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Landtag
09Nov

Stichproben sprechen klare Sprache – Waffenkontrollen sind zwingend notwendig

Wer will, dass es vermehrt verdachtsunabhängige und regelmäßige Kontrollen der Aufbewahrung von Waffen in baden-württembergischen Privatwohnungen gibt und damit neue Aufgaben auf die Waffenbehörden der Kommunen überträgt, muss für deren Finanzierung sorgen, kritisiert die grüne Landtagsfraktion das derzeitige Geschachere um die durch die Kontrollen erheblich steigenden Kosten der Waffenbehörden in den Stadt-und Landkreisen. Die Umsetzung des neuen Waffenrechts hatte endlich mit der Aufforderung des Innenministeriums an alle Waffenbehörden im Land begonnen, in der letzten Oktoberwoche unangemeldete Kontrollen in Privatwohnungen durchzuführen. Die Bilanz dieser Stichproben zeigt nun den dringenden Handlungsbedarf und die eindeutige Berechtigung für verschärfte Kontrollen. In über 50% der kontrollierten Fälle (576 von 1.073 im ganzen Land!) gab es Beanstandungen. In erster Linie entsprachen die Waffenschränke nicht den Vorschriften oder waren schlicht nicht vorhanden. Waffenkontrolleure berichteten aber auch von Fällen, in denen Waffen und Munition für jedermann zugänglich in den Wohnungen herumlagen. Winnenden hat offensichtlich nicht lange als Warnung gewirkt. Von jedem Waffenbesitzer muss aber jetzt ein Beitrag zu mehr Sicherheit gefordert werden. Um die Überprüfung der Aufbewahrung von Waffen und damit den Gesetzesvollzug zu gewährleisten, fordern Die Grünen vom Innenminister klare Signale. Entweder gibt es Mittel für die Kommunen, damit deren Waffenbehörden qualifiziertes Personal beschäftigen und auch fortbilden können, oder es wird eine eindeutige Rechtsgrundlage für das Erheben von Gebühren für Waffenkontrollen geschaffen. Dann nämlich können die Kommunen diese Aufgaben selbst sachgerecht finanzieren. Vor dieser Verantwortung aber drücke sich der Innenminister bisher. Alle Kommunen und die kommunalen Landesverbände haben zwischenzeitlich ihren personellen Bedarf offen gelegt. Wer zu recht keine Minijobber bei der Waffenkontrolle will, der muss jetzt handeln, sonst ist die Kritik an Waffenbehörden, die Teilzeitstellen ausschreiben, pure Heuchelei. Die Grünen fordern in diesem Zusammenhang auch eine Verlängerung der Amnestieregelung für die straffreie Rückgabe illegaler Waffen über den 31. Dezember hinaus. Jede Waffe, die auf diesem Wege eingezogen wird, ist ein Beitrag zu mehr Sicherheit. Allerdings muss es beim strikten Verkaufsverbot von eingezogenen Waffen für die Kommunen bleiben! Die Waffen sollen zu Pflugscharen werden!


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24Okt

Eine konstruktive Opposition regiert immer mit! So beim Datenschutz

Die Aufsicht über den Datenschutz in Baden- Württemberg soll nach einem Beschluss der CDU-Landtagsfraktion vom 20.10.2009 zusammengelegt werden. Damit würden die Aufgaben des öffentlichen und privaten Datenschutzes endlich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz gebündelt werden. Der Landesbeauftragte ist bisher nur für die Behörden zuständig. Die Überwachung der Datenschutzbestimmungen in allen übrigen Bereichen, beispielsweise bei Firmen, Vereinigungen oder Privaten, liegt in den Händen des Innenministeriums. Damit wird eine viele Jahre alte Forderung der Grünen im Landtag erfüllt. Eine Zusammenlegung ist angesichts der jüngsten Datenschutzskandale wie bei der Deutschen Telekom überfällig. Soll der Landesbeauftragte zu der seit langem geforderten unabhängigen und schlagkräftigen Behörde werden, ist mehr Personal unerlässlich.


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23Okt

Justizministerium: Gentechnikfreie Zonen sind möglich

Die Einrichtung von gentechnikfreien Zonen ist auch in Baden-Württemberg möglich. Dies ist zentrale Erkenntnis aus der Gentechnik-Anhörung des Landwirtschaftsausschusses des Landtages vom 21.10.2009. Dabei hatte der Vertreter des Justizministeriums Baden-Württemberg schlüssig dargelegt, welche Kriterien eingehalten werden müssen, um zur Sicherung der Koexistenz gentechnikfreie Zonen einzurichten.

