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05Mrz

Freitags aus Freiburg Nr. 13: Aufwachen, die Herren Mappus, Westerwelle und Goll!

Es ist schon unglaublich, mit welchen Tatsachenverdrehungen derzeit ALG II-Empfänger_innen schlecht gemacht werden.

Ministerpräsident Mappus meint anmahnen zu müssen, dass „derjenige, der morgens aufsteht und arbeitet, mehr haben muss als der, der liegen bleibt“. Nun ist erstens der Alltag der wenigsten ALG II-EmpfängerInnen vom morgendlichen gemütlich im Bett bleiben geprägt, zweitens hat der Paritätische Wohlfahrtsverband gerade in einer Studie belegt, dass das sogenannte Lohnabstandsgebot in Deutschland erfüllt ist. Meine Replik auf Mappus findet ihr hier.

Vizekanzler Westerwelle meint zu wissen, es gebe „zu viele Fälle, in denen die Leistungen, die eigentlich für die Kinder gedacht sind, in einen neuen Fernseher investiert werden.“ Und das direkt nach dem Karlsruher Urteil, in dem festgestellt wurde, dass die bisherigen Regelsätze für Kinder keine gerechte Bildungsbeteiligung ermöglichen. Wer steht denn da der Chancengerechtigkeit im Wege?

Vizeministerpräsident Goll wiederum überwand mal kurz sein schweres Leiden an möglichen rechtlichen Risiken beim Kauf der Steuersünder_innen-CDs, um Westerwelle zur Seite zu springen. Politik würde nach dem Prinzip Brot und Spiele betrieben, der Staat könne nicht die Folgen jeder individuellen Lebensentscheidung abfedern. Am selben Tag war in der Zeitung zu lesen, die Insolvenzen in der Region Stuttgart seien im letzten Jahr um 20 Prozent gestiegen, vor allem betreffe es kleinere, von Zuliefern abhängige Betriebe. Deren Mitarbeiter hatten bestimmt individuell geplant, wg. riskanter Börsenspekulationen u.a. in den USA, der folgenden Finanz- und darauf folgenden Wirtschaftskrise ihren Job zu verlieren, oder?

Vielleicht sollten die schwarz-gelben Herren mal z.B. die Studie des IAB zum Engagement von ALG II-Empfänger_innen lesen.  Dort wird ihnen Aktivität und Flexibilität bescheinigt. Sich beim Forschungsinstitut der Arbeitsagentur schlau zu machen, bevor man mit haltlosen Argumenten auf andere einkloppt, könnte man von ausgeschlafenen Politiker_innen schon erwarten. Das haben die Herren aber wohl verpennt.

Wir werden sie wachrütteln,

Silke

P.S.: Selbstverständlich gibt es auch beim ALG II Leistungsmissbrauch, die Sanktionsrate liegt in Baden-Württemberg bei ca. 3%. Und es gibt Familien, die ihre Kinder nicht ausreichend fördern (können). Öffentliche Diffamierung aller durch Regierungschefs oder -mitglieder hilft da aber sicher nicht weiter. Zumindest den wirklichen finanziellen Schaden richten ganz andere an, siehe Steuersünder_innen-CD.

P.S.S: Hoffentlich ist die CD vom vielen hin- und her reichen jetzt nicht so verkratzt, dass die Daten nicht mehr auslesbar sind.


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03Mrz

Polizeigesetz des Landes verstößt gegen die Verfassung

Das Karlsruher Grundsatzurteil zur Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten hat unmittelbare Auswirkung für Baden-Württemberg. Das Polizeigesetz von 2008 ist nicht mehr zu halten. Mindestens Artikel 23 a, der die Erhebung und Nutzung von Telekommunikationsdaten regelt, ist klar verfassungswidrig. Wir fordern deswegen Innenminister Rech auf, die bisher geübte Praxis der polizeilichen Vormerkung für bei den Providern gespeicherte Daten unverzüglich zu beenden und entsprechende Datensätze löschen zu lassen. Außerdem muss Rech nun eine Novelle zum Polizeigesetz vorlegen. In diesem Zug können eine Reihe weiterer strittiger Fragen geklärt werden, wie z.B. die geplante Erfassung von KFZ-Kennzeichen.

