In der letzten Woche hat der Bundestag mit 389 Stimmen von CDU und SPD das sogenannte „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen“ beschlossen. Das umstrittene Gesetz soll den Zugang zu Webseiten mit Kinderpornografie im Netz erschweren. Es verpflichtet deutsche Provider, Internetangebote zu blockieren, die das Bundeskriminalamt (BKA) auf seine täglich aktualisierte Sperrliste setzt. Zugriffe auf die Seiten werden zu einem Stopp-Schild umgeleitet und anonymisiert an das BKA weitergeleitet. Ein fünfköpfiges Expertengremium, das beim Bundesdatenschutzbeauftragten angesiedelt ist, soll die Sperrlisten des BKA kontrollieren.
33 Abgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmten gegen das Gesetz, 15 grüne ParlamentarierInnen enthielten sich. Wir ducken uns angesichts dieses Ergebnisses nicht weg, sondern legen die unterschiedlichen Sichtweisen dar und laden zur Diskussion ein. Im Blog erklärt die Bundestagsabgeordnete Sylvia Kotting-Uhl, warum sie sich bei der Abstimmung enthalten hat. Landesvorsitzender Daniel Mouratidis lehnt das Gesetz ab und erläutert seine Position.
| Sylvia Kotting-Uhl:
Das Gesetzesvorhaben bewegte sich von Anfang an in einem nicht aufzulösenden Spannungsverhältnis zwischen Schutz- und Freiheitsrechten. Kindern gebührt jeder Schutz, den eine Gesellschaft bieten kann. Kinderpornographie ist das widerwärtigste Verbrechen an Leib und Seele junger Menschen, das man sich vorstellen kann. Durch das Internet hat die Möglichkeit, kinderpornographisches Material anzubieten, enorm zugenommen. Die Möglichkeiten, hier gesetzgeberisch einzuschreiten, können damit nicht Schritt halten. Das Gesetz hat entsprechend Defizite in der Schlagkraft und Wirksamkeit. Ich teile aber nicht die Einschätzung völliger Wirkungslosigkeit. Dass die vom Internet-Provider errichteten Hürden möglicherweise leicht zu umgehen sind und Angebote sich verlagern werden, bedeutet nicht zwangsläufig, dass sich an Zugriffsleichtigkeit und Zugriffszahlen nichts ändert. Genau das wird nach zwei Jahren evaluiert. Auch können technische Regelungen allein nicht genügen. So ist die bessere Ausstattung aller zuständigen Behörden mit Personal und Sachmitteln unerlässlich und wird von uns gefordert. Das Gesetz wird Kinderpornographie nicht verhindern, es ist bestenfalls ein Baustein im Kampf dagegen. Zu Recht stellt sich die Frage, ob das den Preis wert ist. Der Preis ist ein Einschnitt in die Freiheit des Internet. Dieser Einschnitt muss nicht zwangsläufig andere Einschnitte nach sich ziehen, aber ich verstehe die Bedenken. Bürgerrechte, Freiheit und Demokratie sind grundlegende Werte. Freiheit und Teile der Bürgerrechte werden in einer Demokratie Einzelnen als Antwort auf bestimmtes Verhalten aber durchaus abgesprochen. Ebenso hat die Freiheit des Einzelnen immer da ihre Grenzen, wo es um die Freiheit des Anderen oder um den Schutz der Allgemeinheit geht. Diese Grenzen bei jeder neuen Herausforderung in gesellschaftlichen und parlamentarischen Prozessen erneut auszuhandeln ist eine Aufgabe, der wir Grünen uns im Allgemeinen mit herausragender Intensität annehmen. Im Vorfeld dieser konkreten Abstimmung haben wir das nicht getan. Wir haben das enorme Spannungsfeld zwischen Schutz- und Freiheitsrechten nicht ausreichend beachtet. Die Zuspitzung der Kritik an dem „Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsstrukturen“ auf die Begriffsschöpfung „Zensursula“ war für mich nahezu unerträglich. Die Beurteilung der komplexen Thematik wurde radikal auf den Zusammenhang Kinderpornographie und Zensur verkürzt. Für alle jenseits der Internet-Community, die zu dem komplexen Argumentationshintergrund keinen Zugang haben, heißt das: Grüne wollen keine Zensur bei Kinderpornographie. Nicht unbedingt eine positive Botschaft. Das Spannungsfeld Freiheit im Netz – Bekämpfung der Kinderpornographie mit ALLEN Mitteln ist ein klassischer Wertekonflikt. Ich stehe dazu, dass für mich Schutzrechte von Kindern über der Freiheit im Netz stehen. Ich habe dem Gesetz wegen seiner Defizite nicht zugestimmt – aber auch, weil Parteitagsbeschlüsse, auch wenn sie ohne angemessene Debatte zustande gekommen sind, Bindewirkung haben. |
Daniel Mouratidis:
Kinderpornografie gehört zu den widerwärtigsten Verbrechen, die wir kennen. Hinter jedem Opfer steht ein erschütterndes, persönliches Schicksal. Wir sind uns einig darin, der Herstellung und Verbreitung dieser Materialien den Riegel vorzuschieben. |
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