Unter anderem hatte das Justizministerium dargelegt: „Nur ausnahmsweise können gentechnikfreie Zonen mit dem Gedanken der Koexistenz von gentechnikfreier und gentechnikgestützter Landwirtschaft begründet werden; es handelt sich dabei dann aber um einen rein wirtschaftlichen Gesichtspunkt. Eine solche Ausweisung müsste in jedem Einzelfall mit den besonderen dortigen regionalen Gegebenheiten, die sich auf die Koexistenz nachteilig auswirken können, begründet werden, z.B. besondere klimatische Bedingungen, landschaftliche Gegebenheiten, kleinteilige Landwirtschaft.“ Dies bedeute nichts anderes als: Die Einführung gentechnikfreier Zonen hat hohe rechtliche Hürden, muss sehr gut begründet sein, ist aber möglich.

Gerade in Baden-Württemberg existiert aufgrund der Realteilung überall in besonderem Maße eine kleinteilige Landwirtschaft. Deshalb ist Baden-Württemberg nicht nur strukturell geeignet für die Einrichtung gentechnikfreier Zonen, sondern müsste im Interesse der Landwirtschaft alles daran setzen, sie einzurichten, um die gentechnikfrei wirtschaftenden Bauern zu schützen.

Allerdings setzen sich weder die CDU-FDP-Koalition im Land noch der Agrarminister Hauk für gentechnikfreie Zonen ein. Sie weigern sich weiterhin, die gemeinsamen Anliegen von Bauern, Kommunen und Verbrauchern dabei zu unterstützen. Die Auseinandersetzung darum wird weitergehen.


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15Okt

Direkte Demokratie – der Fortschritt ist eine Schnecke

Der Innenausschuss des baden-württembergischen Landtags befasste sich am 14.10.2009 mit der Großen Anfrage der Grünen zur Direkten Demokratie (Drs.-Nr. 14 / 2331, nachzulesen unter: http://www.landtag-bw.de/wp14/drucksachen/2000/14_2311_d.pdf.)

Dabei ging es um die aktuellen Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, direkte Demokratieformen mit Bürgerbegehren und – Entscheiden in den Kommunen, sowie mit Volksbegehren auf Landesebene zu praktizieren. Für Bürger- und Volksbegehren gibt es in Baden-Württemberg einen erheblichen Reformbedarf. Wir fordern seit Jahren weit reichende Reformen des kommunalen Bürgerbegehrens und – Entscheids, sowie die Einführung direkter Demokratie auch auf Landkreisebene. Wir werden jetzt auch zum wiederholten Male einen grünen Gesetzentwurf in den Landtag einbringen.

Im Bundesländervergleich liegt Baden-Württemberg trotz der Novellierung der Gemeindeordnung im Jahr 2005 beim kommunalen Bürgerbegehren nur im Mittelfeld mit der Note „ausreichend“. Insbesondere Themen der kommunalen Flächennutzungs- und Bauleitplanung müssen für Bürgerbegehren zugänglich gemacht werden. Die derzeitige Gemeindeordnung schließt Bauleitpläne und artverwandte Fragen in § 21 als Angelegenheiten eines Bürgerbegehrens aus und hat damit in den letzten Monaten eine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ( Urteile zum EDEKA-Fleischwerk in Rheinstetten und einem Bebauungsplan in Nussloch) ermöglicht, die die BürgerInnen selbst von früheren Möglichkeiten, nämlich grundsätzlich über das „ob oder ob nicht“ eines Bauvorhabens / Bebauungsplans per Bürgerentscheid zu entscheiden, künftig vollständig ausschließt.

Weiter müssen insbesondere die zeitlichen Fristen für das Einbringen von Begehren und andere Hürden gesenkt bzw. abgeschafft werden, um direkte Demokratie in der Kommune bürgerfreundlicher zu gestalten.

