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Grünes & Innen, Demokratie & Recht » Zur Kriminalstatistik: Bürgernahe Polizei statt Bürgerüberwachung!
15Mrz

Zur Kriminalstatistik: Bürgernahe Polizei statt Bürgerüberwachung!

Die von der Landesregierung geplante flächendeckende Ausweitung von Videoüberwachung ist kein Allheilmittel zur Verhinderung von Gewalt im öffentlichen Raum. Es gibt Bereiche, da stärken Kameras schon das subjektive Sicherheitsgefühl von Menschen, so z.B. abends und nachts in Bussen und S-Bahnen. Das macht Sinn. Die Kamera künftig an jeder Ecke in unseren Kommunen aber kann weder ständig kontrolliert werden noch Gewalttaten verhindern. Stattdessen werden mit den flächendeckenden Aufzeichnungen wahre Datenfriedhöfe angelegt. Nicht einmal das Personal ist vorhanden, um die zu erwartenden Datenmengen auszuwerten. In der Abwägung zwischen dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Bürger und völlig unbestimmten Sicherheitszwecken muss mit Augenmaß vorgegangen werden und sehr eng umrissene Einsatzmöglichkeiten für Videoüberwachung gelten. So wie Rech das will, kommt das für uns nicht in Frage. Da muss der Schutz der Persönlichkeitsrechte der Bürger eindeutig den Vorrang haben.

Es muss vielmehr eine Rückkehr zu einer präsenten bürgernahen Polizei in den Gemeinden bei Volksfesten und großen Menschenansammlungen geben. Die Polizei kann keine Kamera ersetzen, deshalb ist die zunehmende Gewalt gegen Polizisten für uns ein ernstes Thema. Wir brauchen ein gesellschaftliches Bündnis, das derartige Gewalt ächtet.

Zum „Sicherheitseuro“, der vom Innenminister als Zuschlag zu den Fußballeintrittsgeldern ins Gespräch gebracht wurde muss bemerkt werden, dass die ewigen Debatten über die ausufernden Kosten für Sicherheit rund um Fußballspiele aller Ligen endlich ein Ergebnis haben müssten. An der Aufgabenteilung, hier Zuständigkeit der Vereine in den Stadien, dort Zuständigkeit der Polizei rund um die Stadien, kann sich aus Rechtsgründen nichts ändern. Wir sind nicht für die Ausdehnung der Kompetenzen von Sicherheitsdiensten in den öffentlichen Raum hinein. Es muss aber geklärt werden, ob nicht mindestens die Vereine der 1. bis 3. Liga ihren Beitrag zur Deckung der den hohen Kosten von Polizeieinsätzen leisten können.

Hinweis:
Der aktuelle, noch nicht beantwortete Antrag der Landtagsgrünen zum Thema Videoüberwachung ist hier zu finden: http://www.landtag-bw.de/dokumente/initiativen/initiativen.asp?Art=AN&Drs=14_5932

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Kommentare

  1. Jörg Rupp15. März 2010

    Die Kamera im Parkhaus ist nur zu ertragen, wenn in einem Häuschen ein Aufseher sitzt, der die Bilder direkt auswertet. Dasselbe gilt für Straßenbahn, öffentliche Plätze, Bahnhöfe. Sonst ersetzen diese Kameras reguläre Arbeitsplätze. Der Sicherheit würde auch genüge getan, wenn Menschen in Bussen mitfahren würden und so nicht nur Vandalismus verhindern könnten, sondern auch gleichzeitig Ansprechpartner wären. Das lässt sich auf beinahe jede Situation übertragen. Wer das bezahlen soll? Nun, ich denke, wir finden sicherlich genügend unnötige Ausgaben, die wir statt dessen streichen können.

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  2. thd15. März 2010

    Also ich wüsste ehrlich gesagt nicht, was die „Steigerung des Sicherheitsgefühls“ für ein Rechtsgut sein soll, das – insbesondere für uns Grüne – einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung rechtfertigen könnte, den jede Videoüberwachung darstellt.
    Einzig die konkrete Verhinderung von Gewalttaten mag eine Videoüberwachung im Einzelfall rechtfertigen können – das bloße subjektive Sicherheitsempfinden (das im übrigen nach kriminologischen Untersuchungen so irrational ist, dass es gerade bei den Bevölkerungsschichten am niedrigsten ausgeprägt ist, die statistisch am wenigsten von Straftaten betroffen sind) jedenfalls kann für einen bürgerrechtlich denkenden Menschen allenfalls Anlass für Aufklärungsarbeit, sicherlich aber nicht für Grundrechtseingriffe sein.

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  3. Oliver Zöllich15. März 2010

    nun, die „flächendeckende Ausweitung von Videoüberwachung“ ist wirklich keine Option. Das bewirkt nichts – nicht einmal Abschreckung!
    Aber Videoüberwachung ist auch keine Bedrohung für uns Bürger, sondern richtig eingesetzt, ein sehr gutes Hilfsmittel. Eine Videoüberwachung greift erst in die Grundrechte der Bürger ein, wenn sich ein Anderer die aufgezeichneten Bilder anschaut.
    „Live“ kann man sich die Überwachungskameras nicht alle anschauen – das kann man auch keinem zumuten.
    Alle reden immer über die „böse“ Videoüberwachung, dabei ist das Problem ja nicht die Kamera, sondern der Mensch der darüber wacht! Da steckt das Problem! Eine Videoüberwachung kann jederman betreiben – eine Kontrolle der Überwacher findet im Grunde nicht statt!
    Videoüberwachung wird in den kommenden Jahren massiv ausgebaut werden und das ist auch an sehr vielen Punkten sehr notwendig. Laßt uns endlich über die wirklichen Probleme reden und sie anpacken bevor der Wildwuchs an Überwachungskameras unüberschaubar wird!

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