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19Mrz

Freitags aus Freiburg Nr. 15: Drei Antworten auf vier Fragen

Was tut man, wenn die eigene Landesregierung sich weigert zu akzeptieren, dass die Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien schlicht nicht vereinbar ist, weil der billige Atom-Grundlaststrom die Netze verstopft?

Was tut man, wenn der eigene Ministerpräsident  flugs erklärt, Manipulation der Standortgutachten hin oder her, der Atommüll kommt in den Salzstock nach Gorleben, egal, was uns die Asse über die Eignung von Salzstöcken gelehrt hat?

Was tut man, wenn die eigene Landesregierung schon mal selber mit der EnBW über die Laufzeitverlängerung verhandelt, obwohl sie nicht zuständig ist und die Mehrheit der Bevölkerung im Land die Laufzeitverlängerung ablehnt?

Was tut man, wenn der Frühling anfängt und man sich wünscht, in einem klimaschonenden Bundesland voller Erneuerbarer Energien und ohne Atomkraftwerke zu leben?

Die Antworten:

Erstens: Demonstrieren! Wir sehen uns Sonntag in Kirchheim/Neckar am Bahnhof spätestens um 13 Uhr.

Zweitens: Atomstromfreien Öko-Strom beziehen!

Drittens: Die Landesregierung auswechseln!


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19Mrz

Bilanz der Bürgerrechte in Baden-Württemberg fällt zwiespältig aus – Das Landes-Polizeigesetz muss dringend auf den Prüfstand

Im Land geht die Diskussion über die Auswirkungen des Grundsatzurteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung weiter. Strittig ist nach wie vor, welchen Korrekturbedarf das Urteil für das Landespolizeigesetz ausgelöst hat.
Der Innenminister behauptet, sein Polizeigesetz habe Bestand. Die Grünen halten es dagegen in wichtigen Teilbereichen eindeutig für verfassungswidrig. Diese Einschätzung wird jetzt durch die Stellungnahme der Landesregierung auf einen Antrag der grünen Landtagsfraktion „Bilanz der Bürgerrechte in Baden-Württemberg“ (Drs. 14/5931) bestätigt. Der Innenminister muss darin einräumen, dass die Ermächtigung des Polizeigesetzes zur Nutzung von Telekommunikationsdaten im Kampf gegen terroristische Gefahren eine stumpfe Waffe ist. Von 863 Fällen, in denen im Jahr 2009 in Baden-Württemberg Telekommunikationsdaten erhoben wurden, betraf der Löwenanteil von 854 Fällen die Suche nach vermissten oder hilflosen Personen.

Ursache für diesen völlig anderen Schwerpunkt bei der Nutzung des Polizeigesetzes ist, dass die Ermächtigung zur Erhebung und Nutzung von Telekommunikationsdaten verfassungswidrig ist. Das BVG in Karlsruhe hat nämlich klargestellt, das ein Abruf von gespeicherten Telekommunikationsdaten nur zur Abwehr von Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes zulässig ist. Das Polizeigesetz des Landes aber ist in diesen Punkten viel zu unbestimmt. Auch im Umgang mit den Daten in den Polizeibehörden selbst sehen die Grünen dringenden Regelungsbedarf. Es muss bereits gesetzlich sichergestellt sein, dass die Daten unverzüglich ausgewertet und sofort gelöscht werden, wenn sie nicht benötigt werden. Eine Löschung der Daten ist im Polizeigesetz bisher aber gar nicht ausdrücklich vorgesehen.

Die nach dem Karlsruher Urteil nötige Novellierung des Polizeigesetzes muss auch genutzt werden, um die derzeitigen aus grüner Sicht unzulässigen Eingriffe in die Berufsfreiheit der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu beseitigen.

Nötig ist jetzt die rasche Vorlage einer Novelle des Polizeigesetzes. Bei dieser Gelegenheit muss der Innenminister mit einer Reihe weiterer strittiger Fragen konfrontiert werden, wie z.B. die geplante Erfassung von KFZ-Kennzeichen oder die Ermächtigung für eine erweiterte polizeiliche Videoüberwachung. Es ist erstaunlich, dass der Innenminister in seiner Stellungnahme zum Grünen-Antrag nicht wissen will, dass seit November 2009 eine Verfassungsbeschwerde gegen die Ermächtigung zum Einsatz von automatischen KFZ-Kennzeichen-Lesesystemen Baden-Württemberg vorliegt. Die Grünen fordern, von dieser Ermächtigung des Polizeigesetzes bis zur Klärung in Karlsruhe keinen Gebrauch zu machen. Rech aber behält sich vor, Lesegeräte jetzt zu kaufen und damit loszulegen. Der Innenminister war gut beraten, bisher die Finger davon zu lassen. Ausgaben für Geräte, die dann nicht zum Einsatz kommen, müssen unterbleiben, sonst wird das nicht nur den Rechnungshof beschäftigen.


