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13Feb

Lohndumping ist kein Kavaliersdelikt

Es kann nicht angehen, dass Leiharbeitsunternehmen, die jahrelang von den Gefälligkeitstarifverträgen der „„Christlichen Gewerkschaft für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen“ (CGZP) profitiert haben, jetzt ungeschoren davonkommen sollen. Dem Wirtschaftsflügel der CDU/CSU wäre das jedoch sehr lieb. Denn obwohl das Bundesarbeitsgericht der CGZP ihre Tariffähigkeit abgesprochen hat, fordert er gesetzliche Regelungen, um zu verhindern, dass Leiharbeitsunternehmen zur Kasse gebeten werden. Denn die Deutsche Rentenversicherung überprüft derzeit schon, wie viel Versicherungsbeiträge sie von den rund 3.100 Leiharbeitgebern nachfordern kann, die nach CGZP-Tarifen entlohnt haben.  Außerdem haben Leiharbeitskräfte die Möglichkeit, ihr Gehalt nachzufordern.

In einer Kleinen Anfrage fragte ich die Bundesregierung daher, wie sie die Forderungen des CDU/CSU-Wirtschaftsflügels beurteilt. Und die antwortete, dass die Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen und der Fortbestand von Leiharbeitsunternehmen für sie von „gleichermaßen hoher Bedeutung“ sei. Ebenso müsse darauf geachtet werden, „dass die Beitragsforderungen nicht zu einer wirtschaftlichen Schieflage der Zeitarbeitsbranche führen, die erheblichen Anteil am wirtschaftlichen Aufschwung hat.“ Dass zu diesem Aufschwung in erster Linie Leiharbeitskräfte beigetragen haben, ficht die Regierung nicht an. Daher interessiert sie sich auch in keiner Weise für die  wirtschaftliche Schieflage, in die Leiharbeitskräfte aufgrund der schlechten Bezahlung geraten sind. Faire Arbeitsbedingungen und Equal pay scheinen der Bundesregierung egal zu sein. Stattdessen möchte sie der gebeutelten Leiharbeitswirtschaft unter die Arme greifen. Denn, so ihre Antwort, in Fällen besonderer Härte könnten diese ja versuchen, Zahlungsaufschub zu bekommen. Werden diese Anträge auf Stundung bzw. Aussetzung bewilligt – dann zahlt wieder einmal die Versichertengemeinschaft. Auch das ist nicht fair.

Die Leiharbeitsbranche an sich scheint sich von dem CGZP-Urteil längst vollständig erholt zu haben. Sie boomt weiterhin. In der Krise ging die Zahl zurück, aber im Juni 2011 erreichte sie mit 820.664 Leiharbeitskräfte ihren bisherigen Höchststand. Leiharbeit lohnt sich also immer noch. Uns Grünen ist ein Mindestlohn in der Branche zu wenig – wir fordern weiterhin „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“!


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10Feb

auf zu den Demos gegen ACTA

Am heutigen Freitag, 10.02.2012 hat das Auswärtige Amt die Unterschrift unter das Abkommen gegen Produktpiraterie verschoben. Vorerst. Der dpa-Meldung ist zu entnehmen, dass es sich dabei nicht um eine endgültige Ablehnung handelt. Vor der Unterschrift seien noch die offenen Fragen zu klären. Auch Polen, die Slowakei, Tschechien und Lettland haben die Ratifizierung des umstrittenen Handelsabkommens Acta, dass das Urheberrecht international verankern soll, vorerst ausgesetzt. Eine endgültige Absage an dieses Abkommen sieht anders aus. Man darf damit rechnen, das nun im HIntergrund die Lobbymaschinerien anlaufen, um das Abkommen doch noch innerhalb der EU durchgesetzt zu bekommen.

Auch wir GRÜNEN in Baden-Württemberg haben uns gegen die Ratifizierung ausgesprochen, ebenso wie natürlich der Bundesverband oder die Europagruppe GRÜNE im Europäischen Parlament.

