Es gibt einen weiteren kleinen Verhandlungserfolg für die Kommunen und Länder bei der Umsetzung der Maßnahmen des „Konjunkturpaktes II“ . Die umstrittene „Zusätzlichkeitsklausel“ wurde am 2.3.09 bei Verhandlungen der Finanzminister der Länder und des Bundes entschärft.
Nach zahlreichen Beschwerden aus den Kommunalen Spitzenverbänden und Kritik im Landtag, insbesondere von uns Grünen, ist endlich Bewegung in die Sache gekommen. Bekanntlich war unter anderem umstritten, dass die Investitionen der Länder und Kommunen im Zeitraum 2009 bis 2011 die Investitionssumme der Jahre 2006 bis 2008 hätten übertreffen müssen, um als „zusätzlich“ zu gelten. In diesem Zusammenhang sollte dem Bund gegenüber den Ländern ein weit reichendes Rückforderungsrecht vorbehalten bleiben. Das wäre auch für die Kommunen im Rahmen des Finanzausgleichs natürlich nicht ohne negative Folgen geblieben. Damit aber wäre ein Erfolg des ausdrücklich positiven Teilpakets des „K II“ in den Kommunen sehr stark gefährdet worden. Das Risiko, hinterher mit Rückforderungen des Bundes konfrontiert zu werden, weil sich herausstellt, dass die Investitionssumme zu niedrig gewesen ist, wäre für Kommunen und Länder enorm gewesen. Nun wird es zu dieser strengen Handhabung nicht kommen. Bei der Beurteilung der „Zusätzlichkeit“ von Investitionen wird jetzt zusätzlich der längere Zeitraum 2004 bis 2008 als Vergleichsbasis dem der Jahre 2009 bis 2011 gegenüber gestellt. Außerdem müssen in den nächsten drei Jahren nur 60% der im neuen Vergleichszeitraum 2004 – 2008 getätigten Investitionen erreicht werden. Damit kommt es nicht zu der aberwitzigen Konstellation, dass Investitionen, die jetzt in einer Wirtschaftskrise vorgenommen werden, um überhaupt noch nachhaltige Effekte zu erzielen, diejenigen übertreffen müssen, die bei sprudelnden Steuereinnahmen möglich waren. Als Ergebnis der nachgeschobenen Bund-Länder-Verhandlungen hat sich die Rechtsgrundlage vor allem für die Kommunen verbessert. Sie können jetzt über die Verwendung der Mittel entscheiden. Wir sehen aber noch weiteren Korrekturbedarf in den Bund-Länder-Vereinbarungen zum „K II“. Der Bund hat nämlich über den Bundesrechnungshof die Ermächtigung erhalten, zur Überprüfung der „Zusätzlichkeit“ sogar in die Haushaltsunterlagen einzelner Gemeinden Einblick nehmen zu können. Das aber ist mit den ausschließlichen Länderzuständigkeiten für die Kommunen nicht vereinbar.
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Von Seiten der Kommunalen Landesverbände gibt es jetzt Umsetzungsrichtlinien für das „K II – Paket“, insbesondere zur Verwendung der pauschalierten Fördermittel. Eine Verwaltungsvorschrift der Landesregierung zur K II-Umsetzung soll es auch geben, die liegt uns aber noch nicht vor.
Die Umsetzungsrichtlinien können in meinem Stuttgarter Büro angefordert werden: hans-ulrich.sckerl@gruene.landtag-bw.de
Inzwischen liegt uns auch die Verwaltungsvorschrift vor. Interessierte können sie unter oben stehender Email anfordern.