Gastbeitrag von Thorsten Deppner, GruenesFreiburg, zum VGH-Urteil gegen das Freiburger Alkoholverbot
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Das Freiburger Alkoholverbot ist gekippt. Auf den Normenkontrollantrag eines Mitglieds des Freiburger Arbeitskreises kritischer Juristinnen und Juristen (akj) hin hat der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) das auch von der grünen Gemeinderatsfraktion und OB Dieter Salomon mitgetragene Alkoholverbot für rechtswidrig und nichtig erklärt.
Im Freiburger Ausgehviertel war es in den Nächten auf Samstag sowie vor Sonn- und Feiertagen von 22 Uhr an verboten, unter freiem Himmel Alkohol zu konsumieren oder „in Konsumabsicht mit sich zu führen“. Zweck dieser Verbotsverordnung war vorgeblich der Schutz vor gewalttätigen Auseinandersetzungen, die in den Augen von Stadt und Polizei in den letzten Jahren „dramatisch“ zugenommen hatten. Dass das pauschale Verbieten des öffentlichen Alkoholkonsums (in Kneipen und Diskos war der selbstverständlich noch erlaubt) einen zu weitgehenden Eingriff darstellt hat der VGH nun eindrücklich festgestellt – und auch darauf verwiesen, dass ein polizeiliches Einschreiten im Einzelfall bei oder unmittelbar vor Gewalttaten bereits auf Grundlage des bestehenden Polizeigesetzes möglich ist. Ein Punkt, den KritikerInnen der symbolischen „Wir-tun-was“-Verbotspolitik von Anfang an betont hatten.
Gerade die grüne Gemeinderatsfraktion ist nun aufgefordert, sich auf alte grüne Tugenden zurückzubesinnen: Differenzierte Sachpolitik im Sinne der Bürgerrechte. Von OB Salomon ist das wohl nicht mehr zu erwarten – er fordert nun von der Landesregierung eine Verschärfung des Polizeigesetzes.
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Ein Gastkommentar, sehr gute Idee! Aber nun zum Thema: Leider hat sich die Landtagsfraktion Salomons Haltung angeschlossen: „Die Grünen haben sich bei ihrer heutigen Fraktionssitzung einstimmig dafür ausgesprochen, im Landtag so bald wie möglich eine gesetzliche Grundlage zu verabschieden, damit Kommunen in Brennpunkten die Möglichkeit haben, gegen Alkoholkonsumexzesse und ihren Begleiterscheinungen vorgehen zu können.“ (Leider ist die PM noch nicht online gestellt). Was immer das auch heissen mag – es bereitet den Weg zu einer restriktiven Verbotspolitik. Der Entwurf zum Alkoholverkaufsverbot ging der Landtagsfraktion nicht weit genug.
Insgesamt ein ernüchterndes Fazit dieser Debatte bisher.
Vielleicht wäre es schlauer gewesen, erst einmal die ausführliche Begründung des VGH abzuwarten?
Inzwischen ist die PM der Fraktion online, siehe hier: Brigitte Lösch: VGH-Urteil muss berücksichtigt werden – Viel zu viele Ausnahmen im Gesetzentwurf der Landesregierung – Grüne: Gesetzentwurf zum Alkoholverkaufsverbot muss überarbeitet werden.
Kleine Beklügerung vorweg: Das Alkoholverbot galt auch in den Nächten auf Montag (von Freitag 22 Uhr bis Montagmorgen um sechs).
Ich finde es erbärmlich einfallslos vom Freiburger OB, nun in Stuttgart nach einem geänderten Polizeigesetz zu rufen. Welche Änderung möchte er wohl gerne bestellen? Dass die Gemeinden künftig zur Abwehr abstrakter Gefahren auch dann pauschal in unsere Freiheit eingreifen können, wenn von den „Normadressaten“ des Verbots ganz überwiegend gar keine Gefahr ausgeht?
Vorfahrt für den Polizeistaat, um politische Interessen durchzuboxen? Bestimmt nicht mit unserer grünen Landtagsfraktion! Nicht wahr Frau Lösch?
Ich bin auch erschrocken über diese Reaktion der Landtagsfraktion. Sehr erschrocken.
@Michael: Danke für die Ergänzung; die Sonntagnacht hatte ich tatsächlich vergessen.
@Daniel: Und, wird es eine Distanzierung des Lavo geben? Oder müssen wir auf die nächste LDK warten?
Bedrückend. Warum müssen die Grünen jetzt sogar die Landesregierung rechts überholen?
@thd: Ich habe bereits im Vorfeld meine Ablahnung kund getan – in diesem Blog, aber auch in der Presse und der Landtagsfraktionssitzung.
