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Innen
03Mrz

Polizeigesetz des Landes verstößt gegen die Verfassung

Das Karlsruher Grundsatzurteil zur Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten hat unmittelbare Auswirkung für Baden-Württemberg. Das Polizeigesetz von 2008 ist nicht mehr zu halten. Mindestens Artikel 23 a, der die Erhebung und Nutzung von Telekommunikationsdaten regelt, ist klar verfassungswidrig. Wir fordern deswegen Innenminister Rech auf, die bisher geübte Praxis der polizeilichen Vormerkung für bei den Providern gespeicherte Daten unverzüglich zu beenden und entsprechende Datensätze löschen zu lassen. Außerdem muss Rech nun eine Novelle zum Polizeigesetz vorlegen. In diesem Zug können eine Reihe weiterer strittiger Fragen geklärt werden, wie z.B. die geplante Erfassung von KFZ-Kennzeichen.

Ausdrücklich begrüßen wir das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts. Im bisher umfangreichsten Massenklageverfahren in der Geschichte des Gerichts hatten ca. 35 000 Bürger Beschwerde gegen das seit 2008 geltende Bundesgesetz eingelegt, das eine EU-Richtlinie umsetzt. Ich selbst war, zusammen mit vielen Grünen aus Baden-Württemberg an der Verfassungsbeschwerde beteiligt.

Mit diesem Urteil bestätigt Karlsruhe seinen klaren Kurs zum Schutz der Persönlichkeitsgrundrechte in den vergangenen Jahren. Deutlich wird nun auch, dass die Verbindungsdaten viel sensibler sind als bisher angenommen wurde. Sie erlauben eine effizientere Auswertung als Gesprächsinhalte und ermöglichen konkrete Rückschlüsse auf persönliches Verhalten und das soziale Umfeld von Betroffenen. Zudem macht die neue Handy-Generation Mobilgeräte zu regelrechten Ortungswanzen.

Weitere Infos gibt es unter: www.vorratsdatenspeicherung.de


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01Mrz

Innenministerium klammert bei landesweiter Überprüfung von Waffenbesitzern Sportschützen und Jäger aus

Die Landesregierung geht bei den Waffenkontrollen im Land offensichtlich mit unterschiedlichen Maßstäben vor. Bei den unangemeldeten Kontrollen im Oktober 2009 wurden Sportschützen und Jäger von vorneherein ausgenommen. Das ist mit der vom Gesetz geforderten Gleichbehandlung nicht zu vereinbaren.“

Als Konsequenz aus dem Amoklauf von Winnenden und Wendlingen und in Folge des neuen Waffenrechts des Bundes hatte das baden-württembergische Innenministerium im Oktober 2009 angeordnet, landesweit alle Waffenbesitzer auf die ordnungsgemäße Aufbewahrung ihrer Waffen hin zu überprüfen. Die Vorlage des entsprechenden Nachweises musste von den Betroffenen bis Ende Oktober 2009 erbracht werden. Die im Waffengesetz vorgesehenen verdachtsabhängigen Kontrollen wurden bei dieser landesweiten Aktion dann bei denjenigen Waffenbesitzern durchgeführt, die bis zum Stichtag keine Nachweise über die Aufbewahrung ihrer Waffen vorgelegt hatten. Eine ganze Reihe von kommunalen Waffenbehörden hatte für diese Rückmeldung spätere Fristen eingeräumt. Um auch denen die Teilnahme an der ersten landesweiten Überprüfung seit etlichen Jahren zu ermöglichen, hatte das Innenministerium zusätzlich angeordnet, unangekündigte Kontrollen von Waffenbesitzern durchzuführen.

In ihrer Stellungnahme auf einen Grünen-Antrag muss die Landesregierung nun einräumen, dass bei den unangekündigten Kontrollen Sportschützen und Jägern ausdrücklich ausgenommen wurden. Das aber geht auf keinen Fall. Es kann keine Waffenkontrollen 1. und 2. Klasse geben. Tatsächlich waren von den unangekündigten Hausbesuchen nur Besitzer von geerbten oder von alten Waffen betroffen, sowie Waffen- und Munitionssammler. Das kann natürlich nicht angehen. Nur die strikte Gleichbehandlung aller Waffenbesitzer wird die neuen Kontrollen mit den erweiterten Befugnissen erfolgreich machen und die nötige Akzeptanz verschaffen.

Die Stellungnahme der Landesregierung macht weiter deutlich, dass die Landesregierung sich beim Thema Waffenbesitz immer noch „im Blindflug“ befindet.
Es liegen keine Angaben vor, in wie vielen Fällen Verstöße gegen die Aufbewahrungsvorschriften festgestellt wurden. Landesregierung und Waffenbehörden wissen noch nicht einmal, über wie viele Waffen jeder einzelne Waffenbesitzer verfügt. Die Grünen sehen sich in ihrer Forderung bestätigt, die Einführung eines landesweiten elektronischen Waffenregisters zu beschleunigen.


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17Feb

Die Ahnungslosigkeit der Regierung macht Waffenregister zwingend

Während der dreimonatigen Waffenamnestie im Land sind mehr als 53.000 Waffen zurückgegeben worden. Das ergibt sich aus der Antwort der Landesregierung auf einen Antrag von uns. Im Zeitraum 25.07. bis 31.12.2009 wurden bei den Waffenbehörden des Landes exakt 53.205 Waffen abgegeben, darunter 46.188 legale und 7.017 illegale Waffen.
Diese Zahlen sind ein klarer Beleg für den Erfolg der Amnestie und die gestiegene Sensibilität der Bevölkerung, insbesondere in Folge der breiten gesellschaftlichen Diskussionen nach dem Amoklauf von Winnenden und Wendlingen. Es spricht alles dafür, im Laufe des Jahres eine neue Amnestieregelung auf den Weg zu bringen, um die privaten Waffenbestände weiter zu reduzieren. Es ist völlig unverständlich, dass die Landesregierung dies in ihrer Stellungnahme ablehne. Hier wird eine große Chance vertan, für mehr Sicherheit zu sorgen. Wir fordern daher eine Neuauflage der Amnestieregelung.