Es ist ein weiteres Abkommen, ausgehandelt hinter verschlossenen Türen, das schon alleine deshalb abgelehnt werden muss. Es muss ein Ende haben mit Verträgen, bilateral, international oder auch nur zwischen Bundesländern wie die deutschen Staatsverträge, die zu solchen gesellschaftlich relevanten Belangen ohne angemessene Beteiligung der Betroffenen verabschiedet werden.

Und die Antwort auf die Probleme, die sich in Sachen Produktpiratie ergeben, werden sich nicht mit solchen Verträgen, die dann in nationale Geesetze münden müssen, lösen lassen – wobei Acta für Deutschland wenig Neues bringt, wenn man der Argumentationslinie von Thomas Stadler folgt. Was wir brauchen, ist eine breite, gesellschaftliche Debatte unter Einbeziehung aller Akteure, gleichberechtigt, auf Augenhöhe sozusagen, über das Urheberrecht der Zukunft, wie wir es als Gesellschaft haben wollen. Ob man Markennamen so schützen muss, auch darüber muss man sprechen. Es ist absurd, dass sich Unternehmen Farbtönungen (magenta, Telekom) schützen lassen wollen – oder – da nehme ich auch meine eigene Partei kritisch aufs Korn – Gruppierungen ihre Bezeichnungen.

Die Europagruppe weist mit allem Recht und mit Nachdruck auf die Probleme hin, die sich aus dem heutigen Urheberrecht für die Produktion und den Verkauf von Generika ergeben. In diesem Feld stellt sich grundsätzlich die Frage – wollen wir, dass es Schutzrechte für Medikamente gibt, die Menschenleben retten können, was dann dazu führt, dass Kranke diese Medizin nicht erhalten, weil sie sie nicht bezahlen können? Sollten Medikamente nicht „Open Source „sein? Meinetwegen nach einer sehr kurzen Frist von vielleicht zwei Jahren? Was ist wichtiger – der Profit eines Unternehmens oder Menschenleben?

Was ist mit anderen Produkten? Macht es Sinn, dass sich Apple und Samsung und HTC und wer auch immer einen absurden Streit über Patente und Design von Computern liefern? Dass im Namen von Profit der Verkauf von Produkten gestoppt werden kann, nur weil sie sich ähnlich sehen? Können wir nicht davon ausgehen, dass jedem Menschen klar ist, dass, wenn er eine Designeruhr für 20 € auf ebay kauft, es sich um eine Fälschung handeln muss – vor allem, wenn der Verkäufer noch mehr davon hat? Und wenn die Qualität gleich wäre – warum werden dann Produkte überteuert verkauft?

Und Musik und Videos und Filme. Es gibt widersprüchliche Meldungen über die Folgen von illegalen Downloads. Mir scheint es aber logisch, dass wenn Menschen alles in guter Qualität, immer erreichbar und einem bezahlbaren, transparenten Verfahren Musik downloaden können, sie dieses dort tun, wo sie auch noch anders finden, ohne Angst vor viren- oder trojanerverseuchten Dateien, ohne Angst vor schlechter Qualität. Was fehlt – ist ein geregeltes Recht auf Zugang zu den Veräußerungsprotalen ohne dass man selbst nur ein paar Cent erhält – der Big Player aber deutlich mehr.

Für kleine Künstler muss es andere Lösungen geben. Anschubfinanzierungen. Ich plädiere schon länger für ein Bedingsloses Grundeinkommen. Für Künstler_innen könnte man es mit einem Abgleich, ob Zugang zur Künstlersozialkassebesteht, für alle möglich machen und so eine Grundfinanzierung künstlerischer Arbeit, egal welcher Qualität und Breitenwirkung. Mit Verrechnung mit der Steuerlast, so wie wir es an anderer Stelle als Modell schon einmal gefordert hatten. (und natürlich noch ein paar wichtigen Details mehr).

