Der VGH hat das Freiburger Alkoholverbot in einer bemerkenswert liberalen Entscheidung gekippt und Eingriffsrechte der Kommunen und Polizei an konkret vorliegende Gefahrensituationen geknüpft. Das erinnert an die republikanische Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Antiterrorgesetzgebung der letzte Zeit.
Das Urteil kann kein Grund zum Jammern sein, aber auch keinen Anlass bieten, jetzt möglichst scharfe und weitgehende Generalermächtigungen für Verbote im Polizeigesetz des Landes zu fordern. Es gab eine unglückliche Formulierung in einer Mitteilung meiner Fraktion, die seitdem viele Interpretationen hervorruft. Richtig ist, dass Kommunen die Möglichkeit haben müssen, gegen konkret stattfindende Saufexzesse und Gewalt auf öffentlichen Plätzen – und die gibt es halt – vorzugehen. Da muss in Kenntnis der schriftlichen Urteilsgründe des VGH sehr sorgfältig geprüft werden, ob das vorhandene Instrumentarium ausreicht. Auf Anhieb spricht vieles dafür. Was es in der – richtigen und notwendigen! – Auseinandersetzung gegen Saufexzesse und alles, was damit zusammenhängt – nicht geben kann und darf, ist eine Abkehr von der grünen Bürgerrechtspolitik der letzten Jahre. Es gäbe auch keinerlei Grund dafür. Deswegen kann letztlich auch niemand eine Pauschalermächtigung im Landespolizeirecht wollen, die bürgerliche Grundrechte und individuelle Freiheiten einfach einschränken kann. Über die richtigen und angemessenen gesellschaftlichen Antworten auf Saufen und Gewalt in den Kommunen sollten wir uns weiter streiten. Als innenpolitischer Sprecher der Landstagsfraktion darf ich Euch aber mitteilen, dass diese nicht in der Ecke steht, in die sie durch unglückliche Formulierungen zum Teil unbeabsichtigt geraten ist, in der sie manch Interessierter aber auch gerne sähe. Auch das gehört zur Wahrheit.
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Lieber Uli,
vielen Dank für diese Klarstellung!
Thorsten
Ich bin auch sehr froh über diese Klarstellung, denn für mich klang die Pressemitteilung auch so wie sie die meisten anderen verstanden haben.
@ till. Ich lese gerade folgendes in deinem Blog:
„Auch hier werde ich den Verdacht nicht los, dass es sich um ein Austesten handelte, wie weit grünes »law and order« gehen darf, ob die Unterstützung von OB Salomon wichtiger ist oder das Beibehalten der – auch vom Landesvorstand – unterstützen Bürgerrechtspolitik mit äußerst kritischem Blick auf Verbotsverfügungen und Polizeibefugnisse.“
Sowie:
„Warum blogge ich das? Weil ich die Parallelen zwischen beiden Fällen interessant finde – insbesondere auch hinsichtlich der instantanen Wahlkampfreaktionen.“
Ich möchte entschieden zurückweisen, dass es sich bei meinem Blogbeitrag hier um eine Wahlkampfreaktion gehandelt hat. Ich muss mich nicht im Wahlkampf befinden, um meine Grundüberzeugungen zu vertreten. Gute Grüne Bürgerrechtspolitik gehört da dazu.
@Uli: sorry für meine etwas umständliche Ausdrucksweise – mein letzter Satz zielte eher drauf ab, dass die Gegenseite, z.B. in der Person des weiter unten hier kommentierenden SPD-Mitglieds, sofort auf beides angesprungen ist.
Zum Absatz „… werde den Verdacht nicht los …“ – ich war in der Tat sehr verwundert über die PM – u.a. weil ich weiss, dass du der Fraktion angehörst, und für gute grüne Bürgerrechtspolitik stehst. Und dann in der PM „einstimmig“ usw. War für mich nicht so recht erklärbar, wie die PM zustande kam, ist mir immer noch nicht so recht erklärbar, muss hier auch nicht aufgedrösselt werden.
Kurz & gut: ich bin überzeugt davon, dass du persönlich zu der auch in diesem Beitrag dargestellten Position stehst und das auch vor der ganzen Debatte schon getan hast. Ich sehe nur leider auch andere Positionen in der Partei.
Wenn man extrem missverständliche Pressemitteilungen veröffentlicht, kommt es natürlich zu Reaktionen, die nicht erfreulich sind. Ist das ernsthaft eine Überraschung?
Außerdem: wir haben im September Bundestagswahl. Machen Sie keinen Bundestagswahlkampf, Herr Sckerl? Oder wie darf man die scharfe Reaktion Richtung Till verstehen?
Siehe oben in der Antwort auf den Kommentar von Uli Sckerl, den ich für seine bürgerrechtspolitische Position seit langem schätze. Mein letzter Satz ging eher in Richtung (Einzelpersonen aus der) SPD und Piratenpartei.
Na, nun bin ich schuld, dass die Grünen-Fraktion eine angeblich nur missverständliche Pressemitteilung rausgibt? :S
Bisher wurde sie noch nicht korrigiert, richtig?
Bist du nicht. Aber du hast es doch gerne als Wahlkampfsteilvorlage genommen, oder?
Natürlich; warum auch nicht?
Weil ich es bei der SPD immer noch unglaubwürdig finde, auf vermeintliche grüne Defizite zu verweisen.