Bezeichnend ist die Ahnungslosigkeit von Regierung und Behörden über Waffen und ihre Besitzer im Land. Jede Nische in unserer Gesellschaft ist statistisch erforscht, bei den Waffen aber herrscht Schweigen. Das wird aus der Regierungsantwort erneut deutlich. Ein besonders Interesse an größeren Erkenntnissen über den Waffenbesitz, insbesondere bei illegalen Waffen, hat die Landesregierung bei der Amnestieregelung nicht gezeigt, Vorgaben hat es nicht gegeben. Sie kann nun nicht einmal über die Zahl der abgegebenen Kriegswaffen wie Maschinenpistolen Angaben machen.

Wir brauchen Licht im Dunkel der vielen tausend Waffenarsenale im Land. Das elektronische nationale Waffenregister duldet keinen Aufschub mehr. Seine Einführung muss auf 2011 vorgezogen werden. Hamburg hat es vorgemacht, Baden-Württemberg stochert hingegen bei der Zahl der Waffen in Privatbesitz und noch mehr bei illegalen Waffen im Nebel herum.


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16Feb

Grünzeug am Mittwoch 054: Wie transparent soll eine Partei sein?

Wie transparent soll – oder kann – eine Partei sein? Der grüne Anspruch an die Öffentlichkeit politischer Versammlungen ist recht hoch. Beispielsweise ist es in der Regel überhaupt kein Problem, auch als Nichtmitglied an örtlichen Mitgliederversammlungen, Landes- oder Bundesparteitagen teilzunehmen. Zwar ohne Stimmrecht, aber mit der Möglichkeit, den Abschluss der Meinungsbildungsprozesse live zu erleben. Ein Beispiel für politische Transparenz im grünen Umfeld sind die finanziellen Rechenschaftsberichte einzelner Abgeordneter.

DIE GRÜNEN wurden gegründet, bevor das Internet als Medium existierte. Lange war die Grundhaltung stark technikskeptisch. So wurden noch im Orwelljahr 1984 ISDN und Glasfaser politischen abgelehnt, weil Überwachungsmöglichkeiten und Arbeitsplatzverluste befürchtet wurden. Erst mit der massenhaften Verbreitung von PCs und mit dem Aufschwung des Internet kam ein Wechsel in der Grundhaltung zustande. Unter den Bundestagsparteien sind wir seit Jahren die mit der größten Netznutzung (pdf). Es gibt das Wurzelwerk. Wir hatten mal nen virtuellen Parteitag. Trotzdem: zwischen dem Parteiinnenleben und dem, was darüber im Netz zugänglich ist, besteht nach wie vor ein Bruch.

Ganz anders die PIRATEN – das Wiki der Piratenpartei ist ein zentrales Medium, in dem Parteitage vorbereitet werden, die Mitgliederentwicklung detailliert dokumentiert ist und Anträge entstehen. Alles öffentlich (sichtbar). In diesem Wiki herumzustöbern ist für Politjunkies spannend. Zuviel der Transparenz – oder ein Vorbild für uns?


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18Dez

Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht

Wenn das Bundesverfassungsgericht seiner bisherigen Rechtssprechung weiter folgt, wird das baden-württembergische Polizeigesetz im Frühjahr novelliert werden müssen. Das wird anlässlich der mündlichen Verhandlung über die größte Massenbeschwerde in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte mit 35.000 Beschwerdeführern, zu denen auch ich selbst zähle, ganz deutlich.
Denn auf die Nutzung der Vorratsdatenspeicherung setzt insbesondere Innenminister Rech mit seinem Polizeigesetz vom November 2008. Wir hatten das Polizeigesetz abgelehnt und schon zum damaligen Zeitpunkt die Verfassungsmäßigkeit der Novelle bezweifelt. Klar ist, dass die bisherige Aussetzung der entsprechenden Passagen im Landespolizeigesetz bis zur Urteilsverkündung weiterbestehen müssen.
Seit Anfang 2008 werden sämtliche Telekommunikations- und Standortdaten zwangsweise sechs Monate lang auf Vorrat gespeichert – ohne Verdacht und Anlass, nur um sie bei Bedarf zur Strafverfolgung verwenden zu können. Die zahlreichen Missbrauchsfälle bei der Telekom in diesem Jahr haben gezeigt, was alles möglich ist.
Auch wenn es „nur“ um die Speicherung von Verbindungsdaten geht, so werden doch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation möglich. Dies stellt eine Bedrohung der freien Kommunikation und Privatsphäre aber auch von Berufsgeheimnissen und Pressefreiheit dar. Unbescholtene Bürgerinnen und Bürger werden so unter Generalverdacht gestellt.
Wir vertrauen erneut auf die Urteilskraft der Verfassungsrichter, die bereits im Eilverfahren am 11. März 2008 die Nutzung des Gesetzes drastisch eingeschränkt hatten: Die Vorratsdaten dürfen seitdem – anders als es das Gesetz erlaubt – nur noch zur Ermittlung und Aufklärung besonders schwerer Straftaten verwendet werden.


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