19Mrz
Uli Sckerl in: Innen, Demokratie & Recht.
Im Land geht die Diskussion über die Auswirkungen des Grundsatzurteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung weiter. Strittig ist nach wie vor, welchen Korrekturbedarf das Urteil für das Landespolizeigesetz ausgelöst hat.
Der Innenminister behauptet, sein Polizeigesetz habe Bestand. Die Grünen halten es dagegen in wichtigen Teilbereichen eindeutig für verfassungswidrig. Diese Einschätzung wird jetzt durch die Stellungnahme der Landesregierung auf einen Antrag der grünen Landtagsfraktion „Bilanz der Bürgerrechte in Baden-Württemberg“ (Drs. 14/5931) bestätigt. Der Innenminister muss darin einräumen, dass die Ermächtigung des Polizeigesetzes zur Nutzung von Telekommunikationsdaten im Kampf gegen terroristische Gefahren eine stumpfe Waffe ist. Von 863 Fällen, in denen im Jahr 2009 in Baden-Württemberg Telekommunikationsdaten erhoben wurden, betraf der Löwenanteil von 854 Fällen die Suche nach vermissten oder hilflosen Personen.
Ursache für diesen völlig anderen Schwerpunkt bei der Nutzung des Polizeigesetzes ist, dass die Ermächtigung zur Erhebung und Nutzung von Telekommunikationsdaten verfassungswidrig ist. Das BVG in Karlsruhe hat nämlich klargestellt, das ein Abruf von gespeicherten Telekommunikationsdaten nur zur Abwehr von Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes zulässig ist. Das Polizeigesetz des Landes aber ist in diesen Punkten viel zu unbestimmt. Auch im Umgang mit den Daten in den Polizeibehörden selbst sehen die Grünen dringenden Regelungsbedarf. Es muss bereits gesetzlich sichergestellt sein, dass die Daten unverzüglich ausgewertet und sofort gelöscht werden, wenn sie nicht benötigt werden. Eine Löschung der Daten ist im Polizeigesetz bisher aber gar nicht ausdrücklich vorgesehen.
Die nach dem Karlsruher Urteil nötige Novellierung des Polizeigesetzes muss auch genutzt werden, um die derzeitigen aus grüner Sicht unzulässigen Eingriffe in die Berufsfreiheit der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu beseitigen.
Nötig ist jetzt die rasche Vorlage einer Novelle des Polizeigesetzes. Bei dieser Gelegenheit muss der Innenminister mit einer Reihe weiterer strittiger Fragen konfrontiert werden, wie z.B. die geplante Erfassung von KFZ-Kennzeichen oder die Ermächtigung für eine erweiterte polizeiliche Videoüberwachung. Es ist erstaunlich, dass der Innenminister in seiner Stellungnahme zum Grünen-Antrag nicht wissen will, dass seit November 2009 eine Verfassungsbeschwerde gegen die Ermächtigung zum Einsatz von automatischen KFZ-Kennzeichen-Lesesystemen Baden-Württemberg vorliegt. Die Grünen fordern, von dieser Ermächtigung des Polizeigesetzes bis zur Klärung in Karlsruhe keinen Gebrauch zu machen. Rech aber behält sich vor, Lesegeräte jetzt zu kaufen und damit loszulegen. Der Innenminister war gut beraten, bisher die Finger davon zu lassen. Ausgaben für Geräte, die dann nicht zum Einsatz kommen, müssen unterbleiben, sonst wird das nicht nur den Rechnungshof beschäftigen.
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15Mrz
Uli Sckerl in: Grünes, Innen, Demokratie & Recht.
Die von der Landesregierung geplante flächendeckende Ausweitung von Videoüberwachung ist kein Allheilmittel zur Verhinderung von Gewalt im öffentlichen Raum. Es gibt Bereiche, da stärken Kameras schon das subjektive Sicherheitsgefühl von Menschen, so z.B. abends und nachts in Bussen und S-Bahnen. Das macht Sinn. Die Kamera künftig an jeder Ecke in unseren Kommunen aber kann weder ständig kontrolliert werden noch Gewalttaten verhindern. Stattdessen werden mit den flächendeckenden Aufzeichnungen wahre Datenfriedhöfe angelegt. Nicht einmal das Personal ist vorhanden, um die zu erwartenden Datenmengen auszuwerten. In der Abwägung zwischen dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Bürger und völlig unbestimmten Sicherheitszwecken muss mit Augenmaß vorgegangen werden und sehr eng umrissene Einsatzmöglichkeiten für Videoüberwachung gelten. So wie Rech das will, kommt das für uns nicht in Frage. Da muss der Schutz der Persönlichkeitsrechte der Bürger eindeutig den Vorrang haben.