@ Christian S.: Wie eben im SPD-Blog schon geschrieben:
Also was ich ja bemerkenswert finde ist die Fähigkeit dieses Bloggers zur konsequenten Vermeidung jeglicher (SPD-)Selbstreflexion. Salomon und die grüne Fraktion haben in Freiburg also eine Alkoholverbotsverordnung erlassen – ist das so? Nun, es ist ein Teil der Wahrheit. Der wohlweislich – im Übrigen auch schon von den Freiburger Jusos in ihrer sonst zu begrüßenden PM zum VGH-Urteil verschwiegene – andere Teil der Wahrheit ist, dass die Freiburger SPD-Fraktion dieser Verordnung durchaus auch – mit teilweise krass freiheitsfeindlicher Rhetorik – zugestimmt hat – und zwar mit weit größerer Mehrheit als die Grünen (jedenfalls bei der Verlängerung des Verbots).
Und was ganz fehlt ist, dass es maßgeblich die Freiburger SPD-Fraktion war, die die noch viel skandalösere „Randgruppen-Verordnung“ zur Vertreibung sozialer Randgruppen aus der Freiburger Innenstadt vorangetrieben hat. Die im Übrigen vom VGH am gleichen Tag auch aufgehoben wurde. Aber solch selbstkritische Reflexion der eigenen Positionen würde ja nicht zuletzt den schönen Titel dieses Beitrags kaputtmachen. Wär ja auch zu schade drum.
Muss ich ab sofort in Sack und Asche gehen und darf mich nicht mehr zu Wort melden, weil meine Bundestagsfraktion einen Fehler gemacht hat? Das ist eine seltsames Verständnis Deinerseits, finde ich.
Kommt drauf an, wie wichtig dir das Verhalten deiner BTF ist – ich gehe halt davon aus, dass das kein einmaliger Fehler war, sondern symptomatisch für die SPD ist. (Und schau dir an, wie oft den Grünen – auch von dir – 15 Enthaltungen und ein Bremer Fraktionschef vorgehalten werden). Besonders seltsam finde ich derartige Wahlkampfausschläge, wenn sie nicht als Privatperson (z.B. als Tweet) oder meinetwegen noch auf einem Projektblog wie rotstehtunsgut kommen, sondern in einem offiziellen Organ der SPD Baden-Württemberg veröffentlicht werden.
Aber vielleicht ist der rot-grüne Streit hier ja auch völlig fehl am Platz – mal schauen, ob die Landtagsopposition nach der parlamentarischen Sommerpause geschlossen gegen Polizeiermächtigungen vorgeht.
buße ist nicht nötig – mir würde es reichen, wenn du beim thema alkoholverbote dein engagement nach innen richten und darauf hinwirken würdest, dass sich die spd-landtagsfraktion nicht so illiberal positioniert wie die spd-gemeinderatsfraktion in freiburg (dazu ist leider offenbar zunächst wichtig, den parlamentariern klarzumachen, dass diese geplante ermächtigung nicht dasselbe ist wie das nächtliche verkaufsverbot an tankstellen…).
Anbei ein Beitrag von der “grünen Nanny” Lösch auf dem SPD-Blog:
Zu eurer info, da ihr ja nicht wisst welche Position die SPD hat, schaut auf die hp, dort könnt ihr seit 31.7.lesen, dass die SPD dazu längst einen Antrag eingebracht hat, die die haltung vom Innenminister bestärkt.
Ansonsten würde ich es begrüßen, wenn eure Einträge ein wenig sachlicher und weniger polemischger wären -im Gegensatz zur SPD haben wir noch keine Änderung des Polizeigesetzes gefordert.
Alkoholverbot: SPD begrüßt die Zustimmung des Innenministers zu einem SPD-Antrag
Reinhold Gall: Erfahrungen der Polizei in Freiburg positiv
Auf die Ankündigung des Innenministers, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeigesetzes einzubringen, reagiert die SPD-Landtagsfraktion positiv. Bereits gestern hatte sie einen Antrag eingebracht, der eine solche Gesetzesänderung fordert. Damit wollen die Sozialdemokraten den Kommunen die Möglichkeit geben, den Alkoholkonsum im öffentlichen Straßenraum einzuschränken.
Reinhold Gall, Parlamentarischer Geschäftsführer und Polizeisprecher der Fraktion: „Die Erfahrungen der Polizei in Freiburg im letzten Jahr haben den positiven Effekt eines Alkoholverbots im öffentlichen Raum gezeigt. Nach dem negativen Gerichtsurteil ist es nun an der Landesregierung, den Kommunen wieder die Möglichkeit zu verschaffen, den Alkoholkonsum auf der Straße einzuschränken. Wir freuen uns, dass der Innenminister so schnell einem SPD-Antrag folgt.“
Der VGH Mannheim hatte das Freiburger Alkoholverbot am 28. Juli für unwirksam erklärt, weil eine einschlägige gesetzliche Regelung im Polizeigesetz der Landesregierung fehle. Die SPD-Fraktion hatte daraufhin am 30. Juli einen Antrag eingebracht, mit dem die Landesregierung zur Ergänzung des Polizeigesetzes aufgefordert wird (Drucksache 14/4934).
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danke für den hinweis auf die autoritäre position der spd – rechts von der landesregierung wird’s langsam eng…
interessant, dass in der anfrage nur stadt und polizei zum bericht aufgefordert werden und die begründung bereits die gewünschte antwort (alkoholverbot sei effektiv und sinnvoll) mitliefert. da muss dringend zusätzlicher, neutraler sachverstand rein.
zu „im Gegensatz zur SPD haben wir noch keine Änderung des Polizeigesetzes gefordert“: die PM machte offenkundig den gegenteiligen eindruck. gut, dass das jetzt klargestellt wird.