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	<title>BLOG.GRUENE-BW.DE &#187; Landtag</title>
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	<description>Blog der Grünen Baden-Württemberg: Grüne Politik im Ländle</description>
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		<title>Grünzeug am Mittwoch 075: So geht&#8217;s</title>
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		<pubDate>Wed, 14 Jul 2010 21:59:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Till Westermayer</dc:creator>
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute ist Hannelore Kraft zur Ministerpräsidentin einer rot-grünen Koalition in Nordrhein-Westfalen gewählt worden &#8211; im zweiten Wahlgang, mit den 90 Stimmen von SPD und Grünen, bei Enthaltung der LINKE gegen die 80 Stimmen von CDU und FDP. Damit hat eine lange Zitterpartie nach der NRW-Wahl ein Ende und die Frage, ob denn die dritte SPD-Frau, die mit knappen Kombinationen ihr Glück als Ministerpräsidentin versuchen möchte, nun auch scheitern wird, eine zufriedenstellende Antwort gefunden. Mich freut das nicht nur, weil ich glaube, dass rot-grün für NRW eine <a href="http://www.gruene-nrw.de/koalitionsvertrag.html">gute Wahl</a> ist (die aktuellen <a href="http://www.wahlrecht.de/umfragen/landtage/nrw.htm">Umfrageergebnisse</a> bestätigen das), sondern auch, weil ich überzeugt davon bin, dass Minderheitenregierungen eine Antwort auf die Herausforderungen des Fünf-Parteien-Systems sind. Deswegen habe ich schon <a href="http://blog.till-westermayer.de/index.php/2010/06/11/experiment-minderheitsregierung/">vor einem Monat</a> dafür plädiert, die Chance, die die NRW-Verfassung bietet, zu nutzen, und das Experiment einzugehen. Jetzt wird es spannend, wie es weitergeht: anders als Merkel kann ich mir gut vorstellen, dass die Regierung eine stabile Regierung wird (von wegen angeblich gebrochene Wahlversprechen). Eine Voraussetzung für Stabilität ist in diesem Fall allerdings Flexibilität. Insofern bin ich gespannt, wie lange CDU und FDP auf ihrer &#8222;Wir machen jetzt Opposition&#8220;-Haltung sitzen bleiben. </p>
<p>Und Baden-Württemberg? Hier sieht die <a href="http://www.lpb-bw.de/bwverf/bwver.htm">Landesverfassung</a> vor, dass &#8222;der Ministerpräsident&#8220; mit absoluter Mehrheit gewählt wird. Also kämpfen wir für eine Mehrheitsregierung!</p>

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		<title>Stichproben sprechen klare Sprache – Waffenkontrollen sind zwingend notwendig</title>
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		<pubDate>Mon, 09 Nov 2009 08:42:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Uli Sckerl</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wer will, dass es vermehrt verdachtsunabhängige und regelmäßige Kontrollen der Aufbewahrung von Waffen in baden-württembergischen Privatwohnungen gibt und damit neue Aufgaben auf die Waffenbehörden der Kommunen überträgt, muss für deren Finanzierung sorgen, kritisiert die grüne Landtagsfraktion das derzeitige Geschachere um die durch die Kontrollen erheblich steigenden Kosten der Waffenbehörden in den Stadt-und Landkreisen. Die Umsetzung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer will, dass es vermehrt verdachtsunabhängige und regelmäßige Kontrollen der Aufbewahrung von Waffen in baden-württembergischen Privatwohnungen gibt und damit neue Aufgaben auf die Waffenbehörden der Kommunen überträgt, muss für deren Finanzierung sorgen, kritisiert die grüne Landtagsfraktion das derzeitige Geschachere um die durch die Kontrollen erheblich steigenden Kosten der Waffenbehörden in den Stadt-und Landkreisen. Die Umsetzung des neuen Waffenrechts hatte endlich mit der Aufforderung des Innenministeriums an alle Waffenbehörden