04Aug
Uli Sckerl in: Innen, Demokratie & Recht.
Für uns ist das Thema Waffenbesitz von Mitgliedern der Landesregierung noch nicht erledigt. Auch wenn es weiterhin nur den Justizminister betrifft, Handlungsbedarf besteht. Wir hatten einen Antrag zu diesem Thema eingebracht und unter anderem gefragt, von wem Minister denn ihre Waffenbesitzerlaubnis erhalten würden. Aus der Antwort ergibt sich, dass dafür jedes Ministerium selbst, darüber hinaus sogar der Landesrechnungshof oder die Landtagsverwaltung im Rahmen ihrer jeweiligen Geschäftsbereiche zuständig seien. Im Fall des Justizministers hatte die hauseigene Abteilung für Personal und Organisation die Waffenerlaubnis erteilt. Diese sieht eine entsprechende Verordnung der Landesregierung vor. Innenminister Rech erklärte dieses Vorgehen in seiner Stellungnahme zu unserem Antrag als „sachgerecht“ und will an dieser Regelung festhalten. Das ist aber nicht nachvollziehbar. Dieses Verfahren hat einen schalen Beigeschmack,ist nicht transparent und wirft Fragen auf. Der Minister beantragt, der Untergebene stellt die Erlaubnis aus. Wo soll denn da eine objektive Prüfung stattfinden? Man darf auch begründete Zweifel haben, dass in jedem einzelnen Ministerium und in jeder Landesbehörde die notwendige Waffen-und Verfahrenskunde vorhanden sei. Deswegen muss das Verfahren jetzt geändert werden. Wenn Goll schon seine Waffen nicht hergeben will, dann müssen die erforderlichen Prüf- und Erlaubnisverfahren nach dem Waffengesetz wenigstens unabhängig sein und nicht von Untergebenen durchgeführt werden. Für die Waffenerlaubnis muss jeweils eine Behörde zuständig werden, die nicht weisungsabhängig ist.
Der entsprechende Antrag ist hier zu finden:
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/6000/14_6631_d.pdf
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03Aug
Uli Sckerl in: Innen, Demokratie & Recht.
In den Räumlichkeiten der früheren Gaststätte „Zum Rössle“ in Söllingen (Rheinmünster) im Landkreis Rastatt hat sich im 1. Halbjahr 2010 ein Zentrum rechtsextremistischer Aktivitäten in Baden-Württemberg entwickelt. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage hervor, die ich nach Hinweisen von Grünen gestellt hatte. Allein zwischen März und Mai diesen Jahres fanden in dem Etablissement fünf Konzerte von einschlägigen Bands der Skinhead – und Neonaziszene mit über 800 Teilnehmer statt. Diese Veranstaltungen hatten nach unseren Erkenntnissen Zulauf aus ganz Deutschland und angrenzenden EU-Staaten.
Ebenfalls fanden bis zum zwischenzeitlichen Entzug der gaststättenrechtlichen Erlaubnis auch Schulungs- und politische Veranstaltungen im „Rössle“ statt. Das ist ein wichtiger Hinweis auf die eigentlich angestrebte Funktion dieser Lokalität: Die Musik soll die Szene locken, die Veranstaltungen sollen das „Rössle“ systematisch zu einem überregional bedeutenden Nazizentrum werden lassen. Die Untersagung der Musikveranstaltungen ist nur bis 30.September befristet. Gleichzeitig hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe den angeordneten Vollzug zur Durchsetzung dieser Untersagung aufgehoben. Das Landratsamt Rastatt läuft damit derzeit Gefahr, dass die Verfügung insgesamt aufgehoben werden könnte. Wir fordern daher die Unterstützung der Landesregierung bei weiteren Maßnahmen. Es musste ja erst erheblichen Protest aus der Bevölkerung geben, bevor es erste Schritte gegen dieses Nazizentrum gab. Jetzt müssen deswegen alle denkbaren Maßnahmen erwogen werden, um dem Treiben im „Rössle“ auf Dauer Einhalt zu gebieten.
