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Kommunen
18Mrz

Die Blockade bei der Arbeitsverwaltung lösen

Diese Woche hat die schwarz-rote Koalition die Neuordnung der Arbeitsverwaltung abgesagt. Wie es weitergehen soll, weiß niemand. Ich teile wie viele Grüne zwar im Grundsatz die von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erhobene Kritik, der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) lasse den Kommunen zu wenig Handlungsspielraum. Aber es ist unverantwortlich, wie die Union im Bund sich als Opposition geriert und einen gefundenen Kompromiss einfach absagt. Und das in Krisenzeiten, in denen wir eine gute – eine bessere – Arbeitsverwaltung dringend brauchen.

Mit dem Arbeitslosengeld II, also Hartz IV, wurde 2005 eine neue Verwaltung geschaffen. Die Arbeitsgemeinschaften (Argen) aus regionaler Arbeitsagentur und Kreisen sind zuständig für die Vermittlung und Betreuung der Langzeitarbeitslosen und ihrer Angehörigen. In den 69 Optionskommunen, davon fünf in Baden-Württemberg, tragen die Stadt- oder Landkreise die Verantwortung alleine. In einigen Fällen konnten sich Kreis und Agentur nicht einigen, sie nehmen ihre Aufgaben getrennt wahr.

Im Dezember 2007 hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, die Argen seien eine unzulässige Mischverwaltung. Es sei nicht klar genug, welche Ebene des Staates für was verantwortlich ist. Bis Ende 2010 solle eine neue Lösung umgesetzt werden. Wir als grüner Landesvorstand waren uns einig, dass dieses Urteil die Chance für einen Neuanfang ist. Langzeitarbeitslose und ihre Angehörige brauchen alle Vermittlung und Betreuung nicht nach Schema F, sondern passgenau und aus einer Hand von denen, die sich sowohl mit schwierigen Lebenslagen als auch der Wirtschaft vor Ort gut auskennen: den Kommunen. Zentralistische Vorgaben aus Nürnberg helfen niemandem.

Dies ist aus meiner Sicht immer noch richtig. Aber dafür scheint es im politischen Raum keine Mehrheit zu geben. Schwarz-Rot im Bund verhandelt nun seit über einem Jahr mit sich und den Ländern. Es gab eine Einigung. Sie ist weniger zentralistisch als das, was Scholz zunächst vor hatte – ein Teilerfolg. Jetzt soll bis zur Bundestagswahl gar nichts geschehen? Und danach droht das Zurück in die 90er Jahre mit der getrennten Stellen? Regelsatz vom Arbeitsamt, Wohnung von der Kommune, Bewerbungsgespräche mit dem Arbeitsamt ausmachen, Suche nach einem Kita-Platz, damit der Arbeitgeber sich überhaupt für mich interessiert, mit der Kommune? Viele Argen-Verträge laufen sogar schon Ende diesen Jahres aus. Und dann?

Also: Nachsitzen für die große Koalition. Wer regiert, hat die Pflicht, sich zu einigen in Fragen, die wichtig UND eilig sind. Da zitiere ich gerne den NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU): „So kann man mit 6 Millionen Leuten nicht umgehen!“