Wir brauchen darüber hinaus eine Abgabe auf Speicherplatz und Internetzugänge. Beim Verbraucher, aber auch bei den Providern. Auf Datenverkehre. Und nicht 10 Cent pro TB, sondern vielleicht 15 € pro TB. Differenziert (nach Geräten), pauschaliert, anonym.

(Ums klar zu machen – keine Gebühren auf Datenverkehre für den User, sondern für den Provider. Mit dem Grund, dass, wenn Speicherplatz außer Landes angemietet wird, darauf keine Abgabe erhoben werden kann. Das können dann aber keine 15 € pro TB sein.)

Und wer mit frei verfügbaren Daten Geschäfte macht wie Megaupload, der sozusagen mit gestohlenen Daten hehlt – der muss weiterhin bestraft werden. Aber wer als privater User seine CDs irgendwo kostenlos teilt – bitte, wer das Risiko eingehen möchte und sich das herunterlädt??

Über die Chancen, die hinter all dem stehen, will ich hier erst gar nicht schreiben.

Vielleicht ist das eine oder andere Geschäftsmodell dabei den Bach hinunter zu gehen. Wer seine Brötchen nicht dort verkauft, wo jemand sowieso vorbeikommt oder zumindest leicht findet – nun, dem ist eigentlich nicht zu helfen. Da wird keiner Unterstützugn bezahlen wollen. Künstler_innen und Verwerter_innen müssen sich auf neue Gepflogenheiten einrichten. Aber die Strafverfolgung von Usern, verbunden mit Unsummen an Abmahnkosten, sollte enden, sofort.

Auch geistiges Eigentum verpflichtet. Es sollte das Anliegen von Urhebern – Künstlern, Forschern usw – sein, das Wissen der Menscheit zu mehren. Wer Medikamente und rettende Formeln in Schränken versteckt, tötet. Wer dafür sorgt, dass ähnliche Produkte nicht günstig produziert werden können, nur weil etwas aussieht wie das, was man teuer entwickelt hat – und keinesfalls damit identisch ist – der schließt Menschen aus.

Kein Autor soll nur von Vorlesungen leben müssen – aber ein Beststeller oder zwei und der Verkauf der Filmrechte wird in Zukunft kaum mehr für ein sorgenfreies Leben reichen.  Nur wenn wir bereit sind, diese neuen Wege zu gehen, Bezahlsystemen, die nicht ausschließlich auf Zwang, sondern auch auf Freiwilligkeit basieren, zu vertrauen, werden wir auch erreichen, dass Menschen etwas wertschätzen und ihm einen bezahlbaren Wert zuordnen – und den freiwillig entrichten. Wer gute Arbeit abliefert, wird auch verkaufen können. Es braucht Kreativität auch für Vertriebsprozesse. Der Markt ist breiter geworden.

Meine Parteifreundin Helga Trüpel schreibt in der Frankfurter Rundschau:

Wer gegen ACTA ist, muss neue Antworten finden, wie Internet Piraterie verhindert werden soll

Umgekehrt wird ein Schuh draus, Helga. Wer für Acta ist, muss Antworten darauf finden, dass das, was heute als Piraterie verfolgt wird, längst eine breite Selbstverständlichkeit ist. Der muss neue Wege finden, Menschen den Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken in der Form zu bieten, wie sie es sich wünschen. Nur wer glaubhaft vermittelt, dass etwas einen Wert hat, wird auch für dieses etwas jemanden finden, der dafür zu bezahlen bereit ist. Wir brauchen Antworten nicht nur für User – sondern auch für Künstler und Urheber. Die Debatte hat gerade erst begonnen. Meine Antwort habe ich schon: sie ist zutiefst antikapitalistisch.

