Weiter zum Inhalt
Landtag
04Aug

Waffenbesitz von Mitgliedern der Landesregierung

Für uns ist das Thema Waffenbesitz von Mitgliedern der Landesregierung noch nicht erledigt. Auch wenn es weiterhin nur den Justizminister betrifft, Handlungsbedarf besteht. Wir hatten einen Antrag zu diesem Thema eingebracht und unter anderem gefragt, von wem Minister denn ihre Waffenbesitzerlaubnis erhalten würden. Aus der Antwort ergibt sich, dass dafür jedes Ministerium selbst, darüber hinaus sogar der Landesrechnungshof oder die Landtagsverwaltung im Rahmen ihrer jeweiligen Geschäftsbereiche zuständig seien. Im Fall des Justizministers hatte die hauseigene Abteilung für Personal und Organisation die Waffenerlaubnis erteilt. Diese sieht eine entsprechende Verordnung der Landesregierung vor. Innenminister Rech erklärte dieses Vorgehen in seiner Stellungnahme zu unserem Antrag als „sachgerecht“ und will an dieser Regelung festhalten. Das ist aber nicht nachvollziehbar. Dieses Verfahren hat einen schalen Beigeschmack,ist nicht transparent und wirft Fragen auf. Der Minister beantragt, der Untergebene stellt die Erlaubnis aus. Wo soll denn da eine objektive Prüfung stattfinden? Man darf auch begründete Zweifel haben, dass in jedem einzelnen Ministerium und in jeder Landesbehörde die notwendige Waffen-und Verfahrenskunde vorhanden sei. Deswegen muss das Verfahren jetzt geändert werden. Wenn Goll schon seine Waffen nicht hergeben will, dann müssen die erforderlichen Prüf- und Erlaubnisverfahren nach dem Waffengesetz wenigstens unabhängig sein und nicht von Untergebenen durchgeführt werden. Für die Waffenerlaubnis muss jeweils eine Behörde zuständig werden, die nicht weisungsabhängig ist.

Der entsprechende Antrag ist hier zu finden:

http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/6000/14_6631_d.pdf


Artikel versenden: Post to Facebook Post to Twitter       Artikel kommentieren: 3 Kommentare

14Jul

Grünzeug am Mittwoch 075: So geht’s

Heute ist Hannelore Kraft zur Ministerpräsidentin einer rot-grünen Koalition in Nordrhein-Westfalen gewählt worden – im zweiten Wahlgang, mit den 90 Stimmen von SPD und Grünen, bei Enthaltung der LINKE gegen die 80 Stimmen von CDU und FDP. Damit hat eine lange Zitterpartie nach der NRW-Wahl ein Ende und die Frage, ob denn die dritte SPD-Frau, die mit knappen Kombinationen ihr Glück als Ministerpräsidentin versuchen möchte, nun auch scheitern wird, eine zufriedenstellende Antwort gefunden. Mich freut das nicht nur, weil ich glaube, dass rot-grün für NRW eine gute Wahl ist (die aktuellen Umfrageergebnisse bestätigen das), sondern auch, weil ich überzeugt davon bin, dass Minderheitenregierungen eine Antwort auf die Herausforderungen des Fünf-Parteien-Systems sind. Deswegen habe ich schon vor einem Monat dafür plädiert, die Chance, die die NRW-Verfassung bietet, zu nutzen, und das Experiment einzugehen. Jetzt wird es spannend, wie es weitergeht: anders als Merkel kann ich mir gut vorstellen, dass die Regierung eine stabile Regierung wird (von wegen angeblich gebrochene Wahlversprechen). Eine Voraussetzung für Stabilität ist in diesem Fall allerdings Flexibilität. Insofern bin ich gespannt, wie lange CDU und FDP auf ihrer „Wir machen jetzt Opposition“-Haltung sitzen bleiben.

Und Baden-Württemberg? Hier sieht die Landesverfassung vor, dass „der Ministerpräsident“ mit absoluter Mehrheit gewählt wird. Also kämpfen wir für eine Mehrheitsregierung!


Artikel versenden: Post to Facebook Post to Twitter       Artikel kommentieren: Ein Kommentar