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15Mrz

Zur Kriminalstatistik: Bürgernahe Polizei statt Bürgerüberwachung!

Die von der Landesregierung geplante flächendeckende Ausweitung von Videoüberwachung ist kein Allheilmittel zur Verhinderung von Gewalt im öffentlichen Raum. Es gibt Bereiche, da stärken Kameras schon das subjektive Sicherheitsgefühl von Menschen, so z.B. abends und nachts in Bussen und S-Bahnen. Das macht Sinn. Die Kamera künftig an jeder Ecke in unseren Kommunen aber kann weder ständig kontrolliert werden noch Gewalttaten verhindern. Stattdessen werden mit den flächendeckenden Aufzeichnungen wahre Datenfriedhöfe angelegt. Nicht einmal das Personal ist vorhanden, um die zu erwartenden Datenmengen auszuwerten. In der Abwägung zwischen dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Bürger und völlig unbestimmten Sicherheitszwecken muss mit Augenmaß vorgegangen werden und sehr eng umrissene Einsatzmöglichkeiten für Videoüberwachung gelten. So wie Rech das will, kommt das für uns nicht in Frage. Da muss der Schutz der Persönlichkeitsrechte der Bürger eindeutig den Vorrang haben.

Es muss vielmehr eine Rückkehr zu einer präsenten bürgernahen Polizei in den Gemeinden bei Volksfesten und großen Menschenansammlungen geben. Die Polizei kann keine Kamera ersetzen, deshalb ist die zunehmende Gewalt gegen Polizisten für uns ein ernstes Thema. Wir brauchen ein gesellschaftliches Bündnis, das derartige Gewalt ächtet.

Zum „Sicherheitseuro“, der vom Innenminister als Zuschlag zu den Fußballeintrittsgeldern ins Gespräch gebracht wurde muss bemerkt werden, dass die ewigen Debatten über die ausufernden Kosten für Sicherheit rund um Fußballspiele aller Ligen endlich ein Ergebnis haben müssten. An der Aufgabenteilung, hier Zuständigkeit der Vereine in den Stadien, dort Zuständigkeit der Polizei rund um die Stadien, kann sich aus Rechtsgründen nichts ändern. Wir sind nicht für die Ausdehnung der Kompetenzen von Sicherheitsdiensten in den öffentlichen Raum hinein. Es muss aber geklärt werden, ob nicht mindestens die Vereine der 1. bis 3. Liga ihren Beitrag zur Deckung der den hohen Kosten von Polizeieinsätzen leisten können.

Hinweis:
Der aktuelle, noch nicht beantwortete Antrag der Landtagsgrünen zum Thema Videoüberwachung ist hier zu finden: http://www.landtag-bw.de/dokumente/initiativen/initiativen.asp?Art=AN&Drs=14_5932


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14Mrz

das Jobwunder

Zweitverwertet aus meinem Blog auf www.joergrupp.de:

Der Spiegel wundert sich über den Arbeitsmarkt in Deutschland. 7,5 % , relativ stabil ist die Quote in Deutschland. Einer der Gründe – neben Demografie, Schaffung von Stellen im Pflege- und Erziehungsbereich wird genannt:

Außerdem hat die Industrie verhältnismäßig wenig Arbeitsplätze abgebaut. Ein Grund sind die moderaten Tarifabschlüsse der Gewerkschaften. Und viele Unternehmen nutzen das Instrument der Kurzarbeit, für das die Bundesagentur für Arbeit 2009 fast fünf Milliarden Euro ausgab.

Zum Realeinkommen konnte man noch im Januar hören und lesen, dass aktuell ein großer Teil der Bürger weniger verdient wie 1990. Das ist schlicht ein Skandal. Denn es bedeutet, dass die Last auf Arbeitsplatzerhalt überwiegend durch die Gewerkschaften und Arbeitnehmer getragen wird.  Denn neben Berufen wie Makler und Bankangestellten haben auch

auch Führungskräfte  von den Lohnerhöhungen besonders profitiert, deren Bezüge seit 1990 bereinigt um die Inflation um durchschnittlich 18 Prozent gestiegen seien.