Auch das Volksbegehren auf Landesebene muss dringend reformiert werden. Hier fällt der Bundesländervergleich für das Land vernichtend aus: Note „mangelhaft“ und gerade noch vor dem Saarland der zweitschlechtesten Platz aller 16 Bundesländer. Seit der Aufnahme des Volksbegehrens in die Landesverfassung im Jahr 1974 hat noch keines stattgefunden. Unser Land ist hier ein weißer Fleck, das spricht Bände. Die Gründe liegen eindeutig in den viel zu hohen Hürden für ein Volksbegehren. CDU und FDP haben es bisher nicht einmal zustande gebracht, das 2006 in ihrer Koalitionsvereinbarung vereinbarte „Minireförmchen“, mit dem lediglich das Zustimmungsquorum für die eigentliche Volksabstimmung gesenkt werden soll, nicht aber die hohen Quoren, die überwunden werden müssen, bis ein Volksbegehren überhaupt abstimmungsfähig wird, zum Gesetz werden zu lassen.

Während in der Schweiz 2,2 % der Wahlberechtigten ein Begehren wirksam starten können, sind bei uns 16,7% nötig, also ca. 1,2 Millionen Wahlberechtigte, und das unter unmöglichen Bedingungen. Das angeblich gewollte Korrektiv zur repräsentativen Demokratie ist damit zur Farce verkommen. Sichtlich unter Druck geraten hat der Innenminister in besagter Ausschuss-Sitzung nun die rasche Vorlage eines Gesetzentwurfs zum Volksbegehren angekündigt. Wir werden das zum Anlass nehmen, um eine möglichst breite öffentliche Debatte über die notwendigen Instrumente direkter Demokratie zu führen und mit einem eigenen Gesetzentwurf auch hier den weitergehenden Reformbedarf zu verdeutlichen.

Weitere Infos zum Thema gibt es auf der Homepage von Mehr Demokratie e.V. in Baden-Württemberg: http://www.mitentscheiden.de/


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08Sep

Polizei und Verfassungsschutz beim NPD-Bombenbastler in Südbaden – weggeschaut oder ahnungslos?

Der Fall des rechtsextremen Bombenlegers aus Südbaden offenbart schwere Versäumnisse von Ermittlungsbehörden und Landesamt für Verfassungsschutz.
Der Vorgang ist einmalig im Land, denn die Verhaftung eines offensichtlich zu einem Terroranschlag entschlossenen Nazi-Attentäters wurde nur durch die Aufmerksamkeit einer politischen Gruppierung, und das ausgerechnet der beim Verfassungsschutz so beliebten Autonomen Antifa (Freiburg) möglich. Polizei und Landesamt waren entweder ahnungslos oder haben weggeschaut. Das muss jetzt dringend aufgeklärt werden, denn die Öffentlichkeit hat ein Anrecht zu erfahren, was und warum das so gründlich schief gelaufen ist.
Um diese Aufklärung voranzutreiben, haben die Grünen jetzt einen Antrag eingereicht. Innenminister Rech höchstpersönlich ist in den vergangenen Monaten nicht müde geworden, zum einen die Gefahren durch Rechtsextremisten und Neonazis im Lande als gering darzustellen, zum anderen die Tätigkeit seiner V-Leute und das vom Landesamt insgesamt installierte „Frühwarnsystem“ über den grünen Klee zu loben. Und dann das: Bei einem Fall mit dieser Tragweite passiert eine derartige Panne, von einem funktionierenden Frühwarnsystem kann ja wohl nicht die Rede sein. Beim Bombenbastler handelt es sich immerhin um einen öffentlich agierenden Funktionär der NPD, nicht um einen Einzelgänger, der im Verborgenen tätig war. Deshalb muss das Umfeld des Bombenbauers enttarnt werden. Denn nichts spricht für einen Einzeltäter, vieles dagegen für ein Umfeld und Netzwerk. Unter Umständen muss man von einer terroristischen Vereinigung von Rechtsextremisten ausgehen. Das aber muss mit aller Energie aufgeklärt werden, sonst brauchen wir keine speziellen Kräfte zur Beobachtung neonazistischer Umtriebe im Lande!
Vom Innenminister muss eine sofortige Korrektur seiner Politik gegen rechtsextremistische Bestrebungen und Organisationen im Land gefordert werden. Kleinreden zählt jetzt nicht mehr, es ist bundesweit kein Fall aus den vergangenen Jahren bekannt, von dem eine derartige Anschlagsgefahr ausging wie dieser in Südbaden!. Dies muss auch klare Konsequenzen für die Haltung zur NPD haben. Wenn ein NPD-Funktionär Bomben bastelt, stellt sich die Verbotsfrage in einem neuen Licht. Die Landesregierung muss ihre laxe Haltung hierzu jetzt aufgeben.


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