Das Bundesverfassungsgericht hat heute in einer lange erwarteten und wohl durchaus kontroversen Entscheidung die Fünf-Prozent-Hürde gekippt – für die Wahlen zum Europaparlament. Damit ist dort – ähnlich wie in den meisten Kommunalwahlrechten – keine künstliche Hürde mehr vorhanden, sondern es erhält einen Sitz, wer genügend Stimmen für mindestens einen Sitz zusammenbekommt.
Die Entscheidung beruft sich darauf, dass – anders als beim Bundestag oder bei den Landtagen – im Europaparlament keine unbedingte stabile Regierungsmehrheit gegeben sein muss. Das ist schade, weil das bedeutet, das die Fünf-Prozent-Hürde für andere Wahlen nicht so schnell fallen wird.
Was ist an der Hürde verfassungswidrig? Dass die Stimmen von in dem Fall 11 Prozent der WählerInnen völlig bedeutungslos waren für die Zusammensetzung der deutschen ParlamentarierInnen im Europaparlament. Damit wirkt die Fünf-Prozent-Hürde verzerrend. Derselbe Effekt tritt allerdings auch bei anderen Wahlen auf – und macht es dann beispielsweise notwendig, zu argumentieren, dass PiratInnen lieber grün wählen sollen, um schwarz-gelb zu verhindern. Ohne Fünf-Prozent-Hürde sähe das prinzipiell anders aus.
Kurz und gut: ich finde das Urteil richtig. Es wird sicherlich für ein zersplitterteres Parlament sorgen, aber auch dafür, dass das Spektrum der in der Bevölkerung vertretenen Meinungen besser abgebildet wird. Das Zersplittern kann sich über die Fraktionsbildung im EP wieder geben – so ist’s auch in vielen Gemeinderäten. Wenn die Piratenpartei, die ödp oder die Grauen einen oder zwei Sitze bekommen, sehe ich daran nichts schlimmes.
Jetzt argumentieren manche mit den REPs oder der NPD, die dann im nächsten Parlament sitzen werden. Das ist gut möglich. Aber hier ist mir ein demokratischeres Wahlrecht wichtiger. Rechtsextreme und rechtspopulistische Parteien sind nicht dann ein Problem, wenn sie mit ein oder zwei Sitzen in Parlamenten vertreten sind, und sich dort meist sehr schnell selbst entlarven, sondern dann, wenn 15, 20 oder gar 30 Prozent der Bevölkerung ihnen zustimmen. Das in Deutschland auf Dauer zu verhindern, ist der Kampf, der geführt werden muss – aber nicht über den Umweg Wahlrecht!
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Die GRÜNE JUGEND hat auf ihrem letzten Bundeskongress auch ein Beschluss zum Wahlrecht gefasst: http://www.gruene-jugend.de/beschluesse/949254.html Dort die Einführung einer 3%-Hürde bei bundesweiten Wahlen gefordert in Verbindung mit einer Alternativstimme.
Klingt für mich nach einer guten Kompromisslösung.
Der Beschluss der Grünen Jugend ist wegen der Alternativstimme verfassungswidrig!
Und 3% sind noch zu viel ;)
Der Beschluss der Grünen Jugend wurde leider mit großer Mehrheit angenommen. Eine weitere Person und ich forderten ursprünglich die Abschaffung: http://www.kongress.morgengruen.org/kongress/antrag/12-09-2011/schluss-mit-dem-machtmonopol
Warum ist die Alternativstimme verfassungswidrig? Ich finde da auf die Schnelle jetzt keinen Artikel, der die direkt verbieten würde…
Interessanterweise haben sich die Grünen Europaabgeordneten (Heide Rühle) im Vorfeld gegen die Abschaffung der 5 % -Hürde ausgesprochen.
Ich war und bin offen gesagt verärgert bis geschockt über so viel Egoismus und Ablegen urgrüner Wurzeln.
Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern, wenn es mir heute anders herum mehr nützt.