im Land begonnen, in der letzten Oktoberwoche unangemeldete Kontrollen in Privatwohnungen durchzuführen. Die Bilanz dieser Stichproben zeigt nun den dringenden Handlungsbedarf und die eindeutige Berechtigung für verschärfte Kontrollen. In über 50% der kontrollierten Fälle (576 von 1.073 im ganzen Land!) gab es Beanstandungen. In erster Linie entsprachen die Waffenschränke nicht den Vorschriften oder waren schlicht nicht vorhanden. Waffenkontrolleure berichteten aber auch von Fällen, in denen Waffen und Munition für jedermann zugänglich in den Wohnungen herumlagen. Winnenden hat offensichtlich nicht lange als Warnung gewirkt. Von jedem Waffenbesitzer muss aber jetzt ein Beitrag zu mehr Sicherheit gefordert werden. Um die Überprüfung der Aufbewahrung von Waffen und damit den Gesetzesvollzug zu gewährleisten, fordern Die Grünen vom Innenminister klare Signale. Entweder gibt es Mittel für die Kommunen, damit deren Waffenbehörden qualifiziertes Personal beschäftigen und auch fortbilden können, oder es wird eine eindeutige Rechtsgrundlage für das Erheben von Gebühren für Waffenkontrollen geschaffen. Dann nämlich können die Kommunen diese Aufgaben selbst sachgerecht finanzieren. Vor dieser Verantwortung aber drücke sich der Innenminister bisher. Alle Kommunen und die kommunalen Landesverbände haben zwischenzeitlich ihren personellen Bedarf offen gelegt. Wer zu recht keine Minijobber bei der Waffenkontrolle will, der muss jetzt handeln, sonst ist die Kritik an Waffenbehörden, die Teilzeitstellen ausschreiben,  pure Heuchelei. Die Grünen fordern in diesem Zusammenhang auch eine Verlängerung der Amnestieregelung für die straffreie Rückgabe illegaler Waffen über den 31. Dezember hinaus. Jede Waffe, die auf diesem Wege eingezogen wird, ist ein Beitrag zu mehr Sicherheit. Allerdings muss es beim strikten Verkaufsverbot von eingezogenen Waffen für die Kommunen bleiben! Die Waffen sollen zu Pflugscharen werden!</p>

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		<title>Eine konstruktive Opposition regiert immer mit! So beim Datenschutz</title>
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		<pubDate>Sat, 24 Oct 2009 07:33:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Uli Sckerl</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Aufsicht über den Datenschutz in Baden- Württemberg soll nach einem Beschluss der CDU-Landtagsfraktion vom 20.10.2009 zusammengelegt werden. Damit würden die Aufgaben des öffentlichen und privaten Datenschutzes endlich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz gebündelt werden. Der Landesbeauftragte ist bisher nur für die Behörden zuständig. Die Überwachung der Datenschutzbestimmungen in allen übrigen Bereichen, beispielsweise bei Firmen, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Aufsicht über den Datenschutz in Baden- Württemberg soll nach einem Beschluss der CDU-Landtagsfraktion vom 20.10.2009 zusammengelegt werden. Damit würden die Aufgaben des öffentlichen und privaten Datenschutzes endlich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz gebündelt werden. Der Landesbeauftragte ist bisher nur für die Behörden zuständig. Die Überwachung der Datenschutzbestimmungen in allen übrigen Bereichen, beispielsweise bei Firmen, Vereinigungen oder Privaten, liegt in den Händen des Innenministeriums. Damit wird eine viele Jahre alte Forderung der Grünen im Landtag erfüllt. Eine Zusammenlegung ist angesichts der jüngsten Datenschutzskandale wie bei der Deutschen Telekom überfällig. Soll der Landesbeauftragte zu der seit langem geforderten unabhängigen und schlagkräftigen Behörde werden, ist mehr Personal unerlässlich.</p>

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		<title>Justizministerium: Gentechnikfreie Zonen sind möglich</title>