Ich halte es für sinniger, nun mal die Begründung des Urteils und die Bestrebungen der Landesregierung abzuwarten. Das wird sehr schwierig werden, einen rechtlichen Weg zu finden für diese ganzen Verbote.
find ich äußerst erschreckenswert, dass sich die Landtagsfraktion einer Partei, die eigentlich für eine liberale Drogenpolitik steht, so restriktiv verhält.
(Finde diese Position noch unerträglicher als die unseres Bremer Kollegen Güldner, der auf WeltOnline BürgerrechtlerInnen diffamiert. Als liberaler Grüner hat man es dieser Tage nicht leicht)
die Landtagsfraktion überholt die Landesregierung keineswegs rechts – wir werden dem Gesetzentwurf nicht zustimmen, weil er sein Ziel mit den vorgeschlagenen Maßnahmen nicht erreicht. Ihr wisst, dass ich immer dafür eingetreten bin, zum einen aufzuzeigen, dass Alkoholmißbrauch kein Jugendproblem ist, sondern ein gesamtgesellschaftliches und zum anderen, dass ein Bündel von Maßnahmen notwendig ist um Alkoholkonsum zu reduzieren:
dazu gehören vor allem gezielte Präventionangebote, zum anderen die Kontrolle von Jugendschutzgesetz und Ahndung bei Verstößen, Änderung im Gaststäöttengesetz und zum dritten eben auch die Reduzierung von Verfügbarkeit.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zum Alkoholverkaufsverbot zwischen 22 und 5 Uhr wird dem keineswegs gerecht. Die meisten haben sich vor 22 Uhr schon mit Alkohol eingedeckt. Deshalb müsste das Gesetz, wenn es wirkungsvoll sein soll viel früher greifen, etwa zwischen 20 und 6 Uhr.
Wir lehnen das Gesetz auch ab, weil wir den Kuhhandel mit der FDP unerträglich finden.
Zum einen die Verfügbarkeit einzuschränken und auf der anderen Seite eine Sperrzeitverkürzung einzuführen, die sich nur noch die Putzstunde beschränkt – das ist kontraproduktiv und ein reines Kompensationsgeschäft.
Das Thema Alkoholmißbrauch ist ein ernsthaftes Thema, dabei geht es weder um die Verteufelung von Alkohol aber auch nicht um den harmlosen Gebrauch – Rauschtrinken ist kein kavaliersdelikt und dass nun im zweiten Teil des Gesetzes das Gaststättengesetz geändert wird in der Form dass keine Flatrateangebote mehr gemacht werden dürfen findet meine vollste Zustimmung.
Hallo Brigitte, erstmal danke für deine Stellungnahme. Ich glaube, die Debatte und das „rechts überholen“ hier bezieht sich vor allem auf diesen Absatz aus der Pressemitteilung:
Kannst du dazu noch was sagen?
Gerade auf grund der fehlenden rechtlichen Grundlage die es in den Kommunen zum Alkoholverbot gibt, ist es unserer meinung nach notwendig eine rechtsverordnung zu haben, die nicht die gesamten menschen unter Generalverdacht stellt Alkoholabhängig und gewalttätig zu sein – genau dagegen verwahren wir uns als Grüne ja.
Wir befürworten eine rechtsverbindliche Regelung – das heisst aber noch lange nicht, dass wir inhaltlich für kommunale Alkoholverbote plädieren – ich auf jeden Fall nicht.
Liebe Brigitte,
was ich noch nicht verstehe: Warum bedarf es in euren Augen denn überhaupt einer neuen Regelung? Wie auch der VGH betont hat, verfügt die Polizei bei oder unmittelbar vor Gewalttaten bereits auf Grundlage des bestehenden Polizeigesetzes über ausreichende Eingriffsbefugnisse, um diese zu verhindern.
Einer neuen gesetzliche Grundlage bedürfte es also nur, wenn man eben solche pauschalen Alkoholverbote wie das in Freiburg eben gekippte tatsächlich durchsetzen wollte. Insofern verstehe ich eure Haltung nicht: Ihr wollt mehr Handlungsmöglichkeiten für die Kommunen (=weitergehende Eingriffsbefugnisse), aber „inhaltlich“ keine Alkoholverbote? Wie passt das zusammen?
Manchmal beschleicht mich der Eindruck, es werde davon ausgegangen ohne solche Alkoholverbote müsste die Polizei sehenden Auges danebenstehen, wenn Betrunkene aggressiv werden oder sich sogar prügeln – was selbstverständlich nicht der Fall ist.
die polizei schafft diesen falschen eindruck selbst und mit absicht (http://www.badische-zeitung.de/freiburg/gekipptes-alkoholverbot-freiburger-polizeichef-befuerchtet-zunehmende-gewalt).
das rechtfertigt aber nicht den auffällig hektischen und falschen beschluss der fraktion. es wirkt sogar so, als wisse frau lösch gar nicht, was eine polizeiverordnung ist: wie soll eine abstrakt-generelle regelung denn NICHT alle menschen treffen können?
spätestens seit dem vergleich des VGH mit einem allgemeinen badeverbot wegen eines ertrunkenen nichtschwimmers muss doch allen klar sein, dass solche polizeiverordnungen falsch sind. um im bild zu bleiben: gebraucht werden (wenige) rettungsschwimmer, helfen tut langfristig aber vor allem verbesserter schwimmunterricht. kein verbot.
