Für die frühere Mitarbeiterin eines Zulieferers für die Wattestäbchen-Produktion hatte die Aufklärung der Nicht-Existenz der sog. „Phantom-Mörderin“ schlimme Folgen. Die Identität der Frau, deren DNA-Spuren unbeabsichtigt an die Wattestäbchen gelangt waren, wurde preisgegeben. Die Frau erkrankte aufgrund des enormen öffentlichen Wirbels um ihre Person und musste u.a. zu einem längeren stationären Aufenthalt ins Krankenhaus. Unter den Folgen leidet sie bis heute noch. Für mich ist diese schwerwiegende Verletzung der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Frau Anlass, von Innenminister Rech Aufklärung zu verlangen, wer für die Preisgabe ihrer Identität verantwortlich ist. Es können ja nur wenige Personen in Frage kommen, die entweder mit den Ermittlungen direkt zu tun oder sie mit erlebt haben.
Das Innenministerium hat in seiner Stellungnahme auf einen Antrag von mir jetzt ausdrücklich nicht ausgeschlossen, dass entsprechende Informationen auch aus „Ermittlerkreisen“ an die Öffentlichkeit gelangen konnten. Zugleich werden aber frühere Aussagen des LKA-Präsidenten bekräftigt, wonach die Speichelproben der betroffenen Frauen aus dem bayerischen Zulieferbetrieb anonymisiert worden seien. Diese Anonymisierung soll wegen des kleinen Personenkreises, der für die Untersuchungen in Frage gekommen war, weitgehender gewesen sein als sonst üblich. Eine nachträgliche Zuordnung sollte angeblich damit ausgeschlossen werden. Der gesamte Vorgang ist aber weiterhin klärungsbedürftig.
Was stimmt jetzt, wurden die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Frau von den Ermittlungsbehörden gewahrt oder nicht? Wo ist die undichte Stelle? Warum wurden keine Befragungen der mit den Ermittlungen betrauten Personen durchgeführt?
Was die Frau durchmachen musste, ist schließlich kein Kavaliersdelikt. Es reicht daher nicht, wenn der Innenminister etwas nicht ausschließen kann. Da es mehrfach in den letzten Wochen Spekulationen gegeben hat, dass die Preisgabe der Identität der betroffenen Frau durch Ermittlungsbehörden erfolgt sei, muss das jetzt dringend aufgeklärt werden. Sonst ist die polizeiliche Garantie des Persönlichkeitsschutzes nichts mehr wert. Damit steht aber einiges auf dem Spiel, denn dieser Persönlichkeitsschutz war rechtlich zwingend. Die Frau war schließlich völlig unverdächtig und hatte ihre DNA-Probe freiwillig abgegeben. Sie musste sich auf den Schutz ihrer Identität verlassen können.
Hier ist die TrackBack URL und der Kommentar-Feed des Artikels. Du kannst den Artikel auch auf Twitter oder Facebook posten.









Eigentlich hätte der Innenminister nach diesern Entwicklungspannen, den dreisten Lügen und dann noch der Aufdeckung der Frau seinen Hut nehmen müssen.