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06Mrz

KII – Zusätzlichkeit

Es gibt einen weiteren kleinen Verhandlungserfolg für die Kommunen und Länder bei der Umsetzung der Maßnahmen des „Konjunkturpaktes II“ . Die umstrittene „Zusätzlichkeitsklausel“ wurde am 2.3.09 bei Verhandlungen der Finanzminister der Länder und des Bundes entschärft.
Nach zahlreichen Beschwerden aus den Kommunalen Spitzenverbänden und Kritik im Landtag, insbesondere von uns Grünen, ist endlich Bewegung in die Sache gekommen. Bekanntlich war unter anderem umstritten, dass die Investitionen der Länder und Kommunen im Zeitraum 2009 bis 2011 die Investitionssumme der Jahre 2006 bis 2008 hätten übertreffen müssen, um als „zusätzlich“ zu gelten. In diesem Zusammenhang sollte dem Bund gegenüber den Ländern ein weit reichendes Rückforderungsrecht vorbehalten bleiben. Das wäre auch für die Kommunen im Rahmen des Finanzausgleichs natürlich nicht ohne negative Folgen geblieben. Damit aber wäre ein Erfolg des ausdrücklich positiven Teilpakets des „K II“ in den Kommunen sehr stark gefährdet worden. Das Risiko, hinterher mit Rückforderungen des Bundes konfrontiert zu werden, weil sich herausstellt, dass die Investitionssumme zu niedrig gewesen ist, wäre für Kommunen und Länder enorm gewesen. Nun wird es zu dieser strengen Handhabung nicht kommen. Bei der Beurteilung der „Zusätzlichkeit“ von Investitionen wird jetzt zusätzlich der längere Zeitraum 2004 bis 2008 als Vergleichsbasis dem der Jahre 2009 bis 2011 gegenüber gestellt. Außerdem müssen in den nächsten drei Jahren nur 60% der im neuen Vergleichszeitraum 2004 – 2008 getätigten Investitionen erreicht werden. Damit kommt es nicht zu der aberwitzigen Konstellation, dass Investitionen, die jetzt in einer Wirtschaftskrise vorgenommen werden, um überhaupt noch nachhaltige Effekte zu erzielen, diejenigen übertreffen müssen, die bei sprudelnden Steuereinnahmen möglich waren. Als Ergebnis der nachgeschobenen Bund-Länder-Verhandlungen hat sich die Rechtsgrundlage vor allem für die Kommunen verbessert. Sie können jetzt über die Verwendung der Mittel entscheiden. Wir sehen aber noch weiteren Korrekturbedarf in den Bund-Länder-Vereinbarungen zum „K II“. Der Bund hat nämlich über den Bundesrechnungshof die Ermächtigung erhalten, zur Überprüfung der „Zusätzlichkeit“ sogar in die Haushaltsunterlagen einzelner Gemeinden Einblick nehmen zu können. Das aber ist mit den ausschließlichen Länderzuständigkeiten für die Kommunen nicht vereinbar.


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23Feb

Konjunkturpaket II – neue Entwicklungen

Ich hatte Euch am Freitag, 20.02.09, über das Konjunkturpaket II und die Folgen für die Kommunen informiert. Ich will heute über einen kleinen Erfolg der Opposition berichten.

Die Probleme mit dem dem „K II“ zugrunde liegenden „Zukunftsinvestitionsgesetz“ und der Vereinbarung von Bund und Ländern über den Mitteltransfer waren für uns im Landtag Anlass zur Intervention gewesen.

Wichtigster Kritikpunkt war die so genannte „Zusätzlichkeit“ von Investitionen.

Anlass für unsere Kritik waren (wieder einmal) handwerklich schlecht gemachte Gesetze. Wir haben das inner- und außerhalb des Landtag öffentlich gemacht und in der Landtagsdebatte am 18.2.09 einen Antrag gestellt, damit die Investitionskriterien für Kommunen und Länder im Bundesrat geändert werden. Ergebnis: MP Oettinger und Finanzminister Stächele haben unsere Kritik aufgegriffen. Die Landesregierung hat aus unserem Antrag einen Beschlußantrag für den Bundesrat gemacht. Der Bundesrat hat dem Antrag am 20.02. zugestimmt und fordert Bundesregierung und Bundesrat auf, die kritisierten Bestimmungen zu ändern.

Ich finde, das ist ein erfolgreiches Beispiel nach dem Motto „eine konstruktive Opposition regiert mit“.

Wir haben aber auch daraufhin gewiesen, dass den Fördermitteln des Bundes (und auch des Landes) in den nächsten Jahren erhebliche Steuerausfälle bei den Kommunen gegenüberstehen können, da die steuersenkenden Maßnahmen der Pakete I und II ihre Auswirkungen haben werden. Erste Berechnungen gibt es ja bereits. Dennoch werden und sollen die Kommunen die Investitionsmittel natürlich einsetzen. Ich werde weiter berichten.