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		<pubDate>Fri, 23 Oct 2009 07:33:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Uli Sckerl</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Einrichtung von gentechnikfreien Zonen ist auch in Baden-Württemberg möglich. Dies ist zentrale Erkenntnis aus der Gentechnik-Anhörung des Landwirtschaftsausschusses des Landtages vom 21.10.2009. Dabei hatte der Vertreter des Justizministeriums Baden-Württemberg schlüssig dargelegt, welche Kriterien eingehalten werden müssen, um zur Sicherung der Koexistenz gentechnikfreie Zonen einzurichten. Unter anderem hatte das Justizministerium dargelegt: &#8222;Nur ausnahmsweise können gentechnikfreie [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Einrichtung von gentechnikfreien Zonen ist auch in Baden-Württemberg möglich. Dies ist zentrale Erkenntnis aus der Gentechnik-Anhörung des Landwirtschaftsausschusses des Landtages vom 21.10.2009. Dabei hatte der Vertreter des Justizministeriums Baden-Württemberg schlüssig dargelegt, welche Kriterien eingehalten werden müssen, um zur Sicherung der Koexistenz gentechnikfreie Zonen einzurichten.</p>
<p>Unter anderem hatte das Justizministerium dargelegt: &#8222;Nur ausnahmsweise können gentechnikfreie Zonen mit dem Gedanken der Koexistenz von gentechnikfreier und gentechnikgestützter Landwirtschaft begründet werden; es handelt sich dabei dann aber um einen rein wirtschaftlichen Gesichtspunkt. Eine solche Ausweisung müsste in jedem Einzelfall mit den besonderen dortigen regionalen Gegebenheiten, die sich auf die Koexistenz nachteilig auswirken können, begründet werden, z.B. besondere klimatische Bedingungen, landschaftliche Gegebenheiten, kleinteilige Landwirtschaft.&#8220; Dies bedeute nichts anderes als: Die Einführung gentechnikfreier Zonen hat hohe rechtliche Hürden, muss sehr gut begründet sein, ist aber möglich. </p>
<p>Gerade in Baden-Württemberg existiert aufgrund der Realteilung überall in besonderem Maße eine kleinteilige Landwirtschaft. Deshalb ist Baden-Württemberg nicht nur strukturell geeignet für die Einrichtung gentechnikfreier Zonen, sondern müsste im Interesse der Landwirtschaft alles daran setzen, sie einzurichten, um die gentechnikfrei wirtschaftenden Bauern zu schützen. </p>
<p>Allerdings setzen sich weder die CDU-FDP-Koalition im Land noch der Agrarminister Hauk für gentechnikfreie Zonen ein. Sie weigern sich weiterhin, die gemeinsamen Anliegen von Bauern, Kommunen und Verbrauchern dabei zu unterstützen. Die Auseinandersetzung darum wird weitergehen.</p>

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		<title>Direkte Demokratie – der Fortschritt ist eine Schnecke</title>
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		<pubDate>Thu, 15 Oct 2009 12:20:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Uli Sckerl</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Innenausschuss des baden-württembergischen Landtags befasste sich am 14.10.2009 mit der Großen Anfrage der Grünen zur Direkten Demokratie (Drs.-Nr. 14 / 2331, nachzulesen unter: http://www.landtag-bw.de/wp14/drucksachen/2000/14_2311_d.pdf.) Dabei ging es um die aktuellen Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, direkte Demokratieformen mit Bürgerbegehren und &#8211; Entscheiden in den Kommunen, sowie mit Volksbegehren auf Landesebene zu praktizieren. Für Bürger- [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Innenausschuss des baden-württembergischen Landtags befasste sich am 14.10.2009 mit der Großen Anfrage der Grünen zur Direkten Demokratie (Drs.-Nr. 14 / 2331, nachzulesen unter: http://www.landtag-bw.de/wp14/drucksachen/2000/14_2311_d.pdf.) </p>