Ausdrücklich begrüßen wir das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts. Im bisher umfangreichsten Massenklageverfahren in der Geschichte des Gerichts hatten ca. 35 000 Bürger Beschwerde gegen das seit 2008 geltende Bundesgesetz eingelegt, das eine EU-Richtlinie umsetzt. Ich selbst war, zusammen mit vielen Grünen aus Baden-Württemberg an der Verfassungsbeschwerde beteiligt.

Mit diesem Urteil bestätigt Karlsruhe seinen klaren Kurs zum Schutz der Persönlichkeitsgrundrechte in den vergangenen Jahren. Deutlich wird nun auch, dass die Verbindungsdaten viel sensibler sind als bisher angenommen wurde. Sie erlauben eine effizientere Auswertung als Gesprächsinhalte und ermöglichen konkrete Rückschlüsse auf persönliches Verhalten und das soziale Umfeld von Betroffenen. Zudem macht die neue Handy-Generation Mobilgeräte zu regelrechten Ortungswanzen.

Weitere Infos gibt es unter: www.vorratsdatenspeicherung.de


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02Mrz

Grünzeug am Mittwoch 056: Linda, Amflora, Xynthia und die Piratinnen

Die Tage sind kürzer geworden. Nicht der Frühling, der hat, mal abgesehen von Xynthia, den umgekehrten Effekt, sondern das Erdbeben in Chile. Sagt jedenfalls die NASA – es geht um Mikrosekunden. Apropos Frühling: der IPCC-Bericht enthält zwar Fehler – aber keine, die den Klimawandel als solchen in Frage stellen. Weshalb, erklärt Hermann Ott. Welche Aussagen der IPCC-Bericht zur Kartoffelernte enthält, ist mir nicht bekannt. Kartoffeln sind allerdings heute durchaus Thema. Weil die EU-Kommission den Anbau der BASF-Genkartoffel Amflora genehmigt hat. Es gibt aber auch gute Nachrichten: Linda is back – und darf jetzt lizenzfrei angebaut und vermehrt werden. Statt vom Kartoffelacker zu Ackermann und von da zu Westerwelle zu kommen (Wie wär’s mit einem Gesetz zur genauen Offenlegung aller Parteieinnahmen?) – springe ich lieber von der bisher im Fall Linda notwendigen Biopiraterie zur Piratenpartei. Deren Parteigründungsprozess macht Fortschritte. Nach „Junge-Freiheit“-Interviews und Kriegsfans im Bundesvorstand sorgt jetzt die Gender-Thematik für Furore. Trotz der Ausheblung jeglicher real existierender Diskriminierungen per Satzungsdefinition („der Pirat hat kein Geschlecht“), wurde vorgeschlagen, eine Mailingliste nur für weibliche Mitglieder einzurichten. Aus grüner Sicht ein ganz normaler Vorgang – bei Piratens Auslöser einer Löschdebatte, die es bis in den Spiegel schaffte. Und beim Herzensthema Vorratsdatenspeicherung? Da jubeln Piraten noch, wo Grüne schon analysieren.


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01Mrz

Innenministerium klammert bei landesweiter Überprüfung von Waffenbesitzern Sportschützen und Jäger aus

Die Landesregierung geht bei den Waffenkontrollen im Land offensichtlich mit unterschiedlichen Maßstäben vor. Bei den unangemeldeten Kontrollen im Oktober 2009 wurden Sportschützen und Jäger von vorneherein ausgenommen. Das ist mit der vom Gesetz geforderten Gleichbehandlung nicht zu vereinbaren.“

