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CDU
28Jul

Grünzeug am Mittwoch 077: Umfragehoch von unten

Die gestern veröffentlichte Infratest-Wahlumfrage für Baden-Württemberg ist in aller Munde: SPD 25 %, Grüne 20%, eine rot-grüne Umfragemehrheit gegenüber der CDU mit 37% und der FDP mit 7%. Die LINKE an der Kippe zum Einzug in den Landtag mit 5%. Das ganze passt zum Bundestrend. Ganz besonderes interessant ist der Vergleich mit den Umfragewerten von vor einem halben Jahr: -6 Prozentpunkte für die CDU, +5 Prozentpunkte für die SPD, -4 Prozentpunkte für die FDP, +3 Prozentpunkte für uns Grüne. Im Vergleich zur Landtagswahl 2006 bleibt für die SPD dagegen erstaunlicherweise alles beim Alten – CDU und FDP verlieren, Grüne verdoppeln sich fast.

Soweit die Zahlenträume. Es fällt mir schwer, an 20 % und eine doppelt so große Landtagsfraktion wie heute zu glauben. Aber auch hier gilt: ganz unmöglich erscheint es nicht mehr, ähnlich stark – oder sogar stärker – wie die SPD zu werden, um Mappus die Macht zu entreißen.

Dass ich das trotz aller Skepsis für möglich halte, liegt an zwei Dingen. Zum einen daran, dass der grüne Zuwachs seit der Bundestagswahl ein Zuwachs im Mittelfeld ist, und kein Phänomen der Hochburgen. Wir sind angekommen. Um zum anderen daran, dass das Land bis ins konservative Milieu genug vom CDU-Stillstand hat: unten, vor Ort, ist in den letzten Jahren viel an Modernisierung und Erneuerung passiert – egal, ob beim Ökostrom, beim Verkehr, bei der Kinderbetreuung oder bei der Schule. Ich nehme nicht wahr, dass die Landesregierung diese Bewegungen aufgreift – dafür braucht es uns.


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04Jun

Mappus verabschiedet sich von einer Reform von Volksentscheiden

CDU und FDP lehnen mehr direkte Demokratie und mehr Einfluss der BürgerInnen ab. So muss man die Mitteilung von Ministerpräsident Mappus, Volksentscheide auf Landesebene nicht zu erleichtern kommentieren. Erst durch die Bürgeraktion „Mehr Demokratie“ wurde jetzt bekannt, dass sich Ministerpräsident Stefan Mappus von einem Reformprojekt der Koalitionsvereinbarung von 2006 endgültig verabschieden will. In einem Schreiben an die Bürgeraktion kündigte Mappus an, dass er den seit längerem vorliegenden Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Reform von Volksentscheiden auf Landesebene nicht in den Landtag einbringen will.
Die Landesregierung hat fast vier Jahre gebraucht, um einen völlig unzureichenden Reformvorschlag vorzulegen. Jetzt werden Forderungen der Opposition zum Anlass genommen, die versprochene Erleichterung von Volksbegehren und -entscheiden auf Eis zu legen. Das ist nun wirklich Alibipolitik vom Feinsten.

Für Reform des Volksentscheids muss die Landesverfassung geändert werden. Die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit kann Mappus aber nur mit Hilfe der Opposition erreichen. Der Vorschlag der Landesregierung sieht vor, lediglich das Quorum beim Volksentscheid zu verändern, bisher 33,3 % auf künftig 25% der Abstimmungsberechtigten, jedoch die Hürden bis zum abschließenden Volksentscheid unverändert hoch zu lassen.

In keinem Bundesland ist es für BürgerInnen so schwierig wie im hier, ein Volksbegehren überhaupt auf den Weg zu bringen. Aus diesem Grunde haben wir und die SPD ihre Zustimmung zu diesem unzulänglichen Gesetzentwurf verweigert. Ein erfolgreiches Volksbegehren kommt demnach nur zustande, wenn 16,6 % der Wahlberechtigten (ca. 1,22 Mio. BürgerInnen) innerhalb von 14 Tagen landesweit in die Rathäusern gehen und dort ihre Unterstützungsunterschrift leisten. Erst dann könnte es, nach Zustimmung durch den Landtag, zu einem Volksentscheid kommen.