<p>Dabei ging es um die aktuellen Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, direkte Demokratieformen mit Bürgerbegehren und &#8211; Entscheiden in den Kommunen, sowie mit Volksbegehren auf Landesebene zu praktizieren. Für Bürger- und Volksbegehren gibt es in Baden-Württemberg einen erheblichen Reformbedarf. Wir fordern seit Jahren weit reichende Reformen des kommunalen Bürgerbegehrens und – Entscheids, sowie die Einführung direkter Demokratie auch auf Landkreisebene. Wir werden jetzt auch zum wiederholten Male einen grünen Gesetzentwurf in den Landtag einbringen.</p>
<p>Im Bundesländervergleich liegt Baden-Württemberg trotz der Novellierung der Gemeindeordnung im Jahr 2005 beim kommunalen Bürgerbegehren nur im Mittelfeld mit der Note &#8222;ausreichend&#8220;. Insbesondere Themen der kommunalen Flächennutzungs- und Bauleitplanung müssen für Bürgerbegehren zugänglich gemacht werden. Die derzeitige Gemeindeordnung schließt Bauleitpläne und artverwandte Fragen in § 21 als Angelegenheiten eines Bürgerbegehrens aus und hat damit in den letzten Monaten eine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ( Urteile zum EDEKA-Fleischwerk in Rheinstetten und einem Bebauungsplan in Nussloch) ermöglicht, die die BürgerInnen selbst von früheren Möglichkeiten, nämlich grundsätzlich über das „ob  oder ob nicht“ eines Bauvorhabens / Bebauungsplans per Bürgerentscheid zu entscheiden, künftig vollständig ausschließt. </p>
<p>Weiter müssen insbesondere die zeitlichen Fristen für das Einbringen von Begehren und andere Hürden gesenkt bzw. abgeschafft werden, um direkte Demokratie in der Kommune bürgerfreundlicher zu gestalten.  </p>
<p>Auch das Volksbegehren auf Landesebene muss dringend reformiert werden. Hier fällt der Bundesländervergleich für das Land vernichtend aus: Note &#8222;mangelhaft&#8220; und gerade noch vor dem Saarland der zweitschlechtesten Platz aller 16 Bundesländer. Seit der Aufnahme des Volksbegehrens in die Landesverfassung im Jahr 1974 hat noch keines stattgefunden. Unser Land ist hier ein weißer Fleck, das spricht Bände. Die Gründe liegen eindeutig in den viel zu hohen Hürden für ein Volksbegehren. CDU und FDP haben es bisher nicht einmal zustande gebracht, das 2006 in ihrer Koalitionsvereinbarung vereinbarte „Minireförmchen“, mit dem lediglich das Zustimmungsquorum für die eigentliche Volksabstimmung gesenkt werden soll, nicht aber die hohen Quoren, die überwunden werden müssen, bis ein Volksbegehren überhaupt abstimmungsfähig wird, zum Gesetz werden zu lassen.</p>
<p>Während in der Schweiz 2,2 % der Wahlberechtigten ein Begehren wirksam starten können, sind bei uns 16,7% nötig, also ca. 1,2 Millionen Wahlberechtigte, und das unter unmöglichen Bedingungen. Das angeblich gewollte Korrektiv zur repräsentativen Demokratie ist damit zur Farce verkommen. Sichtlich unter Druck geraten hat der Innenminister in besagter Ausschuss-Sitzung nun die rasche Vorlage eines Gesetzentwurfs zum Volksbegehren angekündigt. Wir werden das zum Anlass nehmen, um eine möglichst breite öffentliche Debatte über die notwendigen Instrumente direkter Demokratie zu führen und mit einem eigenen Gesetzentwurf auch hier den weitergehenden Reformbedarf zu verdeutlichen.</p>
<p>Weitere Infos zum Thema gibt es auf der Homepage von Mehr Demokratie e.V. in Baden-Württemberg: http://www.mitentscheiden.de/</p>

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		<title>Polizei und Verfassungsschutz beim NPD-Bombenbastler in Südbaden &#8211; weggeschaut oder ahnungslos?</title>
