Kommunen und Polizei an konkret vorliegende Gefahrensituationen geknüpft. Das erinnert an die republikanische Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Antiterrorgesetzgebung der letzte Zeit.
Das Urteil kann kein Grund zum Jammern sein, aber auch keinen Anlass bieten, jetzt möglichst scharfe und weitgehende Generalermächtigungen für Verbote im Polizeigesetz des Landes zu fordern. Es gab eine unglückliche Formulierung in einer Mitteilung meiner Fraktion, die seitdem viele Interpretationen hervorruft. Richtig ist, dass Kommunen die Möglichkeit haben müssen, gegen konkret stattfindende Saufexzesse und Gewalt auf öffentlichen Plätzen – und die gibt es halt – vorzugehen. Da muss in Kenntnis der schriftlichen Urteilsgründe des VGH sehr sorgfältig geprüft werden, ob das vorhandene Instrumentarium ausreicht. Auf Anhieb spricht vieles dafür. Was es in der – richtigen und notwendigen! – Auseinandersetzung gegen Saufexzesse und alles, was damit zusammenhängt – nicht geben kann und darf, ist eine Abkehr von der grünen Bürgerrechtspolitik der letzten Jahre. Es gäbe auch keinerlei Grund dafür. Deswegen kann letztlich auch niemand eine Pauschalermächtigung im Landespolizeirecht wollen, die bürgerliche Grundrechte und individuelle Freiheiten einfach einschränken kann. Über die richtigen und angemessenen gesellschaftlichen Antworten auf Saufen und Gewalt in den Kommunen sollten wir uns weiter streiten. Als innenpolitischer Sprecher der Landstagsfraktion darf ich Euch aber mitteilen, dass diese nicht in der Ecke steht, in die sie durch unglückliche Formulierungen zum Teil unbeabsichtigt geraten ist, in der sie manch Interessierter aber auch gerne sähe. Auch das gehört zur Wahrheit.


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20Jul

Neue Entwicklungen bei der DNA-Panne und dem Phantom von Heilbronn

Die beispiellose Ermittlungspanne um die sog. „Phantom-Mörderin“ und deren DNA-Spuren ist noch lange nicht ausgestanden. Neue Veröffentlichungen wecken den Verdacht, dass das Innenministerium und die obersten Polizeibehörden des Landes die Öffentlichkeit und den Landtag monatelang an der Nase herumgeführt haben. Offensichtlich wurde an der Legende des „Phantoms“ bis März 2009 festgehalten, obwohl man seit Dezember 2008 wissen musste, dass es dieses nicht geben konnte. Wenn sich die neuen Meldungen bestätigten, sind personelle Konsequenzen in der Landes-Polizeiführung unausweichlich: Wir wollen auch in allen Einzelheiten wissen, was der Innenminister wann gewusst hat, um seine Rolle und Verantwortung endlich beurteilen zu können.
Es bewahrheiten sich nach den jüngsten Berichten in „Stern“ und „Nürtinger Zeitung“, was man schon lange aufgrund vieler Ungereimtheiten vermutet: Dass die österreichischen Ermittlungen nach einer Disco-Schlägerei nicht nur die Existenz der „Phantomfrau“ eindeutig widerlegten, sondern dass diese Ergebnisse noch im Dezember 2008 den baden-württembergischen Polizeibehörden mitgeteilt worden sind. Zudem gab es im gleichen Zeitraum in Saarbrücken und Mannheim weitere Spuren der „Phantom-Mörderin“ an Tatorten, an denen diese nicht gewesen sein konnte. Trotz dieser der Landespolizei bekannten Ermittlungs-Ergebnisse haben LKA-Chef Hiller und Landespolizeipräsident Hetger auf einer Pressekonferenz am 11. Februar 2009 von angeblich aktuellen Ermittlungen gegen die „Phantommörderin“ berichtet. Wenn die neuen Enthüllungen zutreffen, dann wurde gelogen. Und das kann nicht ohne Folgen bleiben. Denn dann ist die Legende von der „Phantommörderin“ mindestens vier Monate lang wider besseres Wissen aufrechterhalten worden.
Es verdichtet sich jetzt der Eindruck, dass seit dem Eingeständnis der Riesenpanne vom Ministerium und den Polizeiführungen alles getan wurde, um die Verantwortung von sich weg zuschieben. Dazu gehörten auch die erkennbar haltlosen und aufgebauschten Vorwürfe gegen die Firma Greiner Bio-One, mit deren Wattestäbchen die Polizei gearbeitet hatte. Die angeblichen Ermittlungen haben sich längst in Luft aufgelöst, da ist eine Entschuldigung und öffentliche Richtigstellung des Innenministers fällig, insbesondere weil unabhängige Gutachter nachgewiesen habe dass es die behaupteten Manipulationen an der Homepage der Firma nicht gegeben hat. Jetzt ist hohe Zeit für Aufklärung und Wahrheiten, auch wenn sie unbequem sind!


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