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31Mrz
Uli Sckerl in: Grünes,Innen, Demokratie & Recht.
Vom 26.-28.-3.2010 fand – nach Ablauf der sog. „Schamfrist wegen Winnenden“ zum ersten Mal seit 2008 wieder die „Internationale Waffenbörse“ (IWB) an ihrem neuen Standort, der Messe Sinsheim (Rhein-Neckar-Kreis) statt. Im letzten Jahr war die IWB im Mittleren Neckarraum nicht mehr durchsetzbar und wurde nach der Absage der Messe Stuttgart auch in Sindelfingen untersagt. Öffentliche Waffenschauen, bei denen es alles zu kaufen gibt, was das Herz begehrt, werden also wieder genehmigt. Offensichtlich ist es mit der Bereitschaft dieser Landesregierung und ihrer nachgeordneten Behörden nicht sehr weit her, nachhaltige Konsequenzen aus einer wesentlichen Erkenntnis über die Ursachen von Amokläufen zu ziehen und die leichte Verfügbarkeit von Waffen, auch großkalibriger Faustfeuerwaffen, deutlich einzuschränken. Insbesondere Kinder und Jugendliche sollen nicht der vermeintlichen Faszination von Waffen wehrlos ausgesetzt werden.
Das krasse Gegenteil passierte aber in Sinsheim. Nachdem es in den letzten Jahren wenigstens Standard war, dass Kinder und Jugendliche zu Waffenmessen keinen Zutritt haben, wurde auch das über Bord geworfen.Der Veranstalter der IWB, warb bezeichnenderweise mit dem Slogan „eine Veranstaltung nicht nur für Sammler und Schützen, sondern für die ganze Familie.“ Die Waffenbörse fand „passend“ in direkter Verbindung mit einer Sammlerausstellung statt, deren Kern eine Spielwarenschau war. Für beide Schauen gab es günstige Familienkarten. Wir haben die Landesregierung aufgefordert, die IWB und alle anderen öffentlichen Waffenschauen zu untersagen.
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30Mrz
Uli Sckerl in: Innen, Demokratie & Recht.
Nach Vorlage des Verfassungsschutzberichts 2009 ist klar: die Auseinandersetzung mit rechts- und linksextremistischen Weltanschauungen muss verstärkt werden. Vor allem bei jungen Leuten müsse ein aktiveres Werben für die Demokratie stattfinden. Ich verharmlosen keine Gewalttat, egal ob von links oder rechts. Aber es muss schon kritisiert werden, dass beim Innenminister die Gefahren des Rechtsextremismus immer häufiger einen nachrangigen Platz einnehmen.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die peinliche Panne des Landeskriminalamts, das erst nach zahlreichen Hinweisen Dritter den rechtsextremistischen Bombenbastler in Südbaden verhaften konnte. Es darf daher keine Schlafmützigkeit im Kampf gegen den Rechtsextremismus geben.
Es geht um ein Netzwerk der NPD mit vielen sogenannten Kameradschaften o.ä., die ständige Ablehnung eines NPD-Verbotsverfahrens durch den Innenminister führt dagegen zu einer Stärkung und Aufwertung dieser verfassungsfeindlichen Partei.
Zu den stark gestiegenen Delikten mit linksextremistischer Motivation muss gesagt werden, dass es auch dafür keine Toleranz geben kann. Das vertreten wir in den entsprechenden Debatten vor Ort immer wieder. Die entsprechende Szene in Baden-Württemberg ist aber kleiner, als sie im Verfassungsschutzbericht gemacht wird. Ohne den NATO-Gipfel vom April 2009 mit europaweiter Beteiligung autonomer Gruppen hätte es den Anstieg der Delikte um 130% nicht gegeben.