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		<pubDate>Tue, 08 Sep 2009 11:58:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Uli Sckerl</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Fall des rechtsextremen Bombenlegers aus Südbaden offenbart schwere Versäumnisse von Ermittlungsbehörden und Landesamt für Verfassungsschutz. Der Vorgang ist einmalig im Land, denn die Verhaftung eines offensichtlich zu einem Terroranschlag entschlossenen Nazi-Attentäters wurde nur durch die Aufmerksamkeit einer politischen Gruppierung, und das ausgerechnet der beim Verfassungsschutz so beliebten Autonomen Antifa (Freiburg) möglich. Polizei und Landesamt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Fall des rechtsextremen Bombenlegers aus Südbaden offenbart schwere Versäumnisse von Ermittlungsbehörden und Landesamt für Verfassungsschutz.<br />
Der Vorgang ist einmalig im Land, denn die Verhaftung eines offensichtlich zu einem Terroranschlag entschlossenen Nazi-Attentäters wurde nur durch die Aufmerksamkeit einer politischen Gruppierung, und das ausgerechnet der beim Verfassungsschutz so beliebten Autonomen Antifa (Freiburg) möglich. Polizei und Landesamt waren entweder ahnungslos oder haben weggeschaut. Das muss jetzt dringend aufgeklärt werden, denn die Öffentlichkeit hat ein Anrecht zu erfahren, was und warum das so gründlich schief gelaufen ist.<br />
Um diese Aufklärung voranzutreiben, haben die Grünen jetzt einen Antrag eingereicht. Innenminister Rech höchstpersönlich ist in den vergangenen Monaten nicht müde geworden, zum einen die Gefahren durch Rechtsextremisten und Neonazis im Lande als gering darzustellen, zum anderen die Tätigkeit seiner V-Leute und das vom Landesamt insgesamt installierte &#8222;Frühwarnsystem&#8220; über den grünen Klee zu loben. Und dann das: Bei einem Fall mit dieser Tragweite passiert eine derartige Panne, von einem funktionierenden Frühwarnsystem kann ja wohl nicht die Rede sein. Beim Bombenbastler handelt es sich immerhin um einen öffentlich agierenden Funktionär der NPD, nicht um einen Einzelgänger, der im Verborgenen tätig war. Deshalb muss das Umfeld des Bombenbauers enttarnt werden. Denn nichts spricht für einen Einzeltäter, vieles dagegen für ein Umfeld und Netzwerk. Unter Umständen muss man von einer terroristischen Vereinigung von Rechtsextremisten ausgehen. Das aber muss mit aller Energie aufgeklärt werden, sonst brauchen wir keine speziellen Kräfte zur Beobachtung neonazistischer Umtriebe im Lande!<br />
Vom Innenminister muss eine sofortige Korrektur seiner Politik gegen rechtsextremistische Bestrebungen und Organisationen im Land gefordert werden. Kleinreden zählt jetzt nicht mehr, es ist bundesweit kein Fall aus den vergangenen Jahren bekannt, von dem eine derartige Anschlagsgefahr ausging wie dieser in Südbaden!. Dies muss auch klare Konsequenzen für die Haltung zur NPD haben. Wenn ein NPD-Funktionär Bomben bastelt, stellt sich die Verbotsfrage in einem neuen Licht. Die Landesregierung muss ihre laxe Haltung hierzu jetzt aufgeben.</p>

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		<title>Fehlender Persönlichkeitsschutz bei der DNA-Affäre</title>
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		<pubDate>Mon, 24 Aug 2009 12:26:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Uli Sckerl</dc:creator>
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Für die frühere Mitarbeiterin eines Zulieferers für die Wattestäbchen-Produktion hatte die Aufklärung der Nicht-Existenz der sog. &#8222;Phantom-Mörderin&#8220; schlimme Folgen. Die Identität der Frau, deren DNA-Spuren unbeabsichtigt an die Wattestäbchen gelangt waren, wurde preisgegeben. Die Frau erkrankte aufgrund des enormen öffentlichen Wirbels um ihre Person und musste u.a. zu einem längeren stationären Aufenthalt ins Krankenhaus. Unter den Folgen leidet sie bis heute noch. Für mich ist diese schwerwiegende Verletzung der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Frau Anlass, von Innenminister Rech Aufklärung zu verlangen, wer für die Preisgabe ihrer Identität verantwortlich ist. Es können ja nur wenige Personen in Frage kommen, die entweder mit den Ermittlungen direkt zu tun oder sie mit erlebt haben.</p>