Daneben ist es also die Kurzarbeit, die den Arbeitsmarkt einigermaßen in Schach hält. Schon zu Beginn der Krise ausgeweitet, wurde sie noch einmal verlängert. Und das geht zu Lasten derjenigen, die es am nötigsten haben. Denn während die Industrie über 5 Mrd. Kosten durch die Kurzarbeit klagt, fallen die 1,1 Mrd, die die Arbeitnehmer tragen, medial vällig unter den Tisch. Hinzu kommen 6 Mrd. €, die die BfA trägt. Und das hat interessante Konsequenzen: (aus einem Newsletter der BfA:

„Es ist zutreffend dass es nach aktuellem Stand auf Grund fehlender  Haushaltsmittel künftig nicht mehr möglich sein wird in Neufällen  BEZ-Förderleistungen gem. § 16e IV S.1 SGB II zu bewilligen. Als  Neufälle gelten dabei bisher noch nicht mittels BEZ geförderte  Leistungsbezieher sowie Leistungsbezieher bei welchen bisher in der 1.  Förderphase z.B. nur 12 Monate gefördert wurden.

Anschluss-Förderungen gem. § 16e IV S.2 SGB II nach Ablauf der 1.  Förderphase (nach 24 Monaten) sind im Augenblick weiter möglich.

Im Hinblick auf die Förderung mit EGZ sind aktuell noch  Haushaltsmittel vorhanden. Es ist jedoch zu erwarten dass die zur  Verfügung stehenden Mittel bereits vor Jahresende 2010 erschöpft sind.

In welcher Hinsicht sich im Laufe des Jahres noch Veränderungen  ergeben ist nicht absehbar.

Hier handelt es sich um die Förderung nach Arbeitslosigkeit bzw. um Eingliederungszuschüsse. Diese werden eiskalt gecancelt. Ich habe selbst bei einem aktuellen Fall erlebt, dass eine zugesagte Einstellung mit deiner Förderung wackelt, weil es keine Mittel für die förderung gibt – eine Förderung, die der Mensch, den ich da vermittelt habe, dringend nötig hat, damit er sozialversicherungspflichtig eingestellt wird. Die Bundesregierung hat aktuell 900 Mio € im Haushalt zur Förderung Langzeitarbeitsloser gekürzt.

Bei allem Verständnis: hier werden diejenigen gefördert, die Jobs erhalten. Dabei fallen die runter, die erst gar keinen haben oder nur sehr schwer bekommen, weil eins oder multiple Einstellungshindernisse vorliegen. Das ist weder sozial gerecht noch erträglich. Gespart wird wieder bei denjenigen, die am Nötigsten Hilfe brauchen Gleichzeitig wird medial auf sie durch den Außenminister eingeschlagen und das Bild des faulen Arbeitslosen projeziert, der zum „Schneeschippen“ herangezogen werden müsste. Und den Ärmsten wird sogar dasKindergeld verrechnet.

Rot-Grün hatte mit der Hartz-Gesetzgebung einige gute Ideen. Und auch eine ganze Reihe von schlechten. Wie „fördern und fordern“, das zum „fordern und fordern“ verkommen ist. Mit vielen Regelungen, die durch schwarz-gelb im Vermittlungsausschuss damlas durchgesetzt wurde. Aber diese Regierung (und ihre Vorgängerregierung) schafft ein System sozialer Kälte, das offen und einseitig Bessergestellten noch die Förderungen der sozialen Marktwirtschaft zukommen lässt, alle anderen aber sehr deutlich an den Rand drängt und von den Leistungen abhängt – womit das sozialste Ziel der Hartz-Gesetze, nämlich auch den Empfängern von Sozialhilfe Zugang zu den Instrumenten der Arbeitsförderung zu schaffen, ad absurdum geführt wird.

Es wird Zeit für ein bedingsloses Grundeinkommen, für die Frage nach dem Wachstum und vor allem die Frage, wie der Reichtum dieses Landes und dieser einen Welt verteilt werden soll. Den Reichen immer mehr, den Armen immer weniger – es wird Zeit, dass das aufhört.


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12Mrz

Freitags aus Freiburg Nr. 14: Überpünktliche Küchengespräche

Ich bin mir sicher, seit nun über 100 Tagen plagt Euch eine Frage: „Was bereden die Vorsitzenden denn so bei einer Tasse Kaffee?“ Darauf erhaltet Ihr heute anlässlich unseres 100-tägigen Jubiläums, das wir dieser Tage gefeiert haben, eine Antwort per Videoclip:

P.S.: Bitte dieser Tage nicht bei uns anrufen, wir halten die Telefone für Hollywood frei ;)


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