Glückwunsch an die Studenten, die dieses irrsinnige Verbot gekippt haben!
Allerdings scheinen die GRÜNEN nichts daraus zu lernen. Aus welchen nicht nachvollziehbaren Gründen die Landtagsfraktion sich sofort zum Erfüllungsorgan (1stimmig) dekradiert ist ein starkes Stück!
Was allerdings tut die Basis und was der LAVO?
Bin gespannt wie sich das entwickeln wird!
Die Badische Zeitung reagiert auf die Online-Debatte hier – und ich muss zugeben, dass ich die Position der Landtagsfraktion immer noch nicht so ganz verstehe: eine gesetzliche Regelung, um das, was eh möglich ist (z.B. mehr Polizeipräsenz) zu erlauben?
@Till: Was mal wieder zeigt: Auch Journalisten lesen unseren Blog – gut so!
@Toni: Ich habe mich bereits im Vorfeld sehr klar gegen neue Verbotsregeln ausgesprochen – siehe auch den vorherigen Blogartikel. Wir werden dieses Thema aber sicherlich auch in einen der nächsten Landesvorstandssitzungen ansprechen. Durch das Urteil sollte eigentlich auch das Verkaufsverbot vom Tisch sein erstmal – das sehen wir heute nachmittag in der Debatte des Landtages.
na, das haben die grünen ja fein hinbekommen: http://www.bild.de/BILD/regional/stuttgart/dpa/2009/07/30/rech-will-alkoholverbot-auf-oeffentlichen.html
Achso stellen die Grünen jetzt neuerdings den Innenminister?
vielleicht hast du nicht mitbekommen, aber der eintrag und die kommentare hier handeln davon, dass ein grüner OB und die grüne landtagsfraktion eine solche regelung explizit gefordert hatten. zu einem zeitpunkt wohlgemerkt, als es von der landesregierung noch hieß, man sehe keinen regelungsbedarf. und die FDP hat sich noch immer nicht dazu geäußert. also wenn das keine steilvorlage für rech war, was dann?
Ich muss sagen, dass es mir hier ähnlich geht wie „filtor“ – auch wenn ich vermute, dass die Landesregierung letztlich ähnliches auch dann angekündigt hätte, wenn OB Salomon und die Landtagsfraktion anders gehandelt haben. Sollte die Pressemitteilung, die oben ja schon mit Brigitte Lösch diskutiert wird, tatsächlich anders gemeint sein – mir ist das immer noch nicht ganz klar – dann ist sie jedenfalls ziemlich unglücklich formuliert. Und würde dringend einer Richtigstellung bedürfen.
da ist in den letzten tagen einiges durcheinander gegangen, in der tat ist da auch unserer Pm vom letzten Dienstag ungenau.
Die Diskussion ging eigentlich um das Alkoholverkaufsverbot zwischen 22 und 5 Uhr, das wir als Fraktion auch ablehnen wollen, da mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das Gesetzesziel eben nicht erreicht wird. Das zweite ist einen Änderung des Polizeigesetzes um eine Generalermächtigung für Pauschalverbote zu bekommen. Darüber haben wir in der fraktion noch nicht diskutiert – in der Plenardebatte war meine Ausführung dazu, dass die VGH-Entscheidung bei der Verabschiedung des Alkoholverkaufsverbots mitberücksichtigt werden muß.
Danke für die Klarstellung – in der PM liest es sich tatsächlich so, als würde die Fraktion in Reaktion auf das VGH-Urteil einstimmig eine Generalermächtigung wollen. So hatte ich sie jedenfalls verstanden, und Thorsten wohl auch.
Kurzer Hinweis auf den Folgeeintrag, in dem Uli Sckerl MdL Stellung nimmt zu Thema und PM.
Falls das jemand in der taz diskutieren will – die hat das Thema „Saufverbote“ zum Streit der Woche gemacht.
IMHO bringen solche Verbote _gar nichts_, sie drängen nur die Sauferei in die Wohnungen, wo sie niemand sieht (oder irgendwo in die Pampa). Sicher, die Union würde eben dies als „Erfolg“ ansehen, nach dem Motto „Hauptsache, unsere greisen Wähler sehen nix“.
IMHO weitaus sinnvoller wäre eine deutliche (!) Erhöhung der Alkoholversteuerung. Das hier eingenommene Geld stecken wir dann direkt in die Bildung, dort kann man nämlich jeden Cent brauchen und es bekämpft die Ursache: Hoffnungslosigkeit.