Es muss vielmehr eine Rückkehr zu einer präsenten bürgernahen Polizei in den Gemeinden bei Volksfesten und großen Menschenansammlungen geben. Die Polizei kann keine Kamera ersetzen, deshalb ist die zunehmende Gewalt gegen Polizisten für uns ein ernstes Thema. Wir brauchen ein gesellschaftliches Bündnis, das derartige Gewalt ächtet.
Zum „Sicherheitseuro“, der vom Innenminister als Zuschlag zu den Fußballeintrittsgeldern ins Gespräch gebracht wurde muss bemerkt werden, dass die ewigen Debatten über die ausufernden Kosten für Sicherheit rund um Fußballspiele aller Ligen endlich ein Ergebnis haben müssten. An der Aufgabenteilung, hier Zuständigkeit der Vereine in den Stadien, dort Zuständigkeit der Polizei rund um die Stadien, kann sich aus Rechtsgründen nichts ändern. Wir sind nicht für die Ausdehnung der Kompetenzen von Sicherheitsdiensten in den öffentlichen Raum hinein. Es muss aber geklärt werden, ob nicht mindestens die Vereine der 1. bis 3. Liga ihren Beitrag zur Deckung der den hohen Kosten von Polizeieinsätzen leisten können.
Hinweis:
Der aktuelle, noch nicht beantwortete Antrag der Landtagsgrünen zum Thema Videoüberwachung ist hier zu finden: http://www.landtag-bw.de/dokumente/initiativen/initiativen.asp?Art=AN&Drs=14_5932
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03Mrz
Uli Sckerl in: Innen, Demokratie & Recht.
Das Karlsruher Grundsatzurteil zur Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten hat unmittelbare Auswirkung für Baden-Württemberg. Das Polizeigesetz von 2008 ist nicht mehr zu halten. Mindestens Artikel 23 a, der die Erhebung und Nutzung von Telekommunikationsdaten regelt, ist klar verfassungswidrig. Wir fordern deswegen Innenminister Rech auf, die bisher geübte Praxis der polizeilichen Vormerkung für bei den Providern gespeicherte Daten unverzüglich zu beenden und entsprechende Datensätze löschen zu lassen. Außerdem muss Rech nun eine Novelle zum Polizeigesetz vorlegen. In diesem Zug können eine Reihe weiterer strittiger Fragen geklärt werden, wie z.B. die geplante Erfassung von KFZ-Kennzeichen.
Ausdrücklich begrüßen wir das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts. Im bisher umfangreichsten Massenklageverfahren in der Geschichte des Gerichts hatten ca. 35 000 Bürger Beschwerde gegen das seit 2008 geltende Bundesgesetz eingelegt, das eine EU-Richtlinie umsetzt. Ich selbst war, zusammen mit vielen Grünen aus Baden-Württemberg an der Verfassungsbeschwerde beteiligt.
Mit diesem Urteil bestätigt Karlsruhe seinen klaren Kurs zum Schutz der Persönlichkeitsgrundrechte in den vergangenen Jahren. Deutlich wird nun auch, dass die Verbindungsdaten viel sensibler sind als bisher angenommen wurde. Sie erlauben eine effizientere Auswertung als Gesprächsinhalte und ermöglichen konkrete Rückschlüsse auf persönliches Verhalten und das soziale Umfeld von Betroffenen. Zudem macht die neue Handy-Generation Mobilgeräte zu regelrechten Ortungswanzen.
Weitere Infos gibt es unter: www.vorratsdatenspeicherung.de
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01Mrz
Uli Sckerl in: Innen, Demokratie & Recht.