<p>Das Innenministerium hat in seiner Stellungnahme auf einen Antrag von mir jetzt ausdrücklich nicht ausgeschlossen, dass entsprechende Informationen auch aus &#8222;Ermittlerkreisen&#8220; an die Öffentlichkeit gelangen konnten. Zugleich werden aber frühere Aussagen des LKA-Präsidenten bekräftigt, wonach die Speichelproben der betroffenen Frauen aus dem bayerischen Zulieferbetrieb anonymisiert worden seien. Diese Anonymisierung soll wegen des kleinen Personenkreises, der für die Untersuchungen in Frage gekommen war, weitgehender gewesen sein als sonst üblich. Eine nachträgliche Zuordnung sollte angeblich damit ausgeschlossen werden. Der gesamte Vorgang ist aber weiterhin klärungsbedürftig.<br />
Was stimmt jetzt, wurden die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Frau von den Ermittlungsbehörden gewahrt oder nicht? Wo ist die undichte Stelle? Warum wurden keine Befragungen der mit den Ermittlungen betrauten Personen durchgeführt?</p>
<p>Was die Frau durchmachen musste, ist schließlich kein Kavaliersdelikt. Es reicht daher nicht, wenn der Innenminister etwas nicht ausschließen kann. Da es mehrfach in den letzten Wochen Spekulationen gegeben hat, dass die Preisgabe der Identität der betroffenen Frau durch Ermittlungsbehörden erfolgt sei, muss das jetzt dringend aufgeklärt werden. Sonst ist die polizeiliche Garantie des Persönlichkeitsschutzes nichts mehr wert. Damit steht aber einiges auf dem Spiel, denn dieser Persönlichkeitsschutz war rechtlich zwingend. Die Frau war schließlich völlig unverdächtig und hatte ihre DNA-Probe freiwillig abgegeben. Sie musste sich auf den Schutz ihrer Identität verlassen können.</p>

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		<title>Geschichte der &#8222;DNA-Panne&#8220; nimmt immer absurdere Züge an</title>
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		<pubDate>Wed, 12 Aug 2009 08:38:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Uli Sckerl</dc:creator>
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Innenminister mauert weiter und will die &#8222;DNA-Panne&#8220; nicht aufklären. Seine aktuelle Stellungnahme ist über weite Strecken eine Zumutung   In einem aktuellen Antrag hatten die Landtagsgrünen den Innenminister mit einer Reihe von Widersprüchen bei seinen bisherigen Erklärungsversuchen für die Ursachen der größten polizeilichen Fahndungspanne in der baden-württembergischen Nachkriegsgeschichte konfrontiert und Aufklärung verlangt.   Es gibt inzwischen klare Hinweise dafür, dass die Existenz der &#8222;weiblichen Phantommörderin&#8220; noch monatelang aufrecht erhalten wurde, obwohl intern längst klar war, dass es sie gar nicht geben konnte. Spätestens im Dezember 2008 musste das Landeskriminalamt wissen, dass man 20 Monate lang einem tatsächlichen Phantom hinterher gejagt war. Die DNA-Spuren der angeblichen &#8222;Phantommörderin&#8220;, die im Dezember 2008 bei einer Discoschlägerei mit Todesfolge in Oberösterreich und bei einem Einbruch in eine Schule in Saarbrücken gefunden wurden, haben nämlich die ganzen Ermittlungstheorien wie ein Kartenhaus zusammenfallen lassen. In Oberösterreich waren nur Männer beteiligt, beim Einbruch in Saarbrücken nur Kinder und Jugendliche. Die vermeintliche &#8222;Phantomfrau&#8220; konnte bei beiden Ereignissen gar nicht dabei gewesen sein. Dennoch hält der Minister an der bisherigen Erklärung fest, dass es erst im März dieses Jahres zu den neuen Erkenntnissen über verunreinigte Wattestäbchen gekommen sei. Die Begründungen dafür nehmen inzwischen abenteuerliche Züge an. Es wird mit allen Mitteln gemauert, um von peinlichen Fehlern der Polizei-und LKA-Führung abzulenken. Der Minister tut sich damit keinen Gefallen. Zudem ist sein Verhalten gegenüber der noch im März 2009 massiv beschuldigten Wattestäbchen-Herstellerfirma Greiner Bio-One undiskutabel. Alle Vorwürfe haben sich in Luft aufgelöst, es ist nichts übrig geblieben. Die Staatsanwaltschaft hat ihren sog.