Und, ach ja: Byzantinische Grüße an die Kollegen der SPD!

 

PS: Für Materialen zum Nachlesen oder weitere Informationen hierzu einfach eine kurze Mail an mein Stuttgarter Büro: hans-ulrich.sckerl@gruene.landtag-bw.de


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13Feb

News aus dem Landtag: Konjunkturpaket II

Liebe LeserInnen,

auch im Landtag ist das Konjunkturprogramm II Thema. Seit gestern wissen wir, wie es in Ba-Wü umgesetzt werden soll. Mit dem Schwerpunkt energetische Sanierung, der vom Bund vorgegeben wurde sind wir natürlich sehr zufrieden. Wir wissen aber auch, dass unser grüner Druck bewirkt hat, dass das Thema nun gesetzt ist.
Grundsätzlich sind wir aber der Meinung, dass Konjunkturprogramme wenig sinnvoll sind. Denn: Wir werden nie die Finanzvolumen erreichen, die wirklich Einfluss auf die Konjunktur nehmen könnten.

Mit dem jetzigen Konjunkturpogramm wird vor allem die Bauindustrie gefördert. Der eigentlich relevante Einbruch ist aber z.B. beim Maschinenbau. Dem Maschinenbau könnte man in Baden-Württemberg viel besser helfen, wenn die Landesregierung und die Regierungspräsidien ihren Widerstand gegen die Windräder aufgeben würden.
Im Kern ist aber der Teil des Programms, der an die Länder und Kommunen geht ein Strukturprogramm im grünen Sinne. Massive Investitionen ins Energiesparen (energetische Sanierung) und in die Bildung (Schulen und Hochschulen) stellen Ba-Wü strukturell besser auf und sind daher sinnvoll. Wir werden uns deshalb darauf konzentrieren, dass einerseits die Mittel schnell und nicht im Einzelprojekt-Verfahren in die Kommunen kommen (das wirklich die vom Bund geplanten 70% in den Kommunen ankommen konnten wir schon (mit-)durchsetzen) und andererseits, dass gerade bei der energetischen Sanierung wirkliche CO2-Einsparungen erreicht werden.

Wer unsere Position im Landtag en detail wissen will, kann auf der Seite der Landtagsfraktion Winfrieds Rede zum Thema nachlesen.

Grüße aus dem Landtag, Edith


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09Feb

Genial getrickst

Ich war schon bei der Ankündigung des Berichts über den Frauenanteil in den baden-württembergischen Kommunalparlamenten gespannt: Wie würde wohl Carmina Brenner, Leiterin des statistischen Landesamtes und ehemalige CDU-Landtagsabgeordnete, den miserablen Frauenanteil der CDU in den Gemeinderäten im Land schön reden. Schließlich sind nur klägliche 16,8 Prozent der CDU-GemeinderätInnen weiblich.

Erstens: Brenner rechnet in Ihrer Statistik alle alternativen Listen den Wählervereinigungen zu.
Zweitens: Brenner benennt nicht den Frauenanteil der Parteien und Listen, sondern den Anteil der Parteien an allen gewählten Frauen.

Die Folge dieser statistischen Spielchen: Da die CDU nun mal die Partei mit den meisten Mandaten ist, sieht ihr Beitrag von 25 Prozent aller weiblichen Gemeinderätinnen gar nicht so schlecht aus. Ganz anders bei uns Grünen: Weil wir landesweit weit weniger Mandate haben, und uns die Alternativen Listen auch noch rausgerechnet wurden, kommen wir gerade mal auf marginale sechs Prozent aller gewählten Frauen.

Deshalb: Nebelkerzen verscheuchen und Spot on auf die Fakten:

  • Frauenanteil bei den Grünen in den Gemeinderäten: 44,6 Prozent
  • Frauenanteil bei der CDU: 16,8 Prozent
  • Frauenanteil im Landesdurchschnitt: 21 Prozent

Wer ernst machen will mit Halbe-Halbe macht’s wie wir: Quotierte Listen! Das würde auch Carmina Brenner die Tricksereien mit den Zahlen ersparen.


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