Die Landesregierung geht bei den Waffenkontrollen im Land offensichtlich mit unterschiedlichen Maßstäben vor. Bei den unangemeldeten Kontrollen im Oktober 2009 wurden Sportschützen und Jäger von vorneherein ausgenommen. Das ist mit der vom Gesetz geforderten Gleichbehandlung nicht zu vereinbaren.“
Als Konsequenz aus dem Amoklauf von Winnenden und Wendlingen und in Folge des neuen Waffenrechts des Bundes hatte das baden-württembergische Innenministerium im Oktober 2009 angeordnet, landesweit alle Waffenbesitzer auf die ordnungsgemäße Aufbewahrung ihrer Waffen hin zu überprüfen. Die Vorlage des entsprechenden Nachweises musste von den Betroffenen bis Ende Oktober 2009 erbracht werden. Die im Waffengesetz vorgesehenen verdachtsabhängigen Kontrollen wurden bei dieser landesweiten Aktion dann bei denjenigen Waffenbesitzern durchgeführt, die bis zum Stichtag keine Nachweise über die Aufbewahrung ihrer Waffen vorgelegt hatten. Eine ganze Reihe von kommunalen Waffenbehörden hatte für diese Rückmeldung spätere Fristen eingeräumt. Um auch denen die Teilnahme an der ersten landesweiten Überprüfung seit etlichen Jahren zu ermöglichen, hatte das Innenministerium zusätzlich angeordnet, unangekündigte Kontrollen von Waffenbesitzern durchzuführen.
In ihrer Stellungnahme auf einen Grünen-Antrag muss die Landesregierung nun einräumen, dass bei den unangekündigten Kontrollen Sportschützen und Jägern ausdrücklich ausgenommen wurden. Das aber geht auf keinen Fall. Es kann keine Waffenkontrollen 1. und 2. Klasse geben. Tatsächlich waren von den unangekündigten Hausbesuchen nur Besitzer von geerbten oder von alten Waffen betroffen, sowie Waffen- und Munitionssammler. Das kann natürlich nicht angehen. Nur die strikte Gleichbehandlung aller Waffenbesitzer wird die neuen Kontrollen mit den erweiterten Befugnissen erfolgreich machen und die nötige Akzeptanz verschaffen.
Die Stellungnahme der Landesregierung macht weiter deutlich, dass die Landesregierung sich beim Thema Waffenbesitz immer noch „im Blindflug“ befindet.
Es liegen keine Angaben vor, in wie vielen Fällen Verstöße gegen die Aufbewahrungsvorschriften festgestellt wurden. Landesregierung und Waffenbehörden wissen noch nicht einmal, über wie viele Waffen jeder einzelne Waffenbesitzer verfügt. Die Grünen sehen sich in ihrer Forderung bestätigt, die Einführung eines landesweiten elektronischen Waffenregisters zu beschleunigen.
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17Feb
Uli Sckerl in: Innen, Demokratie & Recht.
Während der dreimonatigen Waffenamnestie im Land sind mehr als 53.000 Waffen zurückgegeben worden. Das ergibt sich aus der Antwort der Landesregierung auf einen Antrag von uns. Im Zeitraum 25.07. bis 31.12.2009 wurden bei den Waffenbehörden des Landes exakt 53.205 Waffen abgegeben, darunter 46.188 legale und 7.017 illegale Waffen.
Diese Zahlen sind ein klarer Beleg für den Erfolg der Amnestie und die gestiegene Sensibilität der Bevölkerung, insbesondere in Folge der breiten gesellschaftlichen Diskussionen nach dem Amoklauf von Winnenden und Wendlingen. Es spricht alles dafür, im Laufe des Jahres eine neue Amnestieregelung auf den Weg zu bringen, um die privaten Waffenbestände weiter zu reduzieren. Es ist völlig unverständlich, dass die Landesregierung dies in ihrer Stellungnahme ablehne. Hier wird eine große Chance vertan, für mehr Sicherheit zu sorgen. Wir fordern daher eine Neuauflage der Amnestieregelung.
Bezeichnend ist die Ahnungslosigkeit von Regierung und Behörden über Waffen und ihre Besitzer im Land. Jede Nische in unserer Gesellschaft ist statistisch erforscht, bei den Waffen aber herrscht Schweigen. Das wird aus der Regierungsantwort erneut deutlich. Ein besonders Interesse an größeren Erkenntnissen über den Waffenbesitz, insbesondere bei illegalen Waffen, hat die Landesregierung bei der Amnestieregelung nicht gezeigt, Vorgaben hat es nicht gegeben. Sie kann nun nicht einmal über die Zahl der abgegebenen Kriegswaffen wie Maschinenpistolen Angaben machen.
Wir brauchen Licht im Dunkel der vielen tausend Waffenarsenale im Land. Das elektronische nationale Waffenregister duldet keinen Aufschub mehr. Seine Einführung muss auf 2011 vorgezogen werden. Hamburg hat es vorgemacht, Baden-Württemberg stochert hingegen bei der Zahl der Waffen in Privatbesitz und noch mehr bei illegalen Waffen im Nebel herum.
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