&#8220;Beobachtungsvorgang&#8220; längst einstellen müssen, es wird kein Ermittlungsverfahren gegen Greiner geben. Die Grünen hatten deshalb eine Entschuldigung des Innenministers bei Greiner Bio-One gefordert. Wer einer Firma mit haltlosen Anschuldigungen Schaden zufügt, muss hinterher dafür gerade stehen und mindestens den Anstand haben, sich dafür zu entschuldigen. Das aber lehnt Minister Rech rundweg ab. Gleichzeitig hält er noch im August 2009 seine Behauptung vom März über angebliche Manipulationen am Internetauftritt der Firma aufrecht, obwohl diese bereits im Juni 2009 mit Gutachten das Gegenteil nachgewiesen und die Staatsanwaltschaft den Vorgang im Juli abgeschlossen hat. Hütet Euch vor solchen Ministern!</p>

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		<title>Alkoholverbot &#8211; keine voreiligen Schuldzuweisungen bitte</title>
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		<pubDate>Mon, 03 Aug 2009 10:58:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Uli Sckerl</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der VGH hat das Freiburger Alkoholverbot in einer bemerkenswert liberalen Entscheidung gekippt und Eingriffsrechte der Kommunen und Polizei an konkret vorliegende Gefahrensituationen geknüpft. Das erinnert an die republikanische Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Antiterrorgesetzgebung der letzte Zeit. Das Urteil kann kein Grund zum Jammern sein, aber auch keinen Anlass bieten, jetzt möglichst scharfe und weitgehende Generalermächtigungen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der VGH hat das Freiburger Alkoholverbot in einer bemerkenswert liberalen Entscheidung gekippt und Eingriffsrechte der Kommunen und Polizei an konkret vorliegende Gefahrensituationen geknüpft. Das erinnert an die republikanische Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Antiterrorgesetzgebung der letzte Zeit.<br />
Das Urteil kann kein Grund zum Jammern sein, aber auch keinen Anlass bieten, jetzt möglichst scharfe und weitgehende Generalermächtigungen für Verbote im Polizeigesetz des Landes zu fordern. Es gab eine unglückliche Formulierung in einer Mitteilung meiner Fraktion, die seitdem viele Interpretationen hervorruft. Richtig ist, dass Kommunen die Möglichkeit haben müssen, gegen konkret stattfindende Saufexzesse und Gewalt auf öffentlichen Plätzen &#8211; und die gibt es halt &#8211; vorzugehen. Da muss in Kenntnis der schriftlichen Urteilsgründe des VGH sehr sorgfältig geprüft werden, ob das vorhandene Instrumentarium ausreicht. Auf Anhieb spricht vieles dafür. Was es in der &#8211; richtigen und notwendigen! &#8211; Auseinandersetzung gegen Saufexzesse und alles, was damit zusammenhängt &#8211; nicht geben kann und darf, ist eine Abkehr von der grünen Bürgerrechtspolitik der letzten Jahre. Es gäbe auch keinerlei Grund dafür. Deswegen kann letztlich  auch niemand eine Pauschalermächtigung im Landespolizeirecht wollen, die bürgerliche Grundrechte und individuelle Freiheiten einfach einschränken kann. Über die richtigen und angemessenen gesellschaftlichen Antworten auf Saufen und Gewalt in den Kommunen sollten wir uns weiter streiten. Als innenpolitischer Sprecher der Landstagsfraktion darf ich Euch aber mitteilen, dass diese nicht in der Ecke steht, in die sie durch unglückliche Formulierungen zum Teil unbeabsichtigt geraten ist, in der sie manch Interessierter aber auch gerne sähe. Auch das gehört zur Wahrheit.</p>