Kommt morgen alle. Auch wenns bitterkalt wird. Wir alle müssen klar machen, dass wir weder bereit sind, Geheimverträge zu akzeptieren noch dass wir bereit sind, länger hinzunehmen, dass viel zu viele Menschen kriminalisiert oder in erhebliche Schulden getrieben werden. Das muss aufhören. Lasst uns zusammen zeigen, dass wir viele sind. Viel mehr, als sie gedacht haben.

 


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08Feb

Grünzeug am Mittwoch 141: Wir vergleichen Debatten

Mein heutiges Grünzeug am Mittwoch möchte ich der komparativen Diskursivistik widmen, bzw. ich mich der. Nein, eigentlich möchte ich nur ganz kurz und knapp zwei Debatten vergleichen. Auf der linken Seite sehen Sie die Generaldebatte zum Haushalt, die heute in ihrem dritten Teil im Landtag aufgeführt wurde (und sich in den Einzelplandebatten noch bis Freitag abend hinziehen wird). Grundgeräusch: Köpfe einschlagen, zu lautem Gerumpel von den Bänken. Im Ausschuss wurde da noch um einiges sachlicher diskutiert, soweit ich das beurteilen kann. Aber wenn die Weltpresse zuschaut, und die ganze Öffentlichkeit, dann darf’s – und da ist die Opposition schon richtig, richtig gut drin – gerne etwas rustikaler sein. Ich habe nicht den Eindruck, dass das dazu beiträgt, „die Politiker“ beliebter zu machen, und auch die Unterscheidung zwischen den Genres Satire, Comedy, Klamauk und Plenarrede wird mindestens schwieriger.

Geht’s auch anders, obwohl die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen ist? Ich denke schon, und möchte Ihre Aufmerksamkeit daher auf das zweite Exponat hier auf der rechten Seite lenken. Das, was Sie da sehen, nennt sich Wir wollen deinen Kopf und ist die noch bis 3. März laufende Online-Beteiligungsplattform zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft. Soweit ich das überblicken kann, ist die Debatte um die Vor- und Nachteile von Pflichtmitgliedschaften, den Grad organisatorischer Freiheit, die zukünftigen Aufgaben der Verfassten Studierendenschaft sachbezogen, offen und zielorientiert. Und ich bin fest überzeugt davon, dass einiges aus dieser Debatte sich später im endgültigen Gesetz wiederfinden wird.

Übrigens: das ist auch Politik, alles andere als ein herrschaftsfreier Raum, und wird durchaus auch für das eine oder andere Sandkastenspielchen genutzt. Trotzdem: so geht’s auch. Und diese Form von Politik kommt an. Oder?


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01Feb

Mindestlohn – bitte kein Etikettenschwindel

Ein gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland ist seit Jahren mehr als überfällig! Denn er ist die elementare Grundlage für mehr soziale Gerechtigkeit. Das scheint ganz langsam auch die CDU/CSU zu verstehen. Doch der von der Unionsfraktion nun angedachte Mindestlohn hat zu viele Haken und Ösen. Manche in der Union würden liebend gern x-verschiedene kleine Mindestlöhnchen einführen, die sich von Region zu Region oder zwischen Branchen unterscheiden.  Gleichzeitig sollen bestehende Tarife Vorrang vor dem Mindestlohn haben. Die daraus entstehenden Probleme kennen wir von der Leiharbeit. Pseudo-Gewerkschaften schließen Billigst-Tarife mit den Arbeitgebern ab. Und auf diese Weise würden neue Beschäftigte 1. und 2. Klasse geschaffen.

Ein gesetzlicher Mindestlohn ist per Definition der kleinste gesetzlich zulässige Lohn. Er muss also flächendeckend und für alle Beschäftigten gleichermaßen eingeführt werden. Alles andere ist Etikettenschwindel.