Was die Partei Die Linke angeht, so brauchen wir eine harte politische Auseinandersetzung, nicht aber Überwachung und Verbote. Entzaubern statt dämonisieren lautet die richtige Ansage. Innenminister und Verfassungsschutz machen doch mit ihrer Einschätzung die Linke erst interessant. Die Stigmatisierung der Linkspartei ist aber bekanntlich auf Bundesebene und in anderen Ländern gescheitert.
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19Mrz
Uli Sckerl in: Innen, Demokratie & Recht.
Im Land geht die Diskussion über die Auswirkungen des Grundsatzurteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung weiter. Strittig ist nach wie vor, welchen Korrekturbedarf das Urteil für das Landespolizeigesetz ausgelöst hat.
Der Innenminister behauptet, sein Polizeigesetz habe Bestand. Die Grünen halten es dagegen in wichtigen Teilbereichen eindeutig für verfassungswidrig. Diese Einschätzung wird jetzt durch die Stellungnahme der Landesregierung auf einen Antrag der grünen Landtagsfraktion „Bilanz der Bürgerrechte in Baden-Württemberg“ (Drs. 14/5931) bestätigt. Der Innenminister muss darin einräumen, dass die Ermächtigung des Polizeigesetzes zur Nutzung von Telekommunikationsdaten im Kampf gegen terroristische Gefahren eine stumpfe Waffe ist. Von 863 Fällen, in denen im Jahr 2009 in Baden-Württemberg Telekommunikationsdaten erhoben wurden, betraf der Löwenanteil von 854 Fällen die Suche nach vermissten oder hilflosen Personen.
Ursache für diesen völlig anderen Schwerpunkt bei der Nutzung des Polizeigesetzes ist, dass die Ermächtigung zur Erhebung und Nutzung von Telekommunikationsdaten verfassungswidrig ist. Das BVG in Karlsruhe hat nämlich klargestellt, das ein Abruf von gespeicherten Telekommunikationsdaten nur zur Abwehr von Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes zulässig ist. Das Polizeigesetz des Landes aber ist in diesen Punkten viel zu unbestimmt. Auch im Umgang mit den Daten in den Polizeibehörden selbst sehen die Grünen dringenden Regelungsbedarf. Es muss bereits gesetzlich sichergestellt sein, dass die Daten unverzüglich ausgewertet und sofort gelöscht werden, wenn sie nicht benötigt werden. Eine Löschung der Daten ist im Polizeigesetz bisher aber gar nicht ausdrücklich vorgesehen.
Die nach dem Karlsruher Urteil nötige Novellierung des Polizeigesetzes muss auch genutzt werden, um die derzeitigen aus grüner Sicht unzulässigen Eingriffe in die Berufsfreiheit der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu beseitigen.
Nötig ist jetzt die rasche Vorlage einer Novelle des Polizeigesetzes. Bei dieser Gelegenheit muss der Innenminister mit einer Reihe weiterer strittiger Fragen konfrontiert werden, wie z.B. die geplante Erfassung von KFZ-Kennzeichen oder die Ermächtigung für eine erweiterte polizeiliche Videoüberwachung. Es ist erstaunlich, dass der Innenminister in seiner Stellungnahme zum Grünen-Antrag nicht wissen will, dass seit November 2009 eine Verfassungsbeschwerde gegen die Ermächtigung zum Einsatz von automatischen KFZ-Kennzeichen-Lesesystemen Baden-Württemberg vorliegt. Die Grünen fordern, von dieser Ermächtigung des Polizeigesetzes bis zur Klärung in Karlsruhe keinen Gebrauch zu machen. Rech aber behält sich vor, Lesegeräte jetzt zu kaufen und damit loszulegen. Der Innenminister war gut beraten, bisher die Finger davon zu lassen. Ausgaben für Geräte, die dann nicht zum Einsatz kommen, müssen unterbleiben, sonst wird das nicht nur den Rechnungshof beschäftigen.
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