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	<li><a href="http://blog.gruene-bw.de/2009/08/12/geschichte-der-dna-panne-nimmt-immer-absurdere-zuege-an/" title="Geschichte der &#8222;DNA-Panne&#8220; nimmt immer absurdere Züge an (12. August 2009)">Geschichte der &#8222;DNA-Panne&#8220; nimmt immer absurdere Züge an</a> (0)</li>
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		<pubDate>Mon, 20 Jul 2009 12:01:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Uli Sckerl</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die beispiellose Ermittlungspanne um die sog. &#8222;Phantom-Mörderin&#8220; und deren DNA-Spuren ist noch lange nicht ausgestanden. Neue Veröffentlichungen wecken den Verdacht, dass das Innenministerium und die obersten Polizeibehörden des Landes die Öffentlichkeit und den Landtag monatelang an der Nase herumgeführt haben. Offensichtlich wurde an der Legende des &#8222;Phantoms&#8220; bis März 2009 festgehalten, obwohl man seit Dezember [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die beispiellose Ermittlungspanne um die sog. &#8222;Phantom-Mörderin&#8220; und deren DNA-Spuren ist noch lange nicht ausgestanden. Neue Veröffentlichungen wecken den Verdacht, dass das Innenministerium und die obersten Polizeibehörden des Landes die Öffentlichkeit und den Landtag monatelang an der Nase herumgeführt haben. Offensichtlich wurde an der Legende des &#8222;Phantoms&#8220; bis März 2009 festgehalten, obwohl man seit Dezember 2008 wissen musste, dass es dieses nicht geben konnte. Wenn sich die neuen Meldungen bestätigten, sind personelle Konsequenzen in der Landes-Polizeiführung unausweichlich: Wir wollen auch in allen Einzelheiten wissen, was der Innenminister wann gewusst hat, um seine Rolle und Verantwortung endlich beurteilen zu können.<br />
Es bewahrheiten sich nach den jüngsten Berichten in &#8222;Stern&#8220; und &#8222;Nürtinger Zeitung&#8220;, was man schon lange aufgrund vieler Ungereimtheiten vermutet: Dass die österreichischen Ermittlungen nach einer Disco-Schlägerei nicht nur die Existenz der &#8222;Phantomfrau&#8220; eindeutig widerlegten, sondern dass diese Ergebnisse noch im Dezember 2008  den baden-württembergischen Polizeibehörden mitgeteilt worden sind. Zudem gab es im gleichen Zeitraum in Saarbrücken und Mannheim weitere Spuren der &#8222;Phantom-Mörderin&#8220; an Tatorten, an denen diese nicht gewesen sein konnte. Trotz dieser der Landespolizei bekannten Ermittlungs-Ergebnisse haben LKA-Chef Hiller und Landespolizeipräsident Hetger auf einer Pressekonferenz am 11. Februar 2009 von angeblich aktuellen Ermittlungen gegen die &#8222;Phantommörderin&#8220; berichtet. Wenn die neuen Enthüllungen zutreffen, dann wurde gelogen. Und das kann nicht ohne Folgen bleiben. Denn dann ist die Legende von der &#8222;Phantommörderin&#8220; mindestens vier Monate lang wider besseres Wissen aufrechterhalten worden.<br />
Es verdichtet sich jetzt der Eindruck, dass seit dem Eingeständnis der Riesenpanne vom Ministerium und den Polizeiführungen alles getan wurde, um die Verantwortung von sich weg zuschieben. Dazu gehörten auch die erkennbar haltlosen und aufgebauschten Vorwürfe gegen die Firma Greiner Bio-One, mit deren Wattestäbchen die Polizei gearbeitet hatte. Die angeblichen Ermittlungen haben sich längst in Luft aufgelöst, da ist eine Entschuldigung und öffentliche Richtigstellung des Innenministers fällig, insbesondere weil unabhängige Gutachter nachgewiesen habe dass es die behaupteten Manipulationen an der Homepage der Firma nicht gegeben hat. Jetzt ist hohe Zeit für Aufklärung und Wahrheiten, auch wenn sie unbequem sind!</p>

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