Weiter zum Inhalt
Alkoholverbot
03Aug

Alkoholverbot – keine voreiligen Schuldzuweisungen bitte

Der VGH hat das Freiburger Alkoholverbot in einer bemerkenswert liberalen Entscheidung gekippt und Eingriffsrechte der Kommunen und Polizei an konkret vorliegende Gefahrensituationen geknüpft. Das erinnert an die republikanische Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Antiterrorgesetzgebung der letzte Zeit.
Das Urteil kann kein Grund zum Jammern sein, aber auch keinen Anlass bieten, jetzt möglichst scharfe und weitgehende Generalermächtigungen für Verbote im Polizeigesetz des Landes zu fordern. Es gab eine unglückliche Formulierung in einer Mitteilung meiner Fraktion, die seitdem viele Interpretationen hervorruft. Richtig ist, dass Kommunen die Möglichkeit haben müssen, gegen konkret stattfindende Saufexzesse und Gewalt auf öffentlichen Plätzen – und die gibt es halt – vorzugehen. Da muss in Kenntnis der schriftlichen Urteilsgründe des VGH sehr sorgfältig geprüft werden, ob das vorhandene Instrumentarium ausreicht. Auf Anhieb spricht vieles dafür. Was es in der – richtigen und notwendigen! – Auseinandersetzung gegen Saufexzesse und alles, was damit zusammenhängt – nicht geben kann und darf, ist eine Abkehr von der grünen Bürgerrechtspolitik der letzten Jahre. Es gäbe auch keinerlei Grund dafür. Deswegen kann letztlich auch niemand eine Pauschalermächtigung im Landespolizeirecht wollen, die bürgerliche Grundrechte und individuelle Freiheiten einfach einschränken kann. Über die richtigen und angemessenen gesellschaftlichen Antworten auf Saufen und Gewalt in den Kommunen sollten wir uns weiter streiten. Als innenpolitischer Sprecher der Landstagsfraktion darf ich Euch aber mitteilen, dass diese nicht in der Ecke steht, in die sie durch unglückliche Formulierungen zum Teil unbeabsichtigt geraten ist, in der sie manch Interessierter aber auch gerne sähe. Auch das gehört zur Wahrheit.


Artikel versenden: Post to Facebook Post to Twitter       Artikel kommentieren: 16 Kommentare

28Jul

Grünzeug am Mittwoch 025: Grünes Alkoholverbot war gestern

 

Thorsten Deppner

Gastbeitrag von Thorsten Deppner, GruenesFreiburg, zum VGH-Urteil gegen das Freiburger Alkoholverbot

* * *

Das Freiburger Alkoholverbot ist gekippt. Auf den Normenkontrollantrag eines Mitglieds des Freiburger Arbeitskreises kritischer Juristinnen und Juristen (akj) hin hat der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) das auch von der grünen Gemeinderatsfraktion und OB Dieter Salomon mitgetragene Alkoholverbot für rechtswidrig und nichtig erklärt.

Im Freiburger Ausgehviertel war es in den Nächten auf Samstag sowie vor Sonn- und Feiertagen von 22 Uhr an verboten, unter freiem Himmel Alkohol zu konsumieren oder „in Konsumabsicht mit sich zu führen“. Zweck dieser Verbotsverordnung war vorgeblich der Schutz vor gewalttätigen Auseinandersetzungen, die in den Augen von Stadt und Polizei in den letzten Jahren „dramatisch“ zugenommen hatten. Dass das pauschale Verbieten des öffentlichen Alkoholkonsums (in Kneipen und Diskos war der selbstverständlich noch erlaubt) einen zu weitgehenden Eingriff darstellt hat der VGH nun eindrücklich festgestellt – und auch darauf verwiesen, dass ein polizeiliches Einschreiten im Einzelfall bei oder unmittelbar vor Gewalttaten bereits auf Grundlage des bestehenden Polizeigesetzes möglich ist. Ein Punkt, den KritikerInnen der symbolischen „Wir-tun-was“-Verbotspolitik von Anfang an betont hatten.

Gerade die grüne Gemeinderatsfraktion ist nun aufgefordert, sich auf alte grüne Tugenden zurückzubesinnen: Differenzierte Sachpolitik im Sinne der Bürgerrechte. Von OB Salomon ist das wohl nicht mehr zu erwarten – er fordert nun von der Landesregierung eine Verschärfung des Polizeigesetzes.


Artikel versenden: Post to Facebook Post to Twitter       Artikel kommentieren: 25 Kommentare

Valides XHTML & CSS. Realisiert mit Wordpress und dem Blum-O-Matic -Theme von kre8tiv.
49 Datenbankanfragen in 0.708 Sekunden · Anmelden