19Mrz
Uli Sckerl in: Innen, Demokratie & Recht.
Im Land geht die Diskussion über die Auswirkungen des Grundsatzurteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung weiter. Strittig ist nach wie vor, welchen Korrekturbedarf das Urteil für das Landespolizeigesetz ausgelöst hat.
Der Innenminister behauptet, sein Polizeigesetz habe Bestand. Die Grünen halten es dagegen in wichtigen Teilbereichen eindeutig für verfassungswidrig. Diese Einschätzung wird jetzt durch die Stellungnahme der Landesregierung auf einen Antrag der grünen Landtagsfraktion „Bilanz der Bürgerrechte in Baden-Württemberg“ (Drs. 14/5931) bestätigt. Der Innenminister muss darin einräumen, dass die Ermächtigung des Polizeigesetzes zur Nutzung von Telekommunikationsdaten im Kampf gegen terroristische Gefahren eine stumpfe Waffe ist. Von 863 Fällen, in denen im Jahr 2009 in Baden-Württemberg Telekommunikationsdaten erhoben wurden, betraf der Löwenanteil von 854 Fällen die Suche nach vermissten oder hilflosen Personen.
Ursache für diesen völlig anderen Schwerpunkt bei der Nutzung des Polizeigesetzes ist, dass die Ermächtigung zur Erhebung und Nutzung von Telekommunikationsdaten verfassungswidrig ist. Das BVG in Karlsruhe hat nämlich klargestellt, das ein Abruf von gespeicherten Telekommunikationsdaten nur zur Abwehr von Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes zulässig ist. Das Polizeigesetz des Landes aber ist in diesen Punkten viel zu unbestimmt. Auch im Umgang mit den Daten in den Polizeibehörden selbst sehen die Grünen dringenden Regelungsbedarf. Es muss bereits gesetzlich sichergestellt sein, dass die Daten unverzüglich ausgewertet und sofort gelöscht werden, wenn sie nicht benötigt werden. Eine Löschung der Daten ist im Polizeigesetz bisher aber gar nicht ausdrücklich vorgesehen.
Die nach dem Karlsruher Urteil nötige Novellierung des Polizeigesetzes muss auch genutzt werden, um die derzeitigen aus grüner Sicht unzulässigen Eingriffe in die Berufsfreiheit der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu beseitigen.
Nötig ist jetzt die rasche Vorlage einer Novelle des Polizeigesetzes. Bei dieser Gelegenheit muss der Innenminister mit einer Reihe weiterer strittiger Fragen konfrontiert werden, wie z.B. die geplante Erfassung von KFZ-Kennzeichen oder die Ermächtigung für eine erweiterte polizeiliche Videoüberwachung. Es ist erstaunlich, dass der Innenminister in seiner Stellungnahme zum Grünen-Antrag nicht wissen will, dass seit November 2009 eine Verfassungsbeschwerde gegen die Ermächtigung zum Einsatz von automatischen KFZ-Kennzeichen-Lesesystemen Baden-Württemberg vorliegt. Die Grünen fordern, von dieser Ermächtigung des Polizeigesetzes bis zur Klärung in Karlsruhe keinen Gebrauch zu machen. Rech aber behält sich vor, Lesegeräte jetzt zu kaufen und damit loszulegen. Der Innenminister war gut beraten, bisher die Finger davon zu lassen. Ausgaben für Geräte, die dann nicht zum Einsatz kommen, müssen unterbleiben, sonst wird das nicht nur den Rechnungshof beschäftigen.
Artikel versenden:
Artikel kommentieren: Kommentar schreiben
17Sep
Daniel Mouratidis in: Bundespolitik,Innen, Demokratie & Recht.
So ist zumindest das Ergebnis von Anfragen an Firmen, welche die Landesarbeitsgemeinschaft Demokratie, Recht, Innere Sicherheit und Migration der Landes-Grünen durchgeführt hatte. Über die letzten Monate verteilt haben wir Firmen angeschrieben und um Auskunft gebeten, welche persönlichen Daten sie über uns gespeichert hatten und wie sie damit umgehen. Obwohl eine rechtliche Auskunftspflicht besteht, haben nur ein Drittel der angeschriebenen Firmen geantwortet – einige immerhin sehr ausführlich.