Als Konsequenz aus dem Amoklauf von Winnenden und Wendlingen und in Folge des neuen Waffenrechts des Bundes hatte das baden-württembergische Innenministerium im Oktober 2009 angeordnet, landesweit alle Waffenbesitzer auf die ordnungsgemäße Aufbewahrung ihrer Waffen hin zu überprüfen. Die Vorlage des entsprechenden Nachweises musste von den Betroffenen bis Ende Oktober 2009 erbracht werden. Die im Waffengesetz vorgesehenen verdachtsabhängigen Kontrollen wurden bei dieser landesweiten Aktion dann bei denjenigen Waffenbesitzern durchgeführt, die bis zum Stichtag keine Nachweise über die Aufbewahrung ihrer Waffen vorgelegt hatten. Eine ganze Reihe von kommunalen Waffenbehörden hatte für diese Rückmeldung spätere Fristen eingeräumt. Um auch denen die Teilnahme an der ersten landesweiten Überprüfung seit etlichen Jahren zu ermöglichen, hatte das Innenministerium zusätzlich angeordnet, unangekündigte Kontrollen von Waffenbesitzern durchzuführen.

In ihrer Stellungnahme auf einen Grünen-Antrag muss die Landesregierung nun einräumen, dass bei den unangekündigten Kontrollen Sportschützen und Jägern ausdrücklich ausgenommen wurden. Das aber geht auf keinen Fall. Es kann keine Waffenkontrollen 1. und 2. Klasse geben. Tatsächlich waren von den unangekündigten Hausbesuchen nur Besitzer von geerbten oder von alten Waffen betroffen, sowie Waffen- und Munitionssammler. Das kann natürlich nicht angehen. Nur die strikte Gleichbehandlung aller Waffenbesitzer wird die neuen Kontrollen mit den erweiterten Befugnissen erfolgreich machen und die nötige Akzeptanz verschaffen.

Die Stellungnahme der Landesregierung macht weiter deutlich, dass die Landesregierung sich beim Thema Waffenbesitz immer noch „im Blindflug“ befindet.
Es liegen keine Angaben vor, in wie vielen Fällen Verstöße gegen die Aufbewahrungsvorschriften festgestellt wurden. Landesregierung und Waffenbehörden wissen noch nicht einmal, über wie viele Waffen jeder einzelne Waffenbesitzer verfügt. Die Grünen sehen sich in ihrer Forderung bestätigt, die Einführung eines landesweiten elektronischen Waffenregisters zu beschleunigen.


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26Feb

Freitags aus Freiburg Nr. 12: Tigerentenvirus in Stuttgart

Die meisten finden ja, der Tigerente wird bitteres Unrecht getan, wird sie in Zusammenhang mit dem zankenden Koalitionshaufen in Berlin gebracht. Doch nun droht ihr noch mehr Ungemach: Die baden-württembergische Tigerentenvariante nimmt sich aktuell ein Vorbild an der Berliner Kollegin. In Sachen Steuer-CD ist der Koalitionsfriede dahin. FDP-Goll (Justizminister) lehnt den Kauf strikt ab, weil er ihn rechtsstaatlich nicht für vertretbar hält. Es wirkt schon ein bisschen dramatisiert, wenn er den Kauf für Hehlerei hält, wird der rechtliche Rahmen vom Bund doch ganz anders eingeschätzt. Und er hätte ja auch einfach vor zwei Jahren den grünen Vorstoß anlässlich der Lichtensteinaffairen aufgreifen können und eine rechtliche Grundlage schaffen.
CDU-Stächele (Finanzminister) hält die rechtlichen Probleme für überwindbar und schließt sich der Argumentation des Bundes an, in der Abwägung zwischen illegaler Herkunft der Daten und dem Auftrag der Bekämpfung von Straftaten wie Steuerbetrug könne und solle man die CD kaufen.
Die gelben und schwarzen Streifen der Tigerente also auch hierzulande deutlich im Konflikt Dazwischen eingeklemmt: Stefan Mappus. Der hat nun nach längerem Hin und Her tatkräftig entscheiden: Da sollen sich mal besser andere die Finger schmutzig machen, die CD können ja vom Bund gekauft werden. Für diesen entscheidungsstarken Führungsstil hat er sich eigentlich den Angela-Merkel-Orden am Bande verdient.
Fazit, mit Renate Künast gesprochen: Aus diesen Ehen wird nichts mehr. Höchste Zeit, dass Tigerenten wieder für die Suche nach Panama (ist das nicht auch ein Steuerparadies?) stehen und das Regieren wieder anderen überlassen.


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