Diese Hürde ist bewusst absurd hoch gesetzt, um Volksentscheide zu verhindern. Das ist im Ländervergleich einzigartig. Damit ist auch die Frage beantwortet, warum es seit der Einführung des Volksentscheids 1974 noch nie einen Versuch in Baden-Württemberg gegeben hat.
Eine Reform macht daher nur Sinn, wenn die Voraussetzungen für ein Begehren erleichtert werden.
Wir haben einen eigenen Gesetzentwurf in Schublade, der die erleichterten Bedingungen für Volksentscheide aus anderen Bundesländern aufnimmt. Damit werden wir den Druck auf CDU und insbesondere auch die FDP erhöhen.


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11Mai

Grünzeug am Mittwoch 066/067: Wahlrecht ist …

Mal wieder als Doppelnummer in Überlänge: Eigentlich steht fast alles, was ich sagen will, in diesem New-Scientist-Artikel des Mathematikers Ian Stewart. Wahlrecht hat ziemlich viel mit Mathematik zu tun (was sich u.a. daran zeigt, dass es sowohl der Website wahlrecht.de als auch dem bloggenden Journalisten Jens Schröder problemlos gelungen ist, deutlich vor ARD und ZDF das Endergebnis der NRW-Wahl vorherzusagen – sobald klar war, dass die fehlenden Kölner Wahlbezirke rein mathematisch an der Sitzverteilung nichts mehr ändern). Kurz gesagt: ein Wahlverfahren ist nichts anderes als ein Algorithmus, der aus einer Eingabe (z.B. einer bestimmten Zahl an Stimmen für die Parteien A, B und C) eine Ausgabe (z.B. eine bestimmte Zahl an Sitzen für A und B und keine Sitze für C) generiert. Deterministisch, sofern korrekt beschrieben, fehlerfrei – und leider nicht unbedingt fair.

Damit bin ich bei der Hauptaussage des oben verlinkten Artikels: Kenneth Arrow zufolge kann kein Wahlsystem in jeder Hinsicht fair sein: z.B. weil Stimmen ohne Wirkung verloren gehen (Mehrheitswahlrecht, 5%-Klausel bei uns), oder weil der kollektive Wille nicht stetig abgebildet wird (z.B. das negative Stimmgewicht im Bundestagswahlsystem). Dazu kommen Effekte wie die Abhängigkeit davon, relativer Mehrheiten davon, wie Wahlkreisgrenzen gezogen werden.

Sowohl die Wahl in Großbritannien (wo trotz Mehrheitswahlrecht eine Koalition notwendig wurde, und wo jetzt nach langen Jahren erstmal eine Grüne ins Unterhaus eingezogen ist) als auch die Wahl in Nordrhein-Westfalen (wo der Zufall, dass linke und rechte Splitterparteien etwa gleich stark geworden sind, und der Zufall, dass CDU und SPD zusammen etwa 70% der Stimmen und der Sitze erhalten haben, wahlrechtsbezogene Verzerrungen minimiert hat) machen deutlich, welchen Einfluss das Wahlrecht haben kann. Es erscheint einleuchtend, dass schon kleine Unterschiede im Algorithmus gerade in knappen Fällen – der eine Sitz in NRW, der über die Möglichkeit von rot-grün entschieden hat – leicht zu unterschiedlichen Machtverhältnissen führen können. (Nachtrag: laut wahlrecht.de wäre die Sitzverteilung in NRW bei diesem Wahlergebnis auch bei einer Sitzverteilung nach D‘Hondt oder nach Hare/Niemeyer zustande gekommen).

Baden-Württemberg hat das Landtagswahlrecht vor kurzem modifziert. Insbesondere wurde von absoluten Stimmzahlen als Messgröße auf die prozentuale Rangfolge umgeschwenkt (d.h. der Einfluss der Wahlkreisgröße auf die Wahrscheinlichkeit, in den Landtag zu kommen, wurde eliminiert), und es wurde das – große Parteien bevorzugende, in Baden-Württemberg bisher doppelt zum Einsatz kommende – Verfahren D‘Hondt durch das Verfahren Sainte-Laguë ersetzt. Damit sind einige zentrale Mängel am System verbessert worden.

Eine (alte) Forderung u.a. auch der Regierungspartei FDP wurde allerdings nicht umgesetzt: der Abschied von der Besonderheit der reinen Wahlkreiswahl. Weder auf Landes- noch auf Bezirksebene gibt es in Baden-Württemberg Parteilisten. Entscheidend über die Reihenfolge der Abgeordneten ist vielmehr, wo eine Partei besonders stark ist. Gleichzeitig wird die Macht der lokalen Parteiverbände gestärkt, und es wird schwer, über die lokalen Befindlichkeiten hinausgehende Erwägungen bei der Aufstellung zu berücksichtigen (etwa eine Frauenquote durchzusetzen, Plätze für NeueinsteigerInnen zu reservieren oder – ganz lapidar – drauf zu achten, dass unter den aussichtsreichen Listenplätzen wichtige Themen vertreten sind).