09Nov

Stichproben sprechen klare Sprache – Waffenkontrollen sind zwingend notwendig

Wer will, dass es vermehrt verdachtsunabhängige und regelmäßige Kontrollen der Aufbewahrung von Waffen in baden-württembergischen Privatwohnungen gibt und damit neue Aufgaben auf die Waffenbehörden der Kommunen überträgt, muss für deren Finanzierung sorgen, kritisiert die grüne Landtagsfraktion das derzeitige Geschachere um die durch die Kontrollen erheblich steigenden Kosten der Waffenbehörden in den Stadt-und Landkreisen. Die Umsetzung des neuen Waffenrechts hatte endlich mit der Aufforderung des Innenministeriums an alle Waffenbehörden im Land begonnen, in der letzten Oktoberwoche unangemeldete Kontrollen in Privatwohnungen durchzuführen. Die Bilanz dieser Stichproben zeigt nun den dringenden Handlungsbedarf und die eindeutige Berechtigung für verschärfte Kontrollen. In über 50% der kontrollierten Fälle (576 von 1.073 im ganzen Land!) gab es Beanstandungen. In erster Linie entsprachen die Waffenschränke nicht den Vorschriften oder waren schlicht nicht vorhanden. Waffenkontrolleure berichteten aber auch von Fällen, in denen Waffen und Munition für jedermann zugänglich in den Wohnungen herumlagen. Winnenden hat offensichtlich nicht lange als Warnung gewirkt. Von jedem Waffenbesitzer muss aber jetzt ein Beitrag zu mehr Sicherheit gefordert werden. Um die Überprüfung der Aufbewahrung von Waffen und damit den Gesetzesvollzug zu gewährleisten, fordern Die Grünen vom Innenminister klare Signale. Entweder gibt es Mittel für die Kommunen, damit deren Waffenbehörden qualifiziertes Personal beschäftigen und auch fortbilden können, oder es wird eine eindeutige Rechtsgrundlage für das Erheben von Gebühren für Waffenkontrollen geschaffen. Dann nämlich können die Kommunen diese Aufgaben selbst sachgerecht finanzieren. Vor dieser Verantwortung aber drücke sich der Innenminister bisher. Alle Kommunen und die kommunalen Landesverbände haben zwischenzeitlich ihren personellen Bedarf offen gelegt. Wer zu recht keine Minijobber bei der Waffenkontrolle will, der muss jetzt handeln, sonst ist die Kritik an Waffenbehörden, die Teilzeitstellen ausschreiben, pure Heuchelei. Die Grünen fordern in diesem Zusammenhang auch eine Verlängerung der Amnestieregelung für die straffreie Rückgabe illegaler Waffen über den 31. Dezember hinaus. Jede Waffe, die auf diesem Wege eingezogen wird, ist ein Beitrag zu mehr Sicherheit. Allerdings muss es beim strikten Verkaufsverbot von eingezogenen Waffen für die Kommunen bleiben! Die Waffen sollen zu Pflugscharen werden!


Artikel versenden: Post to Facebook Post to Twitter       Artikel kommentieren: Kommentar schreiben

24Okt

Eine konstruktive Opposition regiert immer mit! So beim Datenschutz

Die Aufsicht über den Datenschutz in Baden- Württemberg soll nach einem Beschluss der CDU-Landtagsfraktion vom 20.10.2009 zusammengelegt werden. Damit würden die Aufgaben des öffentlichen und privaten Datenschutzes endlich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz gebündelt werden. Der Landesbeauftragte ist bisher nur für die Behörden zuständig. Die Überwachung der Datenschutzbestimmungen in allen übrigen Bereichen, beispielsweise bei Firmen, Vereinigungen oder Privaten, liegt in den Händen des Innenministeriums. Damit wird eine viele Jahre alte Forderung der Grünen im Landtag erfüllt. Eine Zusammenlegung ist angesichts der jüngsten Datenschutzskandale wie bei der Deutschen Telekom überfällig. Soll der Landesbeauftragte zu der seit langem geforderten unabhängigen und schlagkräftigen Behörde werden, ist mehr Personal unerlässlich.


Artikel versenden: Post to Facebook Post to Twitter       Artikel kommentieren: Kommentar schreiben

23Okt

Justizministerium: Gentechnikfreie Zonen sind möglich

Die Einrichtung von gentechnikfreien Zonen ist auch in Baden-Württemberg möglich. Dies ist zentrale Erkenntnis aus der Gentechnik-Anhörung des Landwirtschaftsausschusses des Landtages vom 21.10.2009. Dabei hatte der Vertreter des Justizministeriums Baden-Württemberg schlüssig dargelegt, welche Kriterien eingehalten werden müssen, um zur Sicherung der Koexistenz gentechnikfreie Zonen einzurichten.

Unter anderem hatte das Justizministerium dargelegt: „Nur ausnahmsweise können gentechnikfreie Zonen mit dem Gedanken der Koexistenz von gentechnikfreier und gentechnikgestützter Landwirtschaft begründet werden; es handelt sich dabei dann aber um einen rein wirtschaftlichen Gesichtspunkt. Eine solche Ausweisung müsste in jedem Einzelfall mit den besonderen dortigen regionalen Gegebenheiten, die sich auf die Koexistenz nachteilig auswirken können, begründet werden, z.B. besondere klimatische Bedingungen, landschaftliche Gegebenheiten, kleinteilige Landwirtschaft.“ Dies bedeute nichts anderes als: Die Einführung gentechnikfreier Zonen hat hohe rechtliche Hürden, muss sehr gut begründet sein, ist aber möglich.

Gerade in Baden-Württemberg existiert aufgrund der Realteilung überall in besonderem Maße eine kleinteilige Landwirtschaft. Deshalb ist Baden-Württemberg nicht nur strukturell geeignet für die Einrichtung gentechnikfreier Zonen, sondern müsste im Interesse der Landwirtschaft alles daran setzen, sie einzurichten, um die gentechnikfrei wirtschaftenden Bauern zu schützen.

Allerdings setzen sich weder die CDU-FDP-Koalition im Land noch der Agrarminister Hauk für gentechnikfreie Zonen ein. Sie weigern sich weiterhin, die gemeinsamen Anliegen von Bauern, Kommunen und Verbrauchern dabei zu unterstützen. Die Auseinandersetzung darum wird weitergehen.


Artikel versenden: Post to Facebook Post to Twitter       Artikel kommentieren: Kommentar schreiben

Valides XHTML & CSS. Realisiert mit Wordpress und dem Blum-O-Matic -Theme von kre8tiv.
53 Datenbankanfragen in 3.619 Sekunden · Anmelden