Es gibt weitere gute Argumente für solch einen Mindestlohn: Die Internationale Arbeitsorganisation ILO listet über 100 Staaten auf, die über einen gesetzlichen Mindestlohn verfügen. Mindestlöhne gehören also längst weltweit zu den etablierten Instrumenten, um den Arbeitsmarkt gerechter zu gestalten. Außerdem wertet der Europarat den fehlenden Mindestlohn in Deutschland als Verstoß gegen das „Recht auf ein gerechtes Arbeitsentgelt“ wie es in der Europäischen Sozialcharta festgeschrieben ist. Wir sind also längst verpflichtet, allen Beschäftigten, die diesen Schutz brauchen, einen angemessenen Lebensstandard durch einen Mindestlohn zu ermöglichen. Allein dieses Argument müsste doch eigentlich überzeugen.

Tarifautonomie und gesetzlicher Mindestlohn sind auch kein Widerspruch. Im Gegenteil: diverse Studien und auch die ILO belegen, Tarifautonomie und gesetzlicher Mindestlohn gehören zusammen und ergänzen sich. Neben den Verhandlungen der Tarifparteien dient ein Mindestlohn vorrangig dem Zweck, Beschäftigte im Niedriglohnsektor zu schützen. Ein Mindestlohn stützt und stärkt also die Tarifautonomie.

Kurzum – es gibt viele gute Gründe für einen Mindestlohn.


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18Jan

Grünzeug am Mittwoch 140: Mama, das Netz ist heute so schwarz?

Wer heute durch das (englischsprachige) Web braust, wird an vielen Stellen von eingeschwärzten und nicht benutzbaren Seiten begrüßt. Das sieht dann zum Beispiel so aus (das populäre Blog BoingBoing bzw. die englischsprachige Wikipedia):

Auch die Website unseres Bundesverbands ist heute nicht erreichbar, sondern schwarz:

Hintergrund für diese in diesem Ausmaß neue Form des Online-Protestes sind zwei amerikanische Gesetzgebungsvorhaben (SOPA bzw. PIPA). Bereits vor Weihnachten gab es heftige Debatten um diese Vorhaben. Größere Teile der Online-Wirtschaft haben sich dabei explit gegen SOPA positioniert, auch von z.B. Tim Berners-Lee, dem „Vater“ des WWW, gab es entsprechende Äußerungen.

Worum geht es? Vereinfacht gesagt darum, dass Urheberrechtsinhaber einen umfangreichen Katalog an juristischen Verfügungen in die Hand gedrückt bekämen, um jeden Urheberrechtsverstoß im Netz drakonisch zu ahnden. Dabei geht es nicht um die hierzulande bekannten und juristisch bekanntermaßen wenig hilfreichen Abmahnmöglichkeiten, sondern würde es beispielsweise auch ermöglichen, gegen das bloße Verlinken auf eine Seite, auf der (angebliche) Urheberrechtsverstöße zu finden sind, mit Verfügungen vorzugehen. Nach Aussage der EFF würden SOPA/PIPA dazu führen, dass die US-Regierung und Private tiefgreifend in die Infrastruktur des Netzes eingreifen könnten, beispielsweise um Websites aus dem DNS – der Namensverwaltung des Netzes – zu entfernen. Eine Konsequenz aus SOPA/PIPA wäre der Aufbau einer US-Zensurinfrastruktur, die aber in ihren Auswirkungen sicherlich nicht nur auf Nordamerika beschränkt bliebe.

SOPA und PIPA haben auch einen internationalen Verwandten: ACTA, ein internationales Abkommen, das ebenfalls das Vorgehen gegen Urheberrechtsverletzungen zum Vorwand nimmt, um Privaten und Regierungen weitreichende Rechte in die Hand zu geben, in die Netzinfrastruktur einzugreifen. ACTA wird demnächst im Europäischen Parlament behandelt werden – die Digitale Gesellschaft ruft dementsprechend dazu auf, sich an die EuropaparlamentarierInnen zu wenden, um ACTA zu stoppen.


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