Ohne das jetzt beweisen zu können: dass die CDU das Land (scheinbar) fest im Griff hat, dass dazu (Bsp. Oberrhein) gerne ein Geflecht von Gefälligkeiten und eine gewisse Gutsherrlichkeit kommt – auch das hat etwas mit diesem Wahlrecht zu tun.


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28Apr

Grünzeug am Mittwoch 064: Kruzifix!

Es ist doch immer wieder spannend zu beobachten, wie die CDU sich bei ihren Versuchen, sich als moderne Partei zu inszenieren, selbst ein Bein stellt. Zuletzt zu beobachten war dies bei den Vorgängen rund um die Ernennung der neuen niedersächsischen Sozialministerin – der konservativen Hamburgerin Aygül Özkan. Dass eine Hamburgerin in Niedersachsen Ministerin wird, soll nicht Thema sein. Vielmehr wollte Wulff mit der Ernennung der ersten türkischstämmigen Ministerin Modernität symbolisieren. Der Coup ist ihm zunächst auch gelungen.

Özkan ist Juristin und war Geschäftsführerin des Postunternehmens TNT Nord. Seit 2004 ist sie Mitglied der CDU und wurde dort 2008 als Quereinsteigerin in die Hamburgische Bürgerschaft gewählt.

Nach einer ganzen Reihe von Abgeordneten mit Migrationshintergrund in unterschiedlichen Parteien jetzt also eine Ministerin. Soweit, so gut. Wie weit – bzw. wie wenig weit – der Wille der CDU zur Integration allerdings reicht, zeigte sich kurz darauf: als Özkan im Sinne der Bundesverfassungsgerichtsurteile äußerte, dass – entgegen der Parteimeinung – die christliche Kreuzigungsdarstellung nichts in öffentlichen Räumen verloren habe. Wütender Aufschrei in der Union, bis hin zu Rücktrittsforderungen – von Parteikollegen! Und dann hat sie auch noch – als Muslima – die, so zumindest BILD, doch ChristInnen vorbehaltene religiöse Eidesformel gesprochen.

Das zeigt: eine (mono-)religiöse Partei kann in einem säkularisierten Staat keine moderne Partei sein.


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23Feb

Grünzeug am Mittwoch 055: Wer kennt schon die Landesregierung?

Nach dem Weggang von Günther „englisch“ Oettinger nach Brüssel ist jetzt tatsächlich der alte AKW-Fan Stefan Mappus baden-württembergischer Ministerpräsident. Heute wurde das umgebildete Kabinett vorgestellt. Auch die relativ guten CDU-Umfragewerte täuschen nicht darüber hinweg: ein politischer Frühling ist das neue Kabinett nicht.

Was hat sich geändert? Gundolf „Kies“ Fleischer hat mehr oder weniger freiwillig den Staatssekretärsposten im Finanzministerium abgegeben. Der Finanzminister Stächele jedoch bleibt. Eine Rochade gibt es zwischen Fraktionsvorsitz der CDU, Agrarministerium und dem Verkehrsstaatssekretärsposten. Ob der bisherige Agrarminister Peter Hauk die beste Wahl als CDU-Ministerpräsidentenkandidat in spe ist – angeblich mit dem Amt des CDU-Fraktionschefs verbunden – muss sich erst noch zeigen.

Zunächst interessant wirkt der Wechsel des bisherigen Kultusministers Helmut Rau ins Staatsministerium. Seine Nachfolgerin wird Prof. Dr. Marion Schick, Mitglied im Vorstand der Fraunhofer-Gesellschaft. Dies und auch ihre Vita deuten eher auf Erfahrungen in der Hochschul- und Forschungspolitik hin – die wird aber weiter von Wissenschaftminister Frankenberg „betreut“. Inhaltliche Bezüge zur neuen Aufgabe gibt es dadurch, dass Schick urprünglich einmal ein Studium als Diplomhandelslehrerin und ein Berufsschul-Referendariat absolviert hat. Sie hat bereits angekündigt, an den „gefällten Strukturentscheidungen“ festhalten zu wollen. Große Hoffnungen, dass Baden-Württemberg von Hamburg lernt, bestehen also nicht, auch wenn Rau jetzt nicht mehr für die Dreigliedrigkeit zuständig ist.


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