Das ist wirklich eine ernüchternde Bilanz. Und wahrscheinlich auch ein Indiz darauf, wie lax immer noch mit Daten umgegangen wird. Deswegen fordern wir schon seit längerem endlich ein wasserdichtes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz. Skandale von Firmen, die massenhaft Daten über ihre Arbeitnehmer und deren persönliche Umgebung gesammelt und ausgewertet hatten, gab es in der jüngsten Vergangenheit einige – siehe Bahn oder Telekom. Doch Schwarz-Rot konnte sich nicht einigen. Ein weiterer Grund, sie am 27.9. abzuwählen!
Artikel versenden:
Artikel kommentieren: Kommentar schreiben
05Aug
Daniel Mouratidis in: Grünes,Innen, Demokratie & Recht.
Zum zehnjährigen Jubiläum des CSD in Stuttgart war es für den Landesverband auch an der Zeit, mit einer eigenen Veranstaltung am rund zweiwöchigen Rahmenprogramm teilzunehmen. Unter dem Motto „queerSport im Abseits?“ waren der Präsident des FC St Pauli Corny Littmann, vom VfB Fanclub Stuttgarter Junxx Christian Deker sowie vom Stuttgarter schwul-lesbischen Sportverein Abseitz e.V. Michaela von der Höh und Manfred Heller eingeladen. Rund 80 Menschen folgten der Einladung ins Schlesinger.
Natürlich stand gleich zu Beginn der Diskussionsrunde die Frage im Mittelpunkt, wie lange es noch dauere, bis ein aktiver schwuler Fussballspieler sich öffentlich outet. „Darauf können wir noch lange warten“, meinte Littmann. Er machte hierfür drei Gründe geltend: Erstens gehe es im System Profifussball für einen Spieler darum, binnen 15 Jahre aktiver Laufbahn möglichst viel Geld zu verdienen. Ein Outing wäre aber ein großes Risiko für die Karriere. Zweitens sind Fussballmannschaften heutzutage international zusammengesetzt.
Nicht überall ist die Akzeptanz von Homosexuellen aber so hoch wie in Deutschland. Drittens könnte es für die Mannschaftsdynamik bedeuten, dass ein Schwuler in einer Mannschaft als Störpotenzial empfunden wird und deswegen Nachteile erleiden könnte. Letztlich sei der Fussball auch ein großes Business, und die Boulevardpresse interessiere neben der sportlichen Leistung des Spielers auf dem Platz eben auch, wer Oliver Kahns neue Affäre sei. Beim Thema Outing ist die Regenbogenpresse aber zurückhaltender: „Die kennen einige Spieler und haben auch entsprechende Fotos. Sie halten die aber zurück und zeigen zumindest an dieser Stelle Verantwortungsbewusstsein“. Manfred Heller widerprach Littmanns Thesen. Einer müsse eben den Anfang machen. Er erinnerte daran, dass ein Outing im Sport vergleichbar sei mit dem Outing in seiner persönlichen Umgebung. In der Diskussion ergab sich auch ein Unterschied zwischen Profi- und Breitensport. „Bei uns sind auch viele Heteros Mitglied mittlerweile. Sie kommen, weil ihnen die Atmosphäre in unserem Verein gefällt“, meinte Michaela von der Höh von Abseitz. „Und natürlich sind die auch willkommen“, fügte sie hinzu. Gerade die Arbeit des mittlerweile rund 700 Mitglieder starken und in 18 Abteilungen aktiven Vereins Abseitz e.V. zeige, dass man in der Gesellschaft „verändert durch erleben“.
Christian Deker von den Stuttgarter Junxx berichtete, er sei „mit offenen Armen beim VfB empfangen worden“. Auch der Kontakt zu DFB Präsident Theo Zwanziger sei ausgezeichnet. „Da hat beim DFB eine Revolution stattgefunden“, so Deker. Littmann, der locker von der Seele plauderte, berichtete noch von seinen Erfahrungen als Fussballpräsident und freute sich auch, dass Vertreter von St.Pauli Fanclubs anwesend waren.
Artikel versenden:
Artikel kommentieren: Kommentar schreiben
28Jul
Till Westermayer in: Grünzeug am Mittwoch,Innen, Demokratie & Recht.
Gastbeitrag von Thorsten Deppner, GruenesFreiburg, zum VGH-Urteil gegen das Freiburger Alkoholverbot
* * *
Das Freiburger Alkoholverbot ist gekippt. Auf den Normenkontrollantrag eines Mitglieds des Freiburger Arbeitskreises kritischer Juristinnen und Juristen (akj) hin hat der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) das auch von der grünen Gemeinderatsfraktion und OB Dieter Salomon mitgetragene Alkoholverbot für rechtswidrig und nichtig erklärt.
Im Freiburger Ausgehviertel war es in den Nächten auf Samstag sowie vor Sonn- und Feiertagen von 22 Uhr an verboten, unter freiem Himmel Alkohol zu konsumieren oder „in Konsumabsicht mit sich zu führen“. Zweck dieser Verbotsverordnung war vorgeblich der Schutz vor gewalttätigen Auseinandersetzungen, die in den Augen von Stadt und Polizei in den letzten Jahren „dramatisch“ zugenommen hatten. Dass das pauschale Verbieten des öffentlichen Alkoholkonsums (in Kneipen und Diskos war der selbstverständlich noch erlaubt) einen zu weitgehenden Eingriff darstellt hat der VGH nun eindrücklich festgestellt – und auch darauf verwiesen, dass ein polizeiliches Einschreiten im Einzelfall bei oder unmittelbar vor Gewalttaten bereits auf Grundlage des bestehenden Polizeigesetzes möglich ist. Ein Punkt, den KritikerInnen der symbolischen „Wir-tun-was“-Verbotspolitik von Anfang an betont hatten.
Gerade die grüne Gemeinderatsfraktion ist nun aufgefordert, sich auf alte grüne Tugenden zurückzubesinnen: Differenzierte Sachpolitik im Sinne der Bürgerrechte. Von OB Salomon ist das wohl nicht mehr zu erwarten – er fordert nun von der Landesregierung eine Verschärfung des Polizeigesetzes.
Artikel versenden:
Artikel kommentieren: 25 Kommentare
31Mrz
Till Westermayer in: Grünzeug am Mittwoch,Innen, Demokratie & Recht.
Aus gegebenem Anlass bereits heute: Wer viel mit dem öffentlichen Nahverkehr unterwegs ist, kommt nicht umhin, so manches Gespräch mitzuhören. Bei manchen Unterhaltungen würde ich allerdings am liebsten aufspringen und dazwischenrufen: „Das stimmt ja überhaupt nicht – was erzählen Sie denn da für einen Blödsinn!“. Mache ich aber nicht (dafür ist das Internet da).
Sitzen da also drei Frauen, wohl Verkäuferinnen in der Freiburger Innenstadt:
- „Wir mussten alle früher gehen, wurden nach Hause geschickt. Nur die Männer sollten bleiben.“
- „Ja, das war ja schrecklich. So ein Polizeiaufgebot. Da konnte man richtig Angst bekommen.“
- „Als wir gestreikt hatten, da sind wir ja auch mit zwei Hansele ausgekommen.“
- „Die Demo-Organisatoren, die müssten herangezogen werden, für den ganzen Aufwand zu zahlen. Warum machen die sowas auch?“
Was bestellen die blöden Demo-Organisatoren auch so viele PolizistInnen. Hier der Punkt, an dem ich … Was war passiert? Am Montag wurde in Freiburg die „Verwüstung durch 3000 Chaoten“ (BILD) gegeben. Tatsächlich: eine harmlose Demo zum NATO-Gipfel. Allerdings setzte nicht nur BILD auf Panikmache. Wer gestern in die Stadt ging, fand sich im fleischgewordenen Sicherheitsstaat wieder. Bestellt hat das martialische wie unnötige Polizeiaufgebot der Innenminister, bezahlt „der Steuerzahler“.
So geht’s nicht! Da kann ich unserem Landesvorstand nur recht geben!
Artikel versenden:
Artikel